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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/149
Grunddaten
- Betreff:
-
Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH - Jahresabschluss 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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22.06.2017
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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27.06.2017
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Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH das Mandat, in der Gesellschaf-terversammlung
1.für die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 zu stimmen,
2.den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige
GmbH für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen sowie
3.für den Vortrag des Ergebnisses in Höhe von 109.728,56 EUR auf neue Rechnung zu
stimmen.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesellschafterversammlung der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH stellt nach Vorliegen des Prüfungsberichts des Wirtschaftsprüfers den Jahresabschluss fest, erteilt den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung und beschließt über die Verwendung des Ergebnisses. Der Prüfungsbericht mit Jahresabschluss und Lagebericht ist in der Anlage beigefügt. Dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung ist vom Gemeinderat ein entsprechendes Mandat zur Abstimmung zu erteilen.
Ziele der Maßnahme
Mit der Vorlage des Jahresabschlusses und des Prüfungsberichts werden die gesetzlichen Pflichten nach § 42 a GmbHG erfüllt. Der Jahresabschluss ist nach den Bestimmungen des HGB §§ 242, 264 ff. zu behandeln und von der Gesellschafterversammlung festzustellen, die auch über die Ergebnisverwendung entscheidet.
Sachverhalt/Sachstand
Der Jahresabschluss und der Bericht des Wirtschaftsprüfers wurden den Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat unmittelbar nach Eingang gemäß § 11 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags zugestellt.
Der Jahresabschluss wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufge-stellt und von der BSKP Revision und Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Geprüft wurde neben dem Jahresabschluss auch gemäß § 53 HGrG die Ordnungsmä-ßigkeit der Geschäftsführung, alle Zahlungen an die Prokuristen und den Geschäftsführer sowie in Stichproben die Gehaltsabrechnung einzelner Mitarbeiter.
Der Jahresabschluss kann mit einem Gewinn von 109.728,56 EUR festgestellt werden. Der Gewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Prüfungsbericht mit Jahresabschluss und Lagebericht ist in der Anlage beigefügt.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2017 gemäß § 10 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags der Gesellschafterversammlung die Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Verwendung des Ergebnisses empfohlen. Dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung ist nun ein entsprechendes Mandat zur Abstimmung zu erteilen. Vertreter der Stadt Leonberg ist der Oberbürgermeister.
Weiteres Vorgehen
Nach der Gesellschafterversammlung übersendet der Geschäftsführer den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Gewinnverwendung nach den Bestimmungen des § 105 GemO an die kommunalen Gesellschafter mit der Bitte, diesen zusammen mit dem Jahresabschluss und dem Prüfbericht ortsüblich bekannt zu geben und öffentlich auszulegen.
Gleichzeitig wird der Jahresabschluss vom Geschäftsführer nach den Bestimmungen des HGB im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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9,3 MB
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