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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/116

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Eigenanteil an der Mittagsverpflegung an Schulen in städtischer Trägerschaft wird ab dem Schuljahr 2017/18 auf 3,50 Euro festgelegt.
  2. Der Triangel e. V. erhebt ab Mai 2017 einen Eigenbeitrag der Sorgeberechtigten in Höhe von 3,80 Euro. Im Falle eines defizitären Rechnungsabschlusses im Jahr 2017 wird dem Triangel e. V. eine Sonderzahlung in Höhe von bis zu 5.000 Euro gewährt.

 

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Sachverhalt

 

Ziel der Maßnahme

 

Weitgehende Vereinheitlichung des Eigenanteils der Sorgeberechtigten an der Mittagsverpflegung an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leonberg auf 3,50 Euro ab dem Schuljahr 2017/18.

Sachverhalt/Sachstand

1. Vereinheitlichung des Eigenanteils an der Mittagsverpflegung


An der August-Lämmle-Schule beträgt der Eigenanteil der Sorgeberechtigten an der Mittagsverpflegung 3,40 Euro, an der Schellingschule 3,20 Euro. An der Grundschule Gebersheim ist er in die Gebühren der Hortbetreuung inkludiert, als Zubuchung im Rahmen der verlässlichen Grundschule beträgt er hier 4,00 Euro. Seit Mai 2017 erhebt der Triangel e. V. für 3,80 Euro. Ansonsten liegt der Eigenanteil der Sorgeberechtigten an der Mittagsverpflegung an Schulen in städtischer Trägerschaft bei 3,50 Euro.
 

Die Stadt Leonberg als Schulträger strebt den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Schulkinder an Leonberger Schulen in Bezug auf einen einheitlichen Essenspreis an. Dieser soll zum Schuljahr 2017/18 an den Leonberger Grundschulen sowie an der Ostertag-Realschule auf 3,50 Euro festgelegt werden. Den Differenzbetrag zwischen den Kosten für die Mittagsverpflegung und dem Eigenanteil der Sorgeberechtigten pro Essensportion trägt wie bisher die Stadt Leonberg.

 

Im Rahmen der Hortbetreuung (Hort und Hort an der Schule) beträgt die monatliche Verpflegungspauschale weiterhin 85 Euro.

 

2. Triangel e. V.

Aufgrund einer betriebswirtschaftlichen Unterdeckung im Jahr 2017 sah sich der Vorstand des Triangel e. V., der die Mensa der beiden Leonberger Gymnasien und der Gerhart-Hauptmann-Realschule betreibt, im März zu einer Erhöhung des Essenspreises auf zunächst 4,00 Euro gezwungen. Als Grund für die Verteuerung wurden gestiegene Lebensmittel- und Personalkosten bei gleichzeitigem Rückgang der Essensteilnehmer benannt. Für den Rückgang wurde u. a. die Rhythmisierung des Unterrichts an den beteiligten Schulen benannt, der dazu führt, dass viele Schülerinnen und Schüler gleichzeitig in die Mensa kommen und sich lange Schlangen und Wartezeiten vor den Essensausgaben bilden. Dies führt dazu, dass Schülerinnen und Schüler die Mensa meiden und auf nahegelegene Imbissmöglichkeiten ausweichen. Vereinsvorstand und Vertreter des Fachamts sind sich einig, dass der auf 4 Euro erhöhte Preis zu weiteren Abwanderungstendenzen führen wird.

 

Der Triangel e. V. erhält 2017 von der Stadt Leonberg vertragsgemäß Zuschüsse in Höhe von insgesamt 39.500 Euro. Damit werden 85 % der Personalkosten für die hauptamtliche Küchenkraft sowie die Kosten für die Reinigung der Küchenwäsche durch die Pfiffikus gGmbH beglichen. Weiterhin trägt die Stadt Leonberg die Kosten für die EDV/Telekommunikation in Höhe von 2.300 Euro sowie die Betriebskosten (2016 ca. 40.500 Euro) und sämtliche anfallende Ausstattungs- und Ersatzkosten.

 

Der Vorstand des Triangel e. V. stimmte einem Eigenanteil von 3,80 Euro pro Essensportion unter dem Vorbehalt zu, dass ein evtl. Defizit in Höhe von bis zu 5.000 Euro von der Stadt getragen werden müsste. Sollte der Verein die Sonderzahlung in Anspruch nehmen, ist diese im städtischen Haushalt innerhalb des Budgets für die Schulverwaltung auszugleichen. Um die Anzahl der Essensteilnehmer wieder zu erhöhen, soll erneut mit den Schulleitungen geprüft werden, ob durch die Staffelung des Unterrichtsendes am Mittag eine Entlastung an den Ausgabetheken erzielt werden kann. Dies würde auch das Risiko eines betriebswirtschaftlichen Defizits des Triangel e. V. erheblich reduzieren. Sollten die Teilnehmerzahlen nicht erhöht werden können, müsste - sofern der Eigenanteil der Sorgeberechtigten bei 3,80 Euro aufrecht erhalten werden soll und der Verein nicht intern eine Kostenkonsolidierung herbeiführen kann - ggf. ab dem neuen Jahr grundsätzlich über eine Veränderung der Zuschussgrundlagen für den Triangel e. V. beraten werden.

 

Der bestehende Fördervertrag mit dem Triangel e. V. sieht eine Sonderzahlung seitens der Stadt nicht vor, weshalb hierzu die Entscheidung des Gemeinderats erbeten wird.

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Keine Vereinheitlichung des Eigenanteils am Mittagessen für Schulkinder.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

21400001-43180000

Zuschüsse

2017

34.000,00 Euro

39.000,00 Euro

Ausgleich innerhalb Budget Schulverwaltung

 

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