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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/082-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

4 a. Dem Betrieb der 2. Gruppe im Wald- und Tierkindergarten Seehaus e. V. ab 1. September 2017 wird zugestimmt. Für den Betrieb werden zusätzlich 1,09 Fachkraftstellenanteile und 1 FSJ-Stelle benötigt, die den städtischen Haushalt 2018 mit zusätzlich ca. 41.000 Euro belasten. Die im städtischen Haushalt 2017 anfallenden Kosten in Höhe von 13.700 Euro stehen im Teilbudget Kindertagesbetreuung zur Verfügung.

 

4 b. Für die Kosten eines neuen Bauwagens und den Umzug des alten Bauwagens in Höhe von 100.800 Euro wird ein städtischer Investitionszuschuss in Höhe der vertraglich vorgesehenen 75 % (75.600 Euro) bewilligt. Die Mittel stehen ebenfalls im Teilbudget Kindertagesbetreuung zur Verfügung.

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Mit Schreiben vom 31.05.2017 konkretisiert der Wald- und Tierkindergarten Seehaus e. V. die Kosten für die Eröffnung einer weiteren Waldkindergartengruppe. Der Kindergarten stellt mit der Inbetriebnahme der 2. Gruppe ab 1. September 2017 insgesamt 28 Plätze für Kinder ab dem 2. Geburtstag zur Verfügung. Die zusätzlichen jährlichen Personalkosten berechnet der Träger mit 54.600 Euro. Die Kosten für die Anschaffung eines neuen und den Umzug des alten Bauwagens belaufen sich auf 100.800 Euro.

 

Der zusätzliche Zuschussbedarf 2017 kann aus dem Teilbudget Kindertageseinrichtungen gedeckt werden. Aufgrund der aktuellen Mitteilung des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg vom 22.05.2017 über die 2. Teilzahlung 2017 nach dem Finanzausgleichsgesetz ist mit Mehreinnahmen bei den FAG-Mitteln zur Förderung der Kleinkindbetreuung zu rechnen.

 

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