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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2017/140

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Empfehlung an den Gemeinderat:

 

  1. Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der ersten Beteiligungsrunde wird entsprechend Anlage 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2017/140 zugestimmt.

 

  1. Der Fortschreibung der Inhalte der Lärmaktionsplanung (Entwurfsfassung) wird gebilligt.

 

  1. Die Resolution zur Lärmminderung in Leonberg gemäß Anlage 3 dieser Sitzungsvorlage wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Inhalte der Resolution umzusetzen.

 

  1. Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan (Entwurf, Anlage 4) wird in einer zweiten Beteiligungsrunde 6 Wochen für die Öffentlichkeit ausgelegt. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden analog § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren entsprechend fortzuführen.
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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Gemäß der Umgebungslärmrichtlinie der EU ist es erforderlich, alle 5 Jahre oder bei bedeutsamen Änderungen Lärmaktionspläne aufzustellen. In Baden-Württemberg liefert die LUBW (Landesamt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) hierzu Lärmkarten für die Autobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen mit einer verkehrlichen Mindestbelastung. Die Straßenlärmkarten des Landes für die 2. Stufe der Lärmaktionsplanung wurden den Kommunen im Januar 2013 zur Verfügung gestellt. Um ein nachvollziehbares Ergebnis zu erzielen, wurde in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Soundplan (Backnang) das berücksichtigte Straßennetz auf die Hauptverkehrsstraßen in Leonberg arrondiert.

In Leonberg fand die letzte Lärmaktionsplanung in 2009 statt, seitdem haben sich die Kriterien verschärft, so dass jetzt auch der Bahnlärm berücksichtigt werden muss.

Es liegt in der Verantwortung der Kommunen Lärmaktionspläne aufzustellen. Mit dem interfraktionellen Antrag vom 30.Juni 2014 hat der Gemeinderat die Verwaltung aufgefordert die Stufe 2 des Lärmaktionsplanes umgehend aufzuarbeiten, gegebenenfalls ohne Berücksichtigung der Lärmkartierung der Bahnstrecken.

Die Lärmkarten des Eisenbahnbundesamtes wurden am 23.03.2015 zur Verfügung gestellt.

Der Vorentwurf des Lärmaktionsplanes wurde am 13.10.2015 vom Gemeinderat beschlossen.

Die Auslegung des Vorentwurfs der Lärmaktionsplanung fand vom 06.11.2015 bis 31.01.2016 statt. In der danach erstellten Vorlage 2016/067 wurde über die Ergebnisse der Auslegung berichtet. Darauf aufbauend erfolgte eine Fortschreibung des Lärmaktionsplans in einen überarbeiteten Entwurfsstand. In diesem Zusammenhang wurde verschiedene Eingangsparameter für die Lärmberechnung überprüft und teilweise angepasst. Das Lärmausbreitungsmodell wurde nochmals aktualisiert. Im Bereich Silberberg wurde das durch die LUBW zur Verfügung gestellte, fehlerhafte Geländemodell korrigiert. In der Straße "Am Schlossberg" sowie in der Grabenstraße wurde Tempo 30 Richtung Süden für Lkw bei der Neuberechnung berücksichtigt. Im Bereich der A8 wurden die Bereiche mit

Flüsterasphalt (OPA) bzw. Splitmastixasphalt korrigiert.

 

Zahlreiche Vorschläge und Hinweise zur Lärmreduzierung, z.B. zum überregionalen Straßenlärm der BAB oder zum Schienenlärm, sind durch die Stadt nur mittelbar beeinflussbar. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, eine Resolution zu verabschieden, mit der der Lärmschutz im politischen Raum Gewicht erhalten und Lärmschutz auch als Querschnittsaufgabe der Stadtverwaltung verankert werden soll.

 

Die Vorlage 2016/067 wurde zunächst in den Ortschaftsräten beraten und fand hier in allen Fällen Zustimmung. Im Planungsausschuss vom 26.01.2017 wurde die Vorlage kontrovers aufgenommen, es wurde einhellig eine Absenkung der Auslösewerte gefordert. Dies führte dazu, dass die Vorlage zunächst an die Verwaltung mit der Aufforderung zurückgespielt wurde, die Vorlage entsprechend zu überarbeiten.

Um ausreichend Zeit für eine sachgemäße Erörterung zu haben, soll der nochmals überarbeitete Entwurf als Vorlage 2017/140 nach einer erneuten Beratung in den Ortschaftsräten auf einer Sondersitzung des Planungsausschusses am 20.06.2017 vorberaten werden.

Durch das Ingenieurbüro Soundplan wurden Lärmkarten erstellt, in denen die um 5 dB erniedrigten Auslösewerte berücksichtigt wurden. Für die neu hinzugekommenen Gebäude soll es eine Förderung beim Einbau neuer Lärmschutzfenster geben.

 

Zusätzlich wurde im Hinblick auf die bevorstehende Lärmsanierung des Bundes an bestehenden Schienenstrecken im Bereich Korntal - Renningen die Schienenlärmberechnung auf die aktuelle Zugbelegung von 2016 aktualisiert.

 

Die Verwaltung empfiehlt auf dieser Grundlage, eine erneute Beteiligungsrunde

durchzuführen.

 

Ziele der Maßnahme

Minderung der Lärmbelastung der am stärksten von Verkehrslärm und Schienenlärm

betroffenen Personen.

Verankerung der Lärmminderung als grundsätzliches Ziel und Querschnittsaufgabe des

Verwaltungshandelns.


Sachverhalt/Sachstand

Vorbemerkungen

Im Jahr 2009 wurde in Leonberg der Lärmaktionsplan der 1. Stufe beschlossen. Grundlage

der Lärmaktionspläne war eine Lärmkartierung der LUBW zu den stärker befahrenen

Straßen.

Die Straßen-Lärmkarten des Landes für die 2. Stufe der Lärmaktionsplanung wurden den

Kommunen im Januar 2013 durch die LUBW (Landesamt für Umwelt, Messungen und

Naturschutz Baden-Württemberg) zur Verfügung gestellt. Die Auslieferung der Daten des

Bahnlärms durch das Eisenbahnumweltamt verzögerte sich allerdings stark. Die Lärmkarten

des Eisenbahnbundesamtes wurden den Kommunen erst im März 2015 zur Verfügung

gestellt.

 

Mindestbelastung der Verkehrswege als Untersuchungsvoraussetzung für die LUBW

Lärmaktionsplan

Stufe 1, 2009

Stufe 2, 2015

Kfz/Tag

16.400

8.200

Züge/Tag

164

82

ursprünglich geplante Fertigstellung nach den Vorgaben des Landes

18.07.2008

18.07.2013

Beschluss des Gemeinderats über den Lärmaktionsplan Leonberg

03.03.2009

steht noch aus

 

Zum Einstieg in die zweite Stufe der Lärmaktionsplanung wurden die umfangreichen, ergän­zenden Eingangsdaten für die Lärmberechnung ermittelt, zusammengeführt und von Sound­plan in die Datenbank eingepflegt (z.B. aktuelle Verkehrszahlen, Ampelstandorte, Lärm­schutz­einrichtungen, Geländemodell, Gebäude- und Einwohnerdaten usw.). Aus diesen Grundlagendaten wurden dann Lärmkarten errechnet. Besonders belastete Wohngebäude wurden lokalisiert, außerdem wurde die Anzahl der Lärmbelasteten ermittelt.

 

Das untersuchte Straßennetz wurde durch das Ingenieurbüro auf die Hauptverkehrsstraßen von Leonberg ausgedehnt und umfasst jetzt Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen, sowie Kreis und Stadtstraßen mit einem Verkehr von über ca. 6.000 Kfz/Tag und zusätzlich die Ortsdurchfahrten der Teilorte.

 

Länge der untersuchten Kartier- bzw. Ergänzungsstrecken in Stufe 2

Länge [m]

Autobahn

Bundesstraße

Landesstraße

Ortsstraße

Bahn

Kartierstrecke LUBW

14.098

7.612

11.777

 

 

Ergänzungsstrecke

 

 

 

23.400

6.990

 

Karte: Kartierstrecken der LUBW (blau) und Ergänzungsstrecken (rot)

 

Vom Eisenbahnbundesamt wurden später Lärmkarten für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes ab einer Belastung von 82 Zügen pro Tag erstellt. Diese Karten wurden den Kommunen mit starker Verspätung im März 2015 zur Verfügung gestellt.

 

Aktuelle Zugbelegung der Leonberger Bahnstrecke nach Auskunft des Bahnumweltzentrums (Stand 2016)

[Anzahl]

tags

nachts

Summe

Güterzüge

21

13

34

S-Bahn

109/112

24/25

133/137

Summe

130/133

37/38

167/171

 

Die Lärmaktionsplanung wird nach einheitlichen Rechenverfahren für Straßenverkehrslärm (VBUS) durchgeführt. Dies gewährleistet einheitliche Standards in der ganzen EU.

Um die rechtliche Relevanz von Lärmwerten für den gesetzlichen Lärmschutz in Deutschland zu ermitteln, müssen die Lärmpegel nach RLS-90 berechnet werden. Zu weiteren rechtlichen Grundlagen: siehe DS 2015 P 43 Anlage 1.

Für den Zugverkehr wird das Rechenverfahren nach VBUSCH für die Lärmaktionsplanung angewandt. Für den gesetzlichen Lärmschutz in Deutschland ist Anlage 2 der Verkehrslärmschutzverordnung - 16.BImSchV (Schall 03-2012) anzuwenden.

 

Einwohnerstatistik nach deutschem Recht (betroffene Einwohner) für den Straßenverkehrslärm und Schienenlärm (ermittelt nach RLS-90 bzw. Schall 03-2012):

Grundlage für die Einwohnerstatistiken sind die für jedes Gebäude errechneten Beurteilungspegel vor den Fassaden. Die Anzahl der in den Wohnungen lebenden Personen wird nach einem bundeseinheitlich festgelegten Berechnungsverfahren (VBEB) gleichmäßig auf alle Fassadenpegel bezogen.

 

Straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen kommen nach Kooperationserlass besonders ab folgenden Schwellenwerten in Betracht (= Schwelle zur Gesundheits­ge­fähr­dung, Handlungsbedarf, in den Tabelle hellgelber Hintergrund):

  •                   70 dB(A) zwischen 6:00 und 22:00 Uhr (tags)
  •                   60 dB(A) zwischen 22:00 und 6:00 Uhr (nachts)

Eine besondere Dringlichkeit zur Anordnung bzw. Durchführung von Maßnahmen besteht, wenn die genannten Werte um 3 dB(A) überschritten werden (= dringender Handlungsbedarf bei Werten über 73/63 dB(A)).

 

Gemäß einer Forderung des Planungsausschusses wurden die Auslösewerte jeweils für den Tag und die Nacht um 5 dB(A) abgesenkt. In den Karten wurden zwei Belastungsklassen ausgewiesen, die in der Tabelle zusammengefasst sind (hellgrüner Hintergrund).

Anzahl belastete Personen Straßenlärm (RLS-90)

Straßenlärm

Tag

50-55 dB(A)

55-60 dB (A)

60-65 dB (A)

65-70 dB (A)

70-75 dB (A)

> 75 dB(A)

Leonberg Kernstadt

8.996

3.974

1.772

819

162

9

Silberberg

235

11

-

-

-

-

Gebersheim

309

140

93

22

-

-

Höfingen

594

411

301

78

9

-

Mahdental

39

43

1

-

-

-

Warmbronn

281

242

84

17

-

-

Summe

10.453

4.821

2.251

936

172

9

Erheblich Belastete durch Verkehrslärm Tag: 181 Personen

Belastete durch Verkehrslärm am Tag: 1.117 Personen

 

Straßenlärm

Nacht

50-55 dB(A)

55-60 dB (A)

60-65 dB (A)

65-70 dB (A)

70-75 dB (A)

> 75 dB(A)

Leonberg Kernstadt

2.948

1.044

220

47

-

-

Silberberg

12

-

-

-

-

-

Gebersheim

111

33

1

-

-

-

Höfingen

350

105

20

-

-

-

Mahdental

30

-

-

-

-

-

Warmbronn

154

28

-

-

-

-

Summe

3.605

1.210

241

47

-

-

Erheblich Belastete durch Verkehrslärm Nacht: 288 Personen

Belastete durch Verkehrslärm in der Nacht: 1.498 Personen

 

Die Lärmbelastung durch Straßenverkehr ist vor allem auf die Kernstadt Leonberg und auf den Teilort Höfingen konzentriert. Nachts sind mehr Personen von erheblichem Verkehrslärm betroffen wie tags.

 

Anzahl belastete Personen Schienenlärm (Schall 03-2012), Stand 2016

Schienenlärm

Tag

50-55 dB(A)

55-60 dB (A)

60-65 dB (A)

65-70 dB (A)

70-75 dB (A)

> 75 dB(A)

Leonberg Kernstadt

1.020

549

245

58

18

-

Silberberg

159

196

85

25

6

-

Gebersheim

-

-

-

-

-

-

Höfingen

235

144

109

69

18

-

Mahdental

-

-

-

-

-

-

Warmbronn

-

-

-

-

-

-

Summe

1.414

889

439

152

42

-

Erheblich Belastete durch Schienenlärm Tag: 42 Personen

Belastete durch Schienenlärm Tag: 194 Personen

 

Schienenlärm

Nacht

50-55 dB(A)

55-60 dB (A)

60-65 dB (A)

65-70 dB (A)

70-75 dB (A)

> 75 dB(A)

Leonberg Kernstadt

1.045

566

266

58

21

-

Silberberg

162

194

94

25

8

-

Gebersheim

-

-

-

-

-

-

Höfingen

243

148

116

70

21

-

Mahdental

-

-

-

-

-

-

Warmbronn

-

-

-

-

-

-

Summe

1.450

908

476

153

50

-

Erheblich Belastete durch Schienenlärm Nacht: 679 Personen

Belastete durch Schienenlärm Nacht: 1.587 Personen

 

Die Lärmbelastung durch Schienenverkehr konzentriert sich auf Höfingen, Leonberg (West) und auf Silberberg. Nachts sind wesentlich mehr Personen von erheblichem Schienenlärm betroffen wie tags.

Es sind ca. doppelt so viele Personen von erheblichem, nächtlichem Schienenlärm wie von erheblichem, nächtlichem Straßenlärm betroffen.

 

Nach dem deutschen Immissionsschutzrecht ist eine Addition der unterschiedlichen Lärmarten zur Ermittlung der Gesamtbelastung bei der Lärmsanierung nicht vorgesehen und für eine rechtliche Beurteilung nicht relevant. Aus diesem Grund müssen die einzelnen Lärmarten getrennt voneinander betrachtet werden.

 

Durch Auswertung der Lärmkartierung konnten Lärmschwerpunkte identifiziert und Maßnahmenabschnitte definiert werden. Entsprechend der örtlichen Situation werden mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung an den Lärmbrennpunkten vorgeschlagen.

 

Beteiligungsverfahren

 

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und der Behörden fand im Zeitraum vom 05.11.2015 bis 31.01.2016 statt. Eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit fand am 26.11.2015 in der Stadthalle Leonberg statt. Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen sind in Anlage 1 und 2 dargestellt.

 

 

Wichtige Anliegen der Öffentlichkeit waren u.a. (Auswahl/ Kurzfassung):

Stellungnahmen der Öffentlichkeit

Kommentar

Die Auslegungsfrist des Vorentwurfs ist mit 6 Wochen zu kurz.

Die Auslegungsfrist ist verlängert worden.

Ein einstufiges Beteiligungsverfahren ist nicht ausreichend, es wird ein zweistufiges Verfahren gefordert (analog Regel-Bebauungsplan).

Die Lärmaktionsplanung wird auf ein zweistufiges Verfahren umgestellt.

Zur Klärung der Lärmsituation sollen Lärmmessungen durchgeführt werden

Lärmausbreitung lässt sich mit Hilfe von Lärmberechnungsprogrammen zuverlässig berechnen. Die Ermittlung von flächendeckenden Jahresmittelwerten bei Lärm ist nur über Berechnungen möglich. Aus diesem Grund sind im Verfahren des Lärmaktionsplanes ausdrücklich Berechnungen nach einem in ganz Deutschland einheitlichen Verfahren und keine Messungen vorgesehen.

Es wird bemängelt, dass der Lärmschutz in Leonberg nicht in grundsätzlicher Art und Weise gelöst wird und zu wenig politischen Nachdruck erfährt. Es werden immer wieder dieselben Maßnahmen vorgesehen. Am Kernproblem ändert sich kaum etwas.

Zu den grundsätzlichen Lösungsansätzen siehe Resolution (Anlage 3). Im Zuge der aktuellen Lärmaktionsplan Stufe 2 werden schwerpunktmäßig die besonders belasteten Bereiche betrachtet. Dies entspricht dem gesetzlichen Wesen der Lärmaktionsplanung.

Insbesondere Anwohner der Ortsdurchfahrten in Gebersheim und Höfingen beklagen die ihrer Meinung nach enorm gestiegene Verkehrszahlen, täglichen Dauerstau zu Berufsverkehrszeiten, hohen Anteil an Abkürzungs- bzw. Umleitungsverkehr von der Autobahn sowie den hohen LKW-Anteil.

Das LKW-Durchfahrtsverbot wird in den Teilorten unzureichend kontrolliert.

Es werden Ortsumfahrungen für Gebersheim und Warmbronn gefordert.

Die Verkehrsbelastung auf der Strecke zwischen Rutesheim und Ditzingen über die Leonberger Teilorte Gebersheim und Höfingen wird derzeit besonders über den Ausweichverkehr von der BAB geprägt.
Das Lkw-Durchfahrtsverbot kann nur von der Polizei im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontrolliert werden.

 

Im Flächennutzungsplan sind keine Ortsumfahrungen vorgesehen. Mittelfristig besteht keinerlei Aussicht auf den Bau von Ortsumgehungen.

Für die Fußgängerampeln der Teilorte wird eine "alles-Rot-Schaltung" gefordert, die nur bei eingehaltener Geschwindigkeit auf Grün schaltet.

Zwei solche Signalanlagen sind zurzeit in Gebersheim (Ortsausgang Richtung Höfingen) in Betrieb. Sie stoppen den Verkehr, wenn die vorgegebene Geschwindigkeit beim heranfahrenden Verkehr überschritten wird. Diese Ampel­schal­tung schafft besondere Gefahren für die fußläufigen Nutzer des Überwegs und ist rechtlich nicht mehr zulässig. Sie wird deshalb in der nächsten Zeit umgerüstet.

Viele Bürger berichten, der Verkehr würde immer mehr zunehmen und hätte ein unerträgliches Maß angenommen.

Der Fahrverkehr in der Kernstadt hat seit Inbetriebnahme des Westanschlusses abgenommen. Dies kann mit statistischen Daten verlässlich nachgewiesen werden.

Der Einfluss des Autobahnverkehrs auf den städtischen Verkehr bei Stau, Unfall, Baustelle etc. ist praktisch nicht beherrschbar. Dies gilt insbesondere für den Baustellenbetrieb zur Erneuerung des Flüsterasphalts im Sommer 2016 zwischen „Leonberg- Ost“ und „Leonberg-West“.

Der Flugverkehr vom Stuttgarter Flughafen wird von einigen Bürgern als Belastung empfunden.

Vor einiger Zeit wurde mit einer Messstelle im Ramtel der Fluglärm überprüft, ohne dass besondere Anomalien aufgefallen wären. Belastungen ergeben sich durch den am Leonberger Kreiskrankenhaus stationierten Rettungshubschrauber.

Eine Bestätigung des subjektiven Lärmempfindens kann nach den Lärmberechnungen objektiv nicht belegt werden.

Kleingeräte wie Laubbläser verursachen starken Lärm.

Die im Einflussbereich der Stadt liegenden Lärmbeeinträchtigungen werden nach Möglichkeit minimiert. Bei Laubbläsern werde Fremdfirmen in den LVs auf die 32. BImSchV hingewiesen: Nach § 7 BImSchV dürfen Laubblasgeräte nur in der Zeit von 9:00 -13:00 Uhr und von 15:00 – 17:00 betrieben werden. Diese Zeiten gelten nicht, wenn die Geräte mit dem Umweltzeichen nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000 EG gekennzeichnet sind. Das gleiche gilt für Mitarbeiter des Bauhofs.

Es werden zu wenige, zu kurze oder zu gut sichtbare Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt bzw. zu wenige stationäre „Blitzer“ aufgestellt. Die Geschwindigkeitskontrollen liegen teils nicht an den richtigen Stellen.

Die städtische Straßenverkehrsbehörde setzt zwei mobile "Blitzer" ein, dabei werden im Schnitt monatlich 40-50 Stunden Messungen durchgeführt und dabei ca. 500 – 600 Verstöße registriert. Hinzu kommen noch Lasermessungen der Polizei außerhalb der Ortslage. In Leonberg gibt es drei Speeddisplays (je 1x stationär in Höfingen und in Warmbronn, 1x mobil), die mit „Smileys“ auf die gefahrene Geschwindigkeit hinweisen, aber keine Messungen durchführen. Die Anschaffung weiterer Displays ist im Haushaltsplan für 2017 vorgesehen.

Der ständige Lärmteppich der Autobahn A 8 wird als starke Belästigung empfunden.

Die Lärmbeeinträchtigungen der Autobahnen können bei entsprechenden Windlagen eine deutliche Belastung der Leonberger Bewohnerschaft darstellen. Allerdings entsprechen die im Zuge der jeweiligen Planfeststellungsverfahren geforderten Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn (Lärmschutzwälle, Lärmschutzwände, Flüsterasphalt usw.) den Vorschriften der Planfeststellung, dies ist durch eine Überprüfung des Regierungspräsidiums bestätigt worden. Für weitere Maßnahmen bestehen keine rechtlichen Verpflichtungen.

Auf die angehängte Resolution zur Verbesserung der Lärmbeeinträchtigungen wird verwiesen.

Der Bahnverkehr, insbesondere die Güterzüge, wird als sehr starke Belästigung für die angrenzende Wohnbebauung gesehen.

Die Lärmbeeinträchtigungen der Bahnlinie stellen eine deutliche Belastung der Leonberger Bewohnerschaft dar, wobei bisher keine aktive Lärmschutzmaßnahmen seitens der Deutschen Bahn in Leonberg durchgeführt wurden. Dies gilt in hohem Maß auch für ergänzende Maßnahmen wie Verbesserungen beim Wagenmaterial und der Wagentechnik etc. Entsprechende Forderungen an die Deutsche Bahn zur Lärmminderung sind aufgenommen worden. Allerdings gibt es keine rechtliche Möglichkeit, die Bahn kurzfristig zur Durchführung von Maßnahmen zu zwingen. Auf die angehängte Resolution zur Verbesserung der Lärmbeeinträchtigungen wird verwiesen.

Die Strecke Korntal-Renningen ist in das Lärmsanierungsprogramm der Bahn aufgenommen worden. Im Jahr 2017 wird eine Lärmuntersuchung durchgeführt, anschließend erfolgt eine Bewertung, in den folgenden Jahren werden dann gegebenenfalls Maßnahmen durchgeführt (z.B. Bau von Lärmschutzwänden, Zuschuss zum Einbau von Lärmschutzfenstern).

Die von der Deutschen Bahn AG genannten Belegungszahlen werden angezweifelt.

Die Datenquelle der Bahndaten ist die Deutsche Bahn.

Die Belastungszahlen wurden uns am 15.06.2015 zur Verfügung gestellt.

Diese stellen die durchschnittliche Zugbelegung für das Jahr 2015 dar. Aus diesem Grund kann an einzelnen Tagen die tatsächliche Belegung hiervon leicht abweichen.

Verkehrslärm von Gewerbebetrieben, von Lastwagen und Anhängern mit mangelhaft verzurrter Ladung und durch Fahrbahnschäden führt zu Belästigungen.

Es gibt viele unterschiedliche Lärmquellen, die von der Lärmkartierung nicht erfasst werden. Wenn im Einzelfall dauernder und erheblicher Lärm auftritt (z.B. Schlaglöcher, abgesenkte Kanaleinläufe/ -deckel usw.) sollte dies der Stadt gemeldet werden.

Es wird Tempo 30 für die innerörtlichen Straßen gefordert.

Gem. § 45 (9) Satz 1 StVO dürfen Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund besondere Umstände zwingend geboten ist (z.B. Gefahrenlage). Die Anordnung muss jeweils den Einzelfall und die gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen. Pauschale Regelungen sind nicht möglich.

Die Auslösewerte ab denen Maßnahmen vorgeschlagen werden sind mit 70/60 dB tags/nachts viel zu hoch angesetzt, selbst das Land Baden-Württemberg empfehle niedrigere Werte (65/55 dB). Langfristig soll eine Absenkung auf 60/50 dB angestrebt werden. Auf Grund der zu hoch angesetzten Auslösewerte kommen viel zu wenige Bürger in den Genuss von Lärmschutzmaßnahmen.

Die zugrunde gelegten Auslösewerte basieren auf einem gemeinderätlichen Beschluss. Ziel ist, die besonders verlärmten Bereiche der Stadt zu erfassen und dort gezielte Maßnahmen zu ergreifen. Für die sonstigen Bereiche profitieren von den weiteren Maßnahmen nach der Lärmresolution (Anlage 3).

Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen kommen nach Kooperationserlass der Landesregierung besonders ab folgenden Schwellenwerten (= Schwelle zur Gesundheitsge­fähr­dung) in Betracht: 70 dB(A) tags,60 dB(A) nachts.

