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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2020/158
Grunddaten
- Betreff:
-
Weitere Konkretisierung der Erhebung von Benutzungsgebühren in der Schulkindbetreuung wegen Schließung aufgrund Corona-VO
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
- Beteiligtes Amt:
- Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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01.07.2020
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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07.07.2020
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Beschlussvorschlag
Auf die Beschlussvorschläge 1 bis 3 und 7 aus Vorlage 2020/140 wird Bezug genommen. Folgende Beschlussvorschläge dienen der Konkretisierung bzw. regeln das weitere Vorgehen:
- Im Rahmen der Schulkindbetreuung findet bis voraussichtlich 30.06.2020 die erweiterte Notbetreuung statt.
- Laut der Verordnung zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs vom 27.05.2020 besteht ab 15.06.2020 ferner die Möglichkeit, eine Betreuung für Kinder, die Präsenzunterricht haben, anzubieten. Bei Inanspruchnahme dieser Betreuungsform wird für den Monat Juni eine Gebühr in Höhe von 25 % der gebuchten Betreuungsform festgesetzt. Für den Monat Juli wird die Gebühr in Höhe von 50 % der ursprünglich gebuchten Betreuungsform festgesetzt.
- Für Kinder, die weiterhin in der Schulkindbetreuung nicht betreut werden können, wird ab 01.06.2020 bis zur Wiederaufnahme des regulären Betriebs der Schulkindbetreuung der Verzicht auf die Erhebung der Benutzungsgebühr für Eltern / Sorgeberechtigen, die keine Betreuung in Anspruch nehmen konnten, zugestimmt.
- Für die Zeit der CoronaVO wird für Kinder, die bisher keinen Betreuungsvertrag mit der Stadt Leonberg geschlossen haben, die aber eine Berechtigung zur Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung begründen können, eine Gebühr für die Ferien-betreuung vom 02.06.2020 -12.06.2020 entsprechend der geltenden Satzung tageweise festgesetzt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Allgemeines
Der Betrieb der Schulkindbetreuungsgruppen Hort/Hort an der Schule, verlässliche Grundschule, begleitende Betreuung im Rahmen der Ganztagsgrundschule und die flexible Nachmittagsbetreuung sind seit 17.03.2020 zunächst bis 03.06.2020 untersagt. Es gelten die Vorgaben der jeweils gültigen CoronaVO.
Stand 15.06.2020: Nach aktuellen Informationen des Kultusministeriums werden die Grundschulen den regulären Betrieb voraussichtlich ab 29.06.2020 wieder aufnehmen. Spezielle Notbetreuungsangebote würden sich dadurch an den Grundschulen erübrigen.
Schulkindbetreuung
Für die erste Phase der Notbetreuung vom 01.04.2020 – 30.04.2020 wird auf die Erhebung einer Gebühr für die Notbetreuung verzichtet. Dies im Sinne der Anerkennung der Tätigkeit der Eltern/Sorgeberechtigten in systemrelevanten Bereichen, in denen sie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfüllt haben.
Die Gebühr für Kinder, die eine Betreuung im Rahmen der erweiterten Notbetreuung der CoronaVO in Anspruch nehmen, beträgt ab 1. Mai 2020 bis zur Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebs 50 % des ursprünglich geschlossenen Betreuungsvertrags.
Im Zuge der sukzessiven Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab 15.06.2020 (CoronaVO – Schule vom 27.05.2020) ist für Eltern eine Betreuung ihrer Grundschulkinder ab 15.06.2020 wieder möglich. Dies kann aufgrund der räumlichen und personellen Voraussetzungen nur sehr eingeschränkt umgesetzt werden. Laut Verordnung ist eine Betreuung für Kinder, die sich im Präsenzunterricht befinden, zugelassen. Für Eltern die diese Betreuung in Anspruch nehmen, wird eine Gebühr für den Monat Juni in Höhe von 25 % und im Monat Juli in Höhe von 50 % der Betreuungsform festgesetzt.
Für die Zeit der CoronaVO wird für Kinder, deren Sorgeberechtigen bisher keinen Betreuungsvertrag mit der Stadt Leonberg geschlossen haben, aber eine Berechtigung zur Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung begründen können, ein aus der städtischen Satzung abgeleiteter Ferienbetreuungsvertrag angewandt. Die Gebühr für die Ferienbetreuung vom 02.06.2020 -12.06.2020 wird nach Beschlussvorlage entsprechend der geltenden Satzung tageweise erhoben.
