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02.02.2021 - 11 Überarbeitung der Entgeltordnung für die Kinder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig ungeändert beschlossen

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

33

0

0

 

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Beschluss

  1. Die Entgeltordnung für die Kindertagespflege im Rahmen des Modells TAKKI in Anlage 1 wird beschlossen. Sie tritt mit Wirkung ab 01.03.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung für die Kindertagespflege vom 01.09.2008 außer Kraft.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landkreis Böblingen als örtlichem Träger der Jugendhilfe zur Durchführung von Aufgaben des Kinderbetreuungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg vom 18.02.2009 im Modell TAKKI Plus wie in Anlage 2 beigefügt zu unterzeichnen.
  3. Die Richtlinien für die Bezuschussung des Betreuungsmodells TAKKI Plus in Anlage 3 werden beschlossen. Sie treten ebenfalls zum 01.03.2021 in Kraft.
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Anlagen zur Vorlage