 

In der Sitzung des Planungsausschusses vom 26.01.2017 forderte dieser eine Absenkung der Auslösewerte um 5 dB(A), dies wurde im jetzt vorliegenden, nochmals überarbeiteten Entwurf berücksichtigt.

Die Anzahl der betroffenen Bürger hat sich durch diese Maßnahme für den Tagzeitraum ungefähr verfünffacht, für den Nachtzeitraum mehr als verdoppelt.


Resolution zur Lärmminderung in Leonberg

 

Ein Lärmminderungsprogramm als ein integriertes Konzept für Lärmschutz in Leonberg erfordert das Handeln im eigenen Zuständigkeitsbereich aber auch eine politische Verantwortung über den Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung hinaus und gleichzeitig eine Einbindung anderer Behörden. Zur Untermauerung der Zielsetzungen sollen Koalitionen mit benachbarten Kommunen erschlossen werden.

 

Um Lärmminderungen auch in Bereichen zu realisieren, auf die die Stadt keinen direkten Zugriff und Gestaltungsspielraum hat, empfiehlt die Verwaltung die Verabschiedung einer „Resolution zur Lärmminderung in Leonberg“ im Sinne einer politischen Selbstbindung und als Grundlage für Gespräche mit beteiligten dritten Behörden etc. Außerdem soll versucht werden, auch Nachbarkommunen zu gewinnen, um den Anliegen mehr Nachdruck zu verleihen.

 

Folgende Themen (Auswahl) werden in dieser „Resolution zur Lärmminderung in Leonberg“ besetzt (Einzelheiten siehe Anlage 3 dieser Vorlage):

 

Straßenverkehr

  •                                                                                                                                                      Reduzierung der Lärmentwicklung an den Ursachen: Aufforderung der Fahrzeugindustrie, bei der Entwicklung neuer Fahrzeuge sehr viel stärker auf eine Lärmreduzierung hinzuwirken.
  •                                                                                                                                                      Absenkung der Höchstgeschwindigkeit bzw. Einführung einer Höchstgeschwindigkeit auf den Leonberger Autobahnab­schnitten.
  •                                                                                                                                                      Verwendung lärmoptimierten Asphalt bei allen städtischen Straßensanierungsmaß-nahmen (soweit vertretbarer Mehraufwand entsteht).
  •                                                                                                                                                      Bei weiteren Ausbau- und Umbaumaßnahmen der überörtlichen Verkehrswege soll ein „lärmtechnischer Sicherheitspuffer“ über den gesetzlichen Mindestschutz hinaus berücksichtigt werden.
  •                                                                                                                                                      Regelmäßige Kontrolle der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Blitzer in Leonberg.

 

Bahnverkehr

  •                                                                                                                                                      Beschleunigte Umsetzung der geforderten Lärmsanierungsmaßnahmen durch die Deutsche Bahn (besonders überwachtes Gleis, Schienenschmierung, Geschwindigkeitsbeschränkung, Lärmschutzwände etc.).
  •                                                                                                                                                      Kritische Begleitung der angelaufenen Maßnahmen der Bahn zur Lärmsanierung der Bahnstrecke Korntal – Renningen.

 

Sonstige Themen

  •                                                                                                                                                      Vermeidung des weiteren Individualverkehrs durch Stärkung des Umweltverbundes, das heißt des Fußgänger- und des Radverkehrs sowie des ÖPNV durch geeignete Maßnahmen. Ausbau der E-Mobilität.
  •                                                                                                                                                      Bei Neu- und Ersatzbeschaffungen im städtischen Maschinen- und Fuhrpark wird auf eine reduzierte Lärmentwicklung geachtet.

 

Überarbeiteter Entwurf des Lärmaktionsplans (siehe Anlage 4)

Folgende Maßnahmen zur Lärmreduzierung sind Bestandteil des Planentwurfs:

 

M1-1 Feuerbacher Straße (alte B 295)

kurzfristig (Umsetzungszeitraum ca. 1 Jahr)

  • Festsetzung von "Tempo 30" (vorbehaltlich der abschließenden Abwägung durch die zuständige Verkehrsbehörde)
    gleichzeitig gelegentliche Geschwindigkeitsüberwachung
  • Lärmschutzfensterprogramm für alle rot/gelb dargestellten Wohngebäude

langfristig (Umsetzungszeitraum > 5 Jahre)

  • Verwendung von lärmarmem Asphalt bei der nächsten Straßensanierung (geplant für die Zeit nach der Sanierung des Engelbergtunnels).

Bauliche Umgestaltung der Fahrbahnrandbereiche (Grüngestalterische Maßnahmen, Veränderung der Parkierungsstreifen, Ausbau der Fußwege, Bau von Fahrradschutzstreifen und Fahrradwegen). Aber: Eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten wegen der beengten Lage. Unter Maßgabe des Erhalts der Funktionsfähigkeit des jeweiligen Straßenabschnitts.

