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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/289
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe der Dienstleistung für die Digitalisierung von Bauakten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Hauptamt
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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11.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Im Zuge der Digitalisierung im Baubereich werden die Prozesse angepasst. Dies erfolgt zum einen über eine vollständige digitale Vorgangsbearbeitung mit digitalen Bauanträgen und zum anderen durch das Digitalisieren der bestehenden Papier-Bauakten für eine schnelle Recherche im Dokumentenmanagementsystem (DMS) enaio® . Mit diesen Maßnahmen wird der Bauprozess vollständig digital und medienbruchfrei.
Es werden rund 700 Meter Bauakten der Papier-Registratur, mit ca. 48.000 Akten, von einem externen Dienstleister im Projektzeitraum von 2 Jahren gescannt und als elektronische Akte im Dokumentenmanagementsystem (DMS) enaio® gespeichert. Durch das Scannen der Akten ist ein schneller Zugriff vom Arbeitsplatz aus möglich. Anhand der Recherchemöglichkeiten im Volltext wird das Arbeiten erheblich vereinfacht und eine parallele Bearbeitung wird möglich.
Vergabevorschlag
Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Ausschreibung auf Grundlage der UVgO wurden von insgesamt 5 Firmen (Bewerbern) die Ausschreibungsunterlagen angefordert.
Zum Eröffnungstermin am 12.11.2019, 11:00 Uhr lagen von 4 Bietern form- und fristgerecht Angebote vor.
Durch das Hