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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/289

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit der Dienstleistung zur Digitalisierung der Bauakten wird die Firma EWERK DDS GmbH zum Gesamtpreis von 128.296,28 € beauftragt.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Im Zuge der Digitalisierung im Baubereich werden die Prozesse angepasst. Dies erfolgt zum einen über eine vollständige digitale Vorgangsbearbeitung mit digitalen Bauanträgen und zum anderen durch das Digitalisieren der bestehenden Papier-Bauakten für eine schnelle Recherche im Dokumentenmanagementsystem (DMS) enaio® . Mit diesen Maßnahmen wird der Bauprozess vollständig digital und medienbruchfrei.

 

Es werden rund 700 Meter Bauakten der Papier-Registratur, mit ca. 48.000 Akten, von einem externen Dienstleister im Projektzeitraum von 2 Jahren gescannt und als elektronische Akte im Dokumentenmanagementsystem (DMS) enaio® gespeichert. Durch das Scannen der Akten ist ein schneller Zugriff vom Arbeitsplatz aus möglich. Anhand der Recherchemöglichkeiten im Volltext wird das Arbeiten erheblich vereinfacht und eine parallele Bearbeitung wird möglich.

 

 

 

 

 

Vergabevorschlag

 

Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Ausschreibung auf Grundlage der UVgO wurden von insgesamt 5 Firmen (Bewerbern) die Ausschreibungsunterlagen angefordert.

 

Zum Eröffnungstermin am 12.11.2019, 11:00 Uhr lagen von 4 Bietern form- und fristgerecht Angebote vor.

 

Durch das Hauptamt und das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§§ 41 – 44 UVgO) der Angebote vorgenommen.

 

Wertungsstufe I (Formale und rechnerische Prüfung)

Im Rahmen der Wertungsstufe I (§ 41 Abs.1 UVgO) musste kein Angebot von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen werden.

 

Wertungsstufe II (Prüfung und Wertung der Eignung)
Im Rahmen der Wertungsstufe II (§ 42 i. V. m. § 31 UVgO) ‚Eignungsprüfung‘ (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) musste kein Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.

 

Wertungsstufe III (Angemessener Preis)

Im Rahmen der Wertungsstufe III (§ 43 UVgO) musste keines der eingereichten Angebote von der Angebotswertung ausgeschlossen werden.

Gemäß der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ wurde als Entscheidung über den Zuschlag ausschließlich der Preis festgelegt. 

 

Vergabevorschlag:

Das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung aller Umstände (§ 43 Abs. 1 UVgO) stellt dabei das Angebot der Fa. EWERK DDS GmbH, Brühl 24, 04109 Leipzig dar.

Es wird vorgeschlagen, auf das – im Sinne der UVgO – wirtschaftlichste Angebot der
Firma EWERK DDS GmbH, Brühl 24, 04109 Leipzig Zuschlag zu erteilen.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

128.296,28 

Für die gesamte Maßnahme

11200000 42910000 – Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen

2020

150.000

85.000,00

Die Maßnahme ist ein Teilbetrag des Ansatzes der Haushaltsstelle

11200000 42910000 - Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen

2021

151.500

43.296,28

Die Maßnahme ist ein Teilbetrag des Ansatzes der Haushaltsstelle

 

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