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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/418

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Entgeltordnung für die Kindertagespflege im Rahmen des Modells TAKKI in Anlage 1 wird beschlossen. Sie tritt mit Wirkung ab 01.03.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung für die Kindertagespflege vom 01.09.2008 außer Kraft.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landkreis Böblingen als örtlichem Träger der Jugendhilfe zur Durchführung von Aufgaben des Kinderbetreuungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg vom 18.02.2009 im Modell TAKKI Plus wie in Anlage 2 beigefügt zu unterzeichnen.
  3. Die Richtlinien für die Bezuschussung des Betreuungsmodells TAKKI Plus in Anlage 3 werden beschlossen. Sie treten ebenfalls zum 01.03.2021 in Kraft.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

  1. TAKKI

Auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen dem Landkreis Böblingen als örtlichem Träger der Jugendhilfe und der Stadt Leonberg wurde die Förderung der Kindertagespflege gemäß § 8b Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) bereits zum 01.01.2009 auf die Stadt Leonberg übertragen, soweit es sich um die Kleinkindtagespflege

U 3 nach dem Modell TAKKI (Kommunale Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen) am Ort der Kommune handelt. Der Vertrag wurde im Jahr 2018 aktualisiert und einvernehmlich durch den aktuell geltenden Vertrag vom 23.02.2018 ersetzt.

 

Mit dieser Vorlage wird die Entgeltordnung aus dem Jahr 2008 aktualisiert, siehe Anlage 1. Sie soll ab 01.03.2021 in Kraft treten.

 

Das kreisweite Konzept TAKKI ermöglicht es, dass für die abgebenden Eltern in der Tagespflege die gleichen Kosten entstehen, wie für eine Betreuung mit vergleichbarem Stundenumfang in einer städtischen Kindertageseinrichtung. Die Eltern/Sorgeberechtigten bezahlen nur die Gebühr für Kleinkinder analog der Gebührenregelung der Kommune. Die Stadt Leonberg übernimmt den Aufwandsersatz gegenüber den Tagespflegepersonen für Leonberger Kinder in Tagespflege. Somit ist die Tagespflege ein attraktives alternatives Betreuungsangebot.

 

Da die Betreuungsformen in Kindertageseinrichtungen allerdings erst ab 25 Stunden zum Tragen kommen, gab es bisher nicht die Möglichkeit, bei einem geringeren Betreuungsbedarf der Eltern für die Tagespflege ein entsprechendes Entgelt zu ermitteln. Mit der neuen Satzung werden daher für TAKKI - und TAKKI Plus - neue gestaffelte „Betreuungskorridore“ und entsprechende Entgelte festgelegt. Dies erhöht für Eltern und Tagespflegepersonen die Buchungsflexibilität.

 

  1.  TAKKI Plus

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz - KiQuTG/„Gute-Kita-Gesetz“) in Verbindung mit der Kreistagsdrucksache Nr.108/2020 verweist die Verantwortung für die Zuständigkeit der Betreuung von Kindern ab dem 3. Geburtstag im Rahmen der Tagespflege nach dem Modell TAKKI Plus in die Zuständigkeit des Landkreises Böblingen.

 

Das zum 01.01.2019 in Leonberg eingeführte Modell, das auch von einigen weiteren Kommunen im Kreis Böblingen angeboten wird, muss nun den neuen rechtlichen Bedingungen angepasst werden. In den Jahren 2019 und 2020 nahmen insgesamt 13 Familien dieses Betreuungsangebot in Anspruch.

 

Die kreisweite TAKKI-Projektgruppe hat für die Umsetzung ein kundenfreundliches und unbürokratisches Verfahren abgestimmt, das es den Kommunen im Kreis ermöglicht, das Modell TAKKI Plus fortzusetzen. Für Eltern und Kommune ändert sich am bisherigen Ablauf nichts, d. h. die Eltern stellen den Antrag weiterhin über den Tages- und Pflegemutter e.V. Leonberg. Die Auszahlung der Geldleistung an die Tagespflegepersonen erfolgt durch das Jugendamt des Landkreises Böblingen. Die Stadt Leonberg ermittelt auf der Grundlage der in der Anlage beigefügten Richtlinien den Elternbeitrag, der letztendlich von den Eltern gezahlt werden soll. Sie übermittelt diesen Betrag an das Jugendamt. Dieses errechnet den Elternbeitrag gemäß Landkreissatzung. Die Gebühr Landkreissatzung minus dem Zuschussbetrag der Stadt Leonberg ergibt den von den Eltern zu bezahlenden Nettobeitrag. Den Nettobeitrag stellt der Landkreis den Eltern in Rechnung. Am Jahresende rechnen Kommune und Landkreis den Subventionsbetrag summarisch ab, zusammen mit der Abrechnung der Mittel gem. § 29c FAG (TAKKI für den U3-Bereich).

 

Die rechtliche Grundlage für die Durchführung von TAKKI Plus bildet eine neu abzuschließende Delegationsvereinbarung zwischen dem Landkreis Böblingen und der Stadt Leonberg, siehe Mustervertrag in Anlage 2. Die Verwaltung empfiehlt, das Betreuungsmodell TAKKI-Plus in Leonberg weiterhin anzubieten und die Delegationsvereinbarung entsprechend zu unterzeichnen.

 

Grundlage für die Bezuschussung des Betreuungsmodells TAKKI Plus bilden neue Richtlinien, die in Anlage 3 beigefügt sind. Sie sollen ebenfalls am 01.03.2021 in Kraft treten.

 

Im Hinblick auf den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung in Leonberg und die tatsächliche Inanspruchnahme des Betreuungsangebots TAKKI Plus empfiehlt die Verwaltung, die Durchführung dieses Betreuungsmodells in spätestens 4 Jahren zu überprüfen.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

im Haushaltsplanentwurf 2021 veranschlagt

Finanzbedarf

Bemerkung

 

Die Planansätze werden im Haushaltsplanentwurf 2021 an den neuen Finanzbedarf angepasst.

TAKKI 36500002

Sachkonto

42910010 Honorare

2021

1.100.000 Euro

ca. 974.600 Euro

Das Sachkonto umfasst die Geldleistung an die Tagespflegepersonen von U 3 und Ü 3-Kindern.

Da Förderung für

Ü 3-Kinder künftig an das Landratsamt überwiesen wird, verringert sich der Finanzbedarf der Geldleistungen. 

TAKKI 36500002

43120000

Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände

2021

0 Euro

ca. 72.000 Euro

Förderung im Rahmen von TAKKI Plus, die künftig an das Landratsamt Böblingen überwiesen wird.

TAKKI 36500002

33220000 Elternbeiträge

2021

269.000 Euro

ca. 244.600 Euro

Verringerung Elternbeiträge bei 10 Kindern in TAKKI Plus

 

Bei der Berechnung von TAKKI Plus wurde mit je 5 Kindern mit einem Betreuungsumfang von 45 Stunden pro Woche („verkürzte Ganztagsbetreuung“) und 5 Kindern mit einer Betreuungszeit von 30 Stunden in der Woche („vÖ 6“) ausgegangen. Als mögliche Gebühr laut Landkreis-Satzung wurde jeweils mit einem Haushaltseinkommen von 4.058 Euro im Monat ausgegangen.

 

Da die Geldleistungen der Tageseltern im Rahmen von TAKKI Plus künftig durch das Landratsamt Böblingen bezahlt werden, verringern sich die Aufwendungen auf dem Sachkonto 42910010 für die Honorare um ca. 72.000 Euro.

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Anlagen

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