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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2019/262

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.       Die Einleitung des Verfahrens zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Leonberg im Bereich „Gewerbegebiet Carl-Zeiss-Straße, Erweiterung“ in Gebersheim wird, gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) zugestimmt.

Maßgebend ist der Entwurf des Abgrenzungsplans vom 23.10.2019 (Anlage 2 zur SV 2019/262).

 

2.       Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird beschlossen.

 

3.       Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Sie sind auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Planungsanlass für die Änderung des Flächennutzungsplans ist das Bestreben der Stadt Leonberg, im Teilort Gebersheim, im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet „Carl-Zeiss-Straße“ weitere gewerbliche Bauflächen zu entwickeln. Da das bestehende Gewerbegebiet nahezu vollständig genutzt und bebaut ist und innerhalb von Gebersheim auch ansonsten keine freien gewerblichen Bauflächen existieren, soll die Grundlage für die Entstehung einer Erweiterung in Richtung Süd- Südost geschaffen werden. Mit der günstigen Lage der Fläche im direkten südlichen Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet und einer östlichen Anschlussstelle an die Gebersheimer Straße (K 1011), zeichnet sich der Erweiterungsbereich positiv für eine Gewerbeansiedlung aus.

Für die Entwicklung der entsprechenden Flächen wurden bereits Grunderwerbsgespräche mit den Grundstückseigentümern geführt. Im Ergebnis konnte nicht mit allen Eigentümern aufschiebend bedingte Kaufverträge zur Übernahme der Grundstücke durch die Stadt abgeschlossen werden. Insofern wurde durch den Gemeinderat am 23.07.2019 der Beschluss gefasst, die weitere Entwicklung des „Gewerbegebietes Carl-Zeiss-Straße, Erweiterung“ im Rahmen eines gesetzlichen Umlegungsverfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches §§45-79 BauGB durchzuführen. Zur Umsetzung der Planungsziele ist es erforderlich, einen Bebauungsplan für diesen Bereich aufzustellen und damit verbindliches Planungsrecht zu schaffen. Parallel hierzu ist der Flächennutzungsplan zu ändern.

Ziele der Maßnahme

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung des Plangebietes „Gewerbegebiet Carl-Zeiss-Straße, Erweiterung“.

Sachverhalt/Sachstand

Erfordernis sowie Ziele und Zwecke der Planung

Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und der Flächennutzungsplanänderung ist die städtebauliche Entwicklung der gewerblichen Erweiterung „Gewerbegebiet Carl-Zeiss-Straße, Erweiterung“ in Gebersheim.

Die Erfordernis der Planaufstellung ergibt sich aus:

         der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung am vorgesehenen Standort

         der Deckung des örtlichen und regionalen Bedarfs an Gewerbeflächen.

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Wesentlichen:

         Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Gewerbefläche „Gewerbegebiet Carl-Zeiss-Straße, Erweiterung“ in Gebersheim

         eine städtebaulich geordnete Arrondierung der Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes

         Bedarfsgerechte Deckung gewerblicher Nutzungen.

Lage und Abgrenzung des Plangebiets

Das zu beplanende Gebiet „Gewerbegebiet Carl-Zeiss-Straße, Erweiterung“ weist eine Größe von rund 5,7 ha auf und ist am südlichen Ortsrand von Gebersheim einzuordnen.

Der räumliche Geltungsbereich der 19. Flächennutzungsplanänderung wird in etwa wie folgt begrenzt:

                                                                                                                                           im Norden durch das ausgewiesene Gewerbegebiet „Carl-Zeiss-Straße“

                                                                                                                                           im Osten durch die Gebersheimerstraße/Engelbergstraße (K 1011)

                                                                                                                                           im Süden durch die Nordgrenze der Grundstücke mit der Flst.-Nr. 3833/2; 3845; 3861

                                                                                                                                           im Westen durch die Ostgrenze des Grundstücks mit der Flst.Nr. 445.

Die genaue Abgrenzung und Lage des Geltungsbereichs ist aus dem Abgrenzungsplan ersichtlich (Anlage 2 zur SV 2019/262).

Bauflächenbedarfsnachweis

Da das bestehende Gewerbegebiet nahezu vollständig genutzt und bebaut ist und innerhalb von Gebersheim auch ansonsten keine freien Gewerbeflächen existieren, sieht die Stadt Leonberg einen begründeten Handlungsbedarf zur Ausweisung neuer Gewerbeflächen, südlich des bereits bestehenden Gewerbegebietes in Gebersheim. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan „Leonberg 2020“ der Stadt Leonberg vom 13.07.2006 ist im westlichen Teil des Plangebietes eine Teilfläche als geplante gemischte Baufläche dargestellt, der restliche Teil als Fläche für die Landwirtschaft. Die Flächennutzungsplanänderung sieht aufgrund der Erweiterungsabsichten des bestehenden Gewerbegebietes eine Darstellung des gesamten Plangebietes als gewerbliche Baufläche vor (Anlage 3 zur SV 2019/262). Die geplante Gewerbebaufläche dient einer mittel- bis langfristigen Innenentwicklung und zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bestandsgewerbeflächen.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 6 BauGB sowie nach § 10 Abs. 2 BauGB bedarf es einem Bauflächenbedarfsnachweises (Plausibilitätsprüfung).

 

Rahmenbedingungen / städtebauliche Konzeption

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Da die Erweiterung einer dem Mittelzentrum Leonberg angemessenen gewerblichen Angebotspolitik und einer Absicherung der Eigenentwicklung in den Teilorten entspricht, ist die Erweiterung der Gewerbebaufläche in Richtung Süd- Südost erforderlich.

Im Regionalplan ist die zu beplanende Fläche als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Ferner ist der westliche Teil des Plangebietes im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan „Leonberg 2020“ der Stadt Leonberg vom 13.07.2006 als geplante gemischte Baufläche dargestellt. Der restliche Teil ist als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Da für das gesamte Gebiet die Ausweisung als gewerbliche Baufläche vorgesehen ist, ist der künftige Bebauungsplan gemäß § 8 BauGB nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Carl-Zeiss-Straße, Erweiterung“ und der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 01.04-1, in Gebersheim geändert, da die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans nicht aus den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden können.

Die Stadt Leonberg ist bestrebt, durch die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes der Deckung des örtlichen und regionalen Bedarfs an Gewerbeflächen gerecht zu werden und nachhaltig den Wirtschaftsstandort Leonberg in seiner Funktion als Mittelzentrum zu stärken. Insgesamt soll ein hochwertiges Gebiet entwickelt werden, das durch qualitative Gestaltung des öffentlichen Raumes und gute Nutzbarkeit vor allem ortsansässigen Betrieben einen attraktiven Standort bietet. Die Erschließung des Gewerbegebiets erfolgt im nördlichen Bereich über einen Anschluss an die Carl-Zeiss-Straße und einer östlichen Anschlussstelle an die Gebersheimer Straße (K 1011). Zur inneren Erschließung dient eine durch das Plangebiet verlaufende Verkehrsfläche.

 

Begründung, Umweltbericht, Gutachten

Begründung und Umweltbericht einschließlich aller erforderlichen Gutachten werden bis zum Auslegungsbeschluss erstellt.

Weiteres Vorgehen

Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Fortführung des Bebauungsplanverfahrens und des Verfahrens zur 19. Flächennutzungsplanänderung.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

x

 

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Anlagen

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