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01.07.2020 - 9 Weitere Konkretisierung der Erhebung von Benutz...
Grunddaten
- TOP:
- 9
- Gremium:
- Sozial- und Kultusausschuss
- Datum:
- Mi., 01.07.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Auf die Beschlussvorschläge 1 bis 3 und 7 aus Vorlage 2020/140 wird Bezug genommen. Folgende Beschlussvorschläge dienen der Konkretisierung bzw. regeln das weitere Vorgehen:
- Im Rahmen der Schulkindbetreuung findet bis voraussichtlich 30.06.2020 die erweiterte Notbetreuung statt.
- Laut der Verordnung zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs vom 27.05.2020 besteht ab 15.06.2020 ferner die Möglichkeit, eine Betreuung für Kinder, die Präsenzunterricht haben, anzubieten. Bei Inanspruchnahme dieser Betreuungsform wird für den Monat Juni eine Gebühr in Höhe von 25 % der gebuchten Betreuungsform festgesetzt. Für den Monat Juli wird die Gebühr in Höhe von 50 % der ursprünglich gebuchten Betreuungsform festgesetzt.
- Für Kinder, die weiterhin in der Schulkindbetreuung nicht betreut werden können, wird ab 01.06.2020 bis zur Wiederaufnahme des regulären Betriebs der Schulkindbetreuung der Verzicht auf die Erhebung der Benutzungsgebühr für Eltern / Sorgeberechtigen, die keine Betreuung in Anspruch nehmen konnten, zugestimmt.
- Für die Zeit der CoronaVO wird für Kinder, die bisher keinen Betreuungsvertrag mit der Stadt Leonberg geschlossen haben, die aber eine Berechtigung zur Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung begründen können, eine Gebühr für die Ferien-betreuung vom 02.06.2020 -12.06.2020 entsprechend der geltenden Satzung tageweise festgesetzt.