 

M1-2 Grabenstraße (alte B 295)

kurzfristig (Umsetzungszeitraum ca. 1 Jahr)

  • Festsetzung von "Tempo 30" (vorbehaltlich der abschließenden Abwägung durch die zuständige Verkehrsbehörde)
    gleichzeitig gelegentliche Geschwindigkeitsüberwachung
  • Lärmschutzfensterprogramm

 

M1-3 Eltinger Straße einstreifiger Abschnitt (alte B 295)

kurzfristig (Umsetzungszeitraum ca. 1 Jahr)

  • Festsetzung von "Tempo 30" (vorbehaltlich der abschließenden Abwägung durch die zuständige Verkehrsbehörde)
    gleichzeitig gelegentliche Geschwindigkeitsüberwachung
  • Lärmschutzfensterprogramm

langfristig (Umsetzungszeitraum > 5 Jahre)

  • Verwendung von lärmarmem Asphalt bei der nächsten Straßensanierung
  • Bauliche Umgestaltung der Fahrbahnrandbereiche (Grüngestalterische Maßnahmen, Veränderung der Parkierungsstreifen, Ausbau der Fußwege, Bau von Fahrradschutzstreifen und Fahrradwegen). Aber: Wegen der beengten Lage eingeschränkter Gestaltungsspielraum.

 

M1-4 Eltinger Straße zweistreifiger Abschnitt (alte B 295)

kurzfristig (Umsetzungszeitraum ca. 1 Jahr)

  • Lärmschutzfensterprogramm

mittelfristig (Umsetzungszeitraum ca. 2-4 Jahre) bis
langfristig (Umsetzungszeitraum > 5 Jahre)

  • Bauliche Umgestaltung der Fahrbahnrandbereiche (Umbau oder Rückbau von Spuren bei 4-spurigem Ausbau, Grüngestalterische Maßnahmen, Veränderung der Parkierungsstreifen, Ausbau der Fußwege, Bau von Fahrradschutzstreifen und Fahrradwegen). Unter Maßgabe des Erhalts der Funktionsfähigkeit des jeweiligen Straßenabschnitts.
  • Verwendung von lärmarmem Asphalt bei der nächsten Straßensanierung

 

M1-5 Brennerstraße (alte B 295)

kurzfristig (Umsetzungszeitraum ca. 1 Jahr)

  • Lärmschutzfensterprogramm

langfristig (Umsetzungszeitraum > 5 Jahre)

  • Bauliche Umgestaltung der Fahrbahnrandbereiche (Umbau oder Rückbau von Spuren bei 4-spurigem Ausbau, Grüngestalterische Maßnahmen, Veränderung der Parkierungsstreifen, Ausbau der Fußwege, Bau von Fahrradschutzstreifen und Fahrradwegen). Unter Maßgabe des Erhalts der Funktionsfähigkeit des jeweiligen Straßenabschnitts.
  • Verwendung von lärmarmem Asphalt bei der nächsten Straßensanierung

 

M2 Kernstadt Leonberg: Stuttgarter Straße

mittelfristig (Umsetzungszeitraum ca. 2-4 Jahre)

  • Lärmschutzfensterprogramm

 

M3 Kernstadt Leonberg: Bahnhofstraße

kurzfristig (Umsetzungszeitraum ca. 1 Jahr)

  • Lärmschutzfensterprogramm

mittelfristig (Umsetzungszeitraum ca. 2-4 Jahre)

  • Verwendung von lärmarmem Asphalt bei der nächsten Straßensanierung

 

M4 Kernstadt Leonberg: südl. Leonberger Straße/ westl. Glemseckstraße

kurzfristig (Umsetzungszeitraum ca. 1 Jahr)

  • Lärmschutzfensterprogramm

langfristig (Umsetzungszeitraum > 5 Jahre)

  • Verwendung von lärmarmem Asphalt bei der nächsten Straßensanierung
  • Bauliche Umgestaltung der Fahrbahnrandbereiche, Grüngestalterische Maßnahmen, Veränderung der Parkierungsstreifen, Ausbau der Fußwege, Bau von Fahrradschutzstreifen und Fahrradwegen) mit Schwerpunkt in der Glemseckstraße. In der Leonberger Straße geringer Entwicklungsspielraum wegen beengter Lage. Unter Maßgabe des Erhalts der Funktionsfähigkeit des jeweiligen Straßenabschnitts.

 

M5 Kernstadt Leonberg: Römerstraße

kurzfristig (Umsetzungszeitraum ca. 1 Jahr)

  • Lärmschutzfensterprogramm

langfristig (Umsetzungszeitraum > 5 Jahre)

  • Verwendung von lärmarmem Asphalt bei der nächsten Straßensanierung

Bauliche Umgestaltung der Fahrbahnrandbereiche, Grüngestalterische Maßnahmen, Veränderung der Parkierungsstreifen, Ausbau der Fußwege, Bau von Fahrradschutzstreifen und Fahrradwegen) mit Schwerpunkt in der Glemseckstraße. In der Leonberger Straße geringer Entwicklungsspielraum wegen beengter Lage. Unter Maßgabe des Erhalts der Funktionsfähigkeit des jeweiligen Straßenabschnitts.

