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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/163
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplangebiet „Krähwinkel - Mitte“, Leonberg; Aufhebung des Beschlusses zur Anordnung der Umlegung „Krähwinkel - Mitte“ vom 24.10.2006 und erneute Umlegungsanordnung für ein Teilgebiet des Bebauungsplans „Krähwinkel - Mitte“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Geoinformation, Bodenordnung und Vermessung
- Beteiligtes Amt:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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22.06.2017
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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27.06.2017
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Beschlussvorschlag
1. Aufhebung des Beschlusses zur Anordnung der Umlegung „Krähwinkel - Mitte“ vom 24.10.2006
Die Umlegungsanordnung wird aufgehoben, da das zugrunde liegende Bebauungsplanverfahren eingestellt wurde. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren „Krähwinkel - Mitte“ wurde neu gefasst, damit ist auch die Grundlage für die Anordnung einer Umlegung gegeben.
2. Umlegungsanordnung für ein Teilgebiet des Bebauungsplans „Krähwinkel - Mitte“
Gemäß § 46 Abs. 1 des Baugesetzbuchs ( BauGB ) in der gegenwärtigen Fassung wird für ein Teilgebiet des Bebauungsplans „Krähwinkel - Mitte“ auf der Gemarkung Leonberg im Bereich der Bebauung Heckenweg 4 bis 18 und Heideweg 1 bis 8 die
U m l e g u n g
von Grundstücken nach den Vorschriften des Vierten Teils (§§ 45 - 79) des Baugesetzbuchs angeordnet.
Die voraussichtliche Abgrenzung des Umlegungsgebiets ist in der Gebietskarte (Anlage 1) dargestellt.
Der Gemeinderat beauftragt den Umlegungsausschuss, die Umlegung durchzuführen. Über die exakte Abgrenzung des Umlegungsgebiets (§ 52 BauGB) entscheidet der Umlegungsausschuss bei der Einleitung der Umlegung (Umlegungsbeschluss gemäß § 47 BauGB).
Die Umlegung trägt die Bezeichnung
„Krähwinkel - Mitte“.
3. Umlegungsausschuss
Die Durchführung der Umlegung „Krähwinkel - Mitte“ obliegt gemäß § 46 Abs. 2 BauGB dem ständigen Umlegungsausschuss, gebildet gemäß § 3 Abs. 2 der Verordnung der Landesregierung, des Innenministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuchs (BauGB-DVO) in der gegenwärtigen Fassung.
Er entscheidet an Stelle des Gemeinderats.
Als vermessungstechnischer Sachverständiger gemäß § 5 der vorstehend genannten Verordnung wird für diese Umlegung Herr Dipl.-Ing. Guido Hils, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Lazarettstraße 10, 70182 Stuttgart, bestellt.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Zur Erschließung und Neuordnung des Gebietes „Krähwinkel-Mitte“ sind bodenordnende Maßnahmen erforderlich. Es ist beabsichtigt, diese Maßnahmen im Rahmen eines gesetzlichen Umlegungsverfahrens nach §§ 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Mit beabsichtigter Einstellung des vom Gemeinderat am 24.10.2006 beschlossenen Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Krähwinkel-Mitte“ und Neufassung eines Aufstellungsbeschlusses (siehe SV 2017/161) ist begleitend hierzu vorgesehen, den ebenfalls am 24.10.2006 gefassten Beschluss zur Anordnung eines Umlegungsverfahrens aufzuheben und auf der Grundlage des aktuellen Bebauungsplanentwurfs einen erneuten Anordnungsbeschluss zur Durchführung eines gesetzlichen Umlegungsverfahrens zu fassen.
Ziele der Maßnahme
Umsetzung des Bebauungsplans „Krähwinkel - Mitte“
Sachverhalt/Sachstand
Zur Erschließung des Baugebietes „Krähwinkel - Mitte“ und zur Neuordnung von Teilbereichen sind bodenordnende Maßnahmen erforderlich.
Aus der sehr inhomogenen Struktur des Gebietes (bebaute Grundstücke, die eine erstmalige Erschließung erhalten sowie Flächen die erstmalig erschlossen werden und neu zu ordnen sind) lässt sich schließen, dass eine Neuordnung des Gebietes und die Bereitstellung der für die Erschließungsanlagen erforderlichen Flächen im Rahmen einer freiwilligen Umlegung kaum zu realisieren ist.
Es ist deshalb vorgesehen, für das in Anlage 1 dargestellte Gebiet ein gesetzliches Umlegungsverfahren nach Maßgabe § 45 ff. BauGB durchzuführen.
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Weiteres Vorgehen
Zur Entwicklung des Gebietes hatte der Gemeinderat am 24.10.2006 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Krähwinkel-Mitte“ gefasst und begleitend hierzu die Anordnung eines Umlegungsverfahrens beschlossen. Es ist beabsichtigt, das nicht zur Rechtskraft gebrachte Bebauungsplanverfahren „Krähwinkel-Mitte“ einzustellen, den gefassten Aufstellungsbeschluss (DS 2006 Nr. P 38ö) aufzuheben und auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes vom 31.05.2017 einen neuen Aufstellungsbeschluss fassen zu lassen (siehe SV 2017/161).
Begleitend hierzu ist vorgesehen, den Beschluss zur Anordnung des Umlegungsverfahrens vom 24.10.2006 aufzuheben und auf der Grundlage des neu zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplans „Krähwinkel-Mitte“ ein Umlegungsverfahren nach § 45ff Baugesetzbuch (BauGB) zur Umsetzung der erforderlichen bodenordnenden Maßnahmen anzuordnen und den Umlegungsausschuss mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens zu beauftragen.
In den Umlegungsausschuss ist nach § 5 Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-DVO) ein vermessungstechnischer Sachverständiger mit beratender Stimme zu bestellen. Mit dieser Tätigkeit soll Herr Dipl.-Ing. Guido Hils, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Lazarettstraße 10, 70182 Stuttgart, beauftragt werden.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
keine
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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270,6 kB
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