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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/155

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Stadtwerken Sindelfingen GmbH den der Drucksache als Anlage beigefügten Vertrag zur Regelung der Nutzung städtischer Flächen für die Wärmeversorgung abzuschließen.

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Sachverhalt

Die Stadtwerke Sindelfingen GmbH (SWS) sollen von den Stadtwerken Leonberg (SWL) mit der Wärmeversorgung des ehemaligen Leonberger Bausparkassen - Geländes (Leo-Living) und des Rathauses Leonberg beauftragt werden.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe werden die SWS in dem betreffenden Gebiet öffentliche Flächen zur Einlegung bzw. Errichtung von Leitungen und Anlagen in Anspruch nehmen müssen.

Hierüber ist ein sog. Grundstücksbenutzungsvertrag zwischen der Stadt Leonberg und der SWS abzuschließen. Der Vertrag deckt die jeweiligen projektierten Trassenführungen ab, zunächst die Erschließung des ehemaligen Bausparkassengeländes. Er kann um weitere Trassen erweitert werden. Hierzu ist jeweils ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich.

Ziele der Maßnahme

Abschluss eines Grundstücksbenutzungsvertrags zwischen der Stadt Leonberg und den Stadtwerken Sindelfingen GmbH (SWS).

Sachverhalt/Sachstand

Um eine ökologisch und energetisch zukunftsweisende Nahwärmeversorgung für das Gelände der ehemaligen Leonberger Bausparkasse (Leo-Living) und das Rathaus Leonberg zu schaffen, hat die Stadt Leonberg Verhandlungen mit den Stadtwerken Sindelfingen GmbH (SWS) aufgenommen.

Zur Realisierung dieses Vorhabens werden mehrere Verträge zwischen der Stadt Leonberg und den SWS abzuschließen sein, darunter auch ein Vertrag über die Nutzung öffentlicher Flächen der Stadt Leonberg durch die SWS für Leitungen und Anlagen.

 

Die SWS haben der Stadt Leonberg einen entsprechenden Vertragsentwurf zukommen lassen. Dieser Vertragsentwurf wurde von der Verwaltung auch unter Hinzuziehung externer Quellen – so ein Vertragsvordruck des Verbandes Kommunaler Unternehmen e.V. – geprüft und, wo erforderlich, ergänzt oder geändert.

In diesem Zuge hat die Verwaltung entschieden, sich bei den Gebühren für diese Grundstücksbenutzung an der Konzessionsabgabe Gas zu orientieren, die derzeit 0,003 ct/kWh beträgt.

Weiteres Vorgehen

Abschluss des Grundstücksbenutzungsvertrages.

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Keine

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Anlagen

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