 

M6 Kernstadt Leonberg: Neue Ramtelstraße

langfristig (Umsetzungszeitraum > 5 Jahre)

  • Verwendung von lärmarmem Asphalt bei der nächsten Straßensanierung

 

M7 Gebersheim: Kreuzung Alte Dorfstraße, Höfinger Straße, Engelbergstraße

kurzfristig (Umsetzungszeitraum ca. 1 Jahr)

  • Lärmschutzfensterprogramm

langfristig (Umsetzungszeitraum > 5 Jahre)

  • Verwendung von lärmarmem Asphalt bei der nächsten Straßensanierung

Bauliche Umgestaltung der Fahrbahnrandbereiche (Grüngestalterische Maßnahmen, Veränderung der Parkierungsstreifen, Ausbau der Fußwege, Bau von Fahrradschutzstreifen und Fahrradwegen). Unter Maßgabe des Erhalts der Funktionsfähigkeit des jeweiligen Straßenabschnitts.

 

M8 Höfingen: Pforzheimer Straße

kurzfristig (Umsetzungszeitraum ca. 1 Jahr)

  • Lärmschutzfensterprogramm
  • Ausweitung von Tempo 30 nach Westen bis ca. auf Höhe Pforzheimer Straße Nr. 60, gleichzeitig gelegentliche Geschwindigkeitsüberwachung (vorbehaltlich der abschließenden Abwägung durch die zuständige Verkehrsbehörde)
     

mittelfristig (Umsetzungszeitraum ca. 2-4 Jahre)

  • Sanierung und bauliche Umgestaltung der schadhaften „Pforzheimer Straße“ (Ortsmitte bis Lachentorstraße) und der Straße „Am Schlossberg“. Diese Arbeiten sind für 2017/18 geplant. Verwendung von lärmarmem Asphalt.

 

M 12 und M 13 Maßnahmenbereiche mit den Gebäuden der Lärmklassen 2 und 1

kurzfristig (Umsetzungszeitraum ca. 1 Jahr)

  • Lärmschutzfensterprogramm (Zuschuss bei Gebäuden der Lärmklasse 1 reduziert)

 

 


Der Entwurf des Lärmaktionsplans schlägt folgende Maßnahmen gegen Schienenlärm vor:

 

M9 Kernstadt Leonberg: Schienenlärm

M10 Höfingen: Schienenlärm

M11 Silberberg: Schienenlärm

 

kurzfristig (Umsetzungszeitraum ca. 1 Jahr)

  • Einrichtung eines besonders überwachten Gleises (durch häufigere Schleifvorgänge der Schienen werden regelmäßig sogenannte Riffel entfernt, so können die Rollgeräusche erheblich vermindert werden)
  • Geschwindigkeitsbeschränkung

mittelfristig (Umsetzungszeitraum ca. 2-4 Jahre)

  • Anlagen zur Schienenschmierung
  • Bau von Lärmschutzwänden

 

Die Kommunen verfügen nicht über die erforderlichen ordnungsrechtlichen Instrumente, um Maßnahmen gegen den Lärm von Eisenbahnen des Bundes durchzusetzen. Die Möglichkeiten eines kommunalen Lärmaktionsplans sind daher sehr eingeschränkt. Hauptakteure bei der Lärmminderungsplanung der Eisenbahnen sind folglich die Deutsche Bahn AG und ihre Tochtergesellschaften als Betreiber der Schieneninfrastruktur. Die Deutsche Bahn hat als Ziel die Halbierung des Lärms bis 2020 im Vergleich mit dem Jahr 2000 ausgegeben. Die Maßnahmen zum Lärmschutz entlang der Bahnstrecke sind in der Baulast und auf Kosten der Bahn von dieser durchzuführen.

 

Mit einem Schreiben vom Januar 2017 hat die Deutsche Bahn mitgeteilt, dass sie im Laufe des Jahres 2017 eine lärmtechnische Untersuchung des Abschnitts zwischen Korntal und Renningen erstellen und in den folgenden Jahren eine Lärmsanierung der Strecke durchführen wird. In dieses Verfahren wird sich die Stadt Leonberg kritisch einbringen.

Weiteres Vorgehen

  •                                                                                                                                                      Nochmalige Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit.
  •                                                                                                                                                      Beratung und Abwägung der weiteren eingegangenen Stellungnahmen sowie Abstimmung der Maßnahmen mit den betroffenen Behörden. Beschluss des Gemeinderats über den überarbeiteten Entwurf der Lärmaktionsplanung Stufe 2.
  •                                                                                                                                                      Umsetzung der beschlossenen kurz-, mittel- und langfristig zu verwirklichenden Maßnahmen entlang der Maßnahmenstrecken sowie Durchführung der im Lärmminderungsplan vorgesehenen Maßnahmen.
  •                                                                                                                                                      Kritische Begleitung des Lärmsanierungsverfahrens der Deutschen Bahn entlang der Bahnstrecke

Alternativen zum Beschlussvorschlag

  •                                                                                                                                                      Zurückstellung des Beschlusses über den nochmals überarbeiteten Entwurf zum Lärmaktionsplan Leonberg Stufe 2.
  •                                                                                                                                                      Benennung anderer oder weiterer Maßnahmen zur Reduzierung des Straßen- und Schienenlärms.
Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Finanzierungsübersicht

Der Beschlussvorschlag

hat keine finanziellen Auswirkungen

Die Finanzierungsübersicht ist mit dem Kämmereiamt abgestimmt

 

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