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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2019/183

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Neufassung der Gebührensatzung für die Jugendmusikschule Leonberg ab 01.02.2020 wird in der vorliegenden Form beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Eine Gebührenerhöhung ist nicht vorgesehen, da die Jugendmusikschule Leonberg im direkten Marktvergleich mit anderen Musikschulen derzeit im oberen Preisniveau liegt.

 

Es erfolgt dennoch eine Neufassung der Gebührensatzung. Diese betrifft folgende Punkte:

 

-          § 2 Abs. 3 Nr. 1.2: Beim Instrumentenkarussell wird ergänzt, dass eine Abmeldung lediglich zum 31.08. eines Jahres möglich ist.
 

-          § 2 Abs. 3 Nr. 4: Beim Rockband-Unterricht wird der Satz „Bei weniger als 5 Bandteilnehmern wird eine anteilig höhere Gebühr erhoben“ entfernt, da mit der letzten Änderung der Gebührensatzung auch eine Gebühr für 3 und 4 Bandmitglieder hinzugefügt wurde.
 

-          § 2 Abs. 3 Nr. 6.3: Beim Rockband-Unterricht für Erwachsene wird der Zusatz aufgenommen: „Eine Rockband muss aus mindestens 3 Bandmitgliedern bestehen.

Sinkt bei einer bestehenden Rockband die Teilnehmerzahl unter 3 Bandmitglieder, muss die gesamte Rockband unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist aufgelöst werden.“              

 

-          § 2 Abs. 3 Nr. 6.4: Da sich Punkt 6 auf Erwachsene bezieht, kann der Zusatz
„für Erwachsene“ beim Klassenunterricht entfallen.
 

-          § 2 Abs. 3 Nr. 6.5: Die Jugendmusikschule hat seit September 2019 ein neues Angebot. Dieses wird wie folgt in die Gebührensatzung aufgenommen:

 

6.5 Paketangebote

4-er Karte (30 Minuten)  130,00 EUR

4-er Karte (45 Minuten)  190,00 EUR

 

8-er Karte (30 Minuten)  250,00 EUR

8-er Karte (45 Minuten)  370,00 EUR

 

Die 4-er Karte kann innerhalb eines Semesters und die 8-er Karte innerhalb von zwei Semestern eingelöst werden. Die Absagefrist eines Termins von Seiten des Schülers/ der Schülerin von mindestens 24 Stunden vorher (Montag bis Freitag) ist einzuhalten. Ansonsten verfällt die Unterrichtsstunde. Die Gebühr ist bei Kauf des Paketangebots mit Eingang des Gebührenbescheids in voller Höhe zu bezahlen. Es entfallen Aufnahmegebühr und Ermäßigungen.

 

-          § 2 Abs. 3 Nr. 7: Bei der Gebühr für eine einzelne Korrepetitionseinheit wird noch der Zusatz „z.B. für externe Veranstaltungen“ aufgenommen.
 

-          § 2 Abs. 3 Nr. 10: Der zweite Satz von 10.1. wird separat unter 10.2. ausgewiesen.
Die ursprüngliche Nummer 10.2. wird zu 10.3.
 

-          § 2 Abs. 3 Nr. 13 und § 3 Abs. 2 Nr. 5: Der Amtsname wird in „Amt für Kultur und Sport“ geändert.

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

x

 

Im Haushaltsplanentwurf 2020 sind im Teilergebnishaushalt 04 in der Produktgruppe 2630 bei den Gebühreneinnahmen 668.000 EUR veranschlagt. Durch die Neufassung der Gebührensatzung ab 01.02.2020 wird keine Änderung zum Haushaltsansatz erwartet.

 

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Anlagen

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