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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/148
Grunddaten
- Betreff:
-
LEO Energie Verwaltungs GmbH - Jahresabschluss 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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22.06.2017
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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27.06.2017
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Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung der LEO Energie Verwaltungs GmbH das Mandat, in der Gesellschafterversammlung wie folgt abzustimmen:
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Vom Jahresabschluss 2016 der LEO Energie Verwaltungs GmbH sowie vom Lagebericht und dem Prüfbericht des Abschlussprüfers wird Kenntnis genommen.
-
Der Jahresabschluss 2016 der LEO Energie Verwaltungs GmbH wird gemäß § 9 Abs. 2 lit. a des Gesellschaftsvertrags wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme62.571,65 EUR
davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen0,00 EUR
- das Umlaufvermögen62.571,65 EUR
davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital60.377,09 EUR
- die Rückstellungen944,56 EUR
- die Verbindlichkeiten1.250,00 EUR
Jahresüberschuss1.052,72 EUR
Summe der Erträge4.304,25 EUR
Summe der Aufwendungen3.251,53 EUR
Der Jahresüberschuss i. H. v. 1.052,72 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
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Dem Vortrag des Jahresüberschusses auf neue Rechnung gem. § 12 des Gesellschaftsvertrags der LEO Energie Verwaltungs GmbH wird zugestimmt.
- Der Geschäftsführung der LEO Energie Verwaltungs GmbH wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesellschafterversammlung der LEO Energie Verwaltungs GmbH stellt gem. § 9 Abs. 2 lit. a i.V.m. § 11 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags den Jahresabschluss fest, erteilt den Ge-schäftsführen gem. § 9 Abs. 2 lit. c Entlastung und beschließt gem. § 9 Abs. 2 lit. a i.V.m.
§ 12 über die Verwendung des Ergebnisses. Der Prüfungsbericht mit Jahresabschluss und Lagebericht ist in der Anlage beigefügt. Dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesell-schafterversammlung ist vom Gemeinderat ein entsprechendes Mandat zur Abstimmung zu erteilen.
Ziele der Maßnahme
Mit der Vorlage des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Prüfungsberichts werden die gesetzlichen Pflichten nach § 42 a GmbHG erfüllt. Gem. § 9 Abs. 2 lit. a i.V.m. § 11 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags ist der Jahresabschluss von der Gesellschafterversammlung festzustellen, die auch über die Ergebnisverwendung entscheidet.
Sachverhalt/Sachstand
Die Geschäftsführung hat gem. § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags den Jahresab- schluss und den Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufzustellen, solange die für die Stadt Leonberg zuständige Rechtsaufsichtsbehörde keine abweichende Verfah-rensweise genehmigt hat. Sie hat den Jahresabschluss und den Lagebericht durch den von den Gesellschaftern gewählten Abschlussprüfer prüfen zu lassen und zusammen mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers unverzüglich den Gesellschaftern vorzulegen.
Über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung der Geschäftsführer ent-scheiden die Gesellschafter in der ordentlichen Gesellschafterversammlung.
Der Jahresabschluss wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufge- stellt und von der Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft. Geprüft wurde neben dem Jahresabschluss auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts-führung.
Der Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers mit Jahresabschluss und Lagebericht ist in der Anlage beigefügt.
Der Jahresabschluss wird mit einem Überschuss von 1.052,72 EUR festgestellt. Der Über-schuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Aufsichtsrat der LEO Energie GmbH & Co. KG hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2017 der Gesellschafterversammlung die Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Verwendung des Ergebnisses sowohl der Verwaltungs GmbH als auch der KG empfohlen. Dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung ist nun ein entsprechendes Mandat zur Abstimmung zu erteilen. Vertreter der Stadt Leonberg ist der Oberbürgermeister.
Weiteres Vorgehen
Nach der Gesellschafterversammlung übersenden die Geschäftsführer den Beschluss über die Festsetzung des Jahresabschlusses und die Gewinnverwendung nach den Bestimmun-gen des § 105 GemO an den kommunalen Gesellschafter mit der Bitte, diesen zusammen mit dem Jahresabschluss, dem Lagebericht und dem Prüfbericht ortsüblich bekannt zu ge-ben und öffentlich auszulegen.
Gleichzeitig wird der Jahresabschluss von den Geschäftsführern nach den Bestimmungen des HGB im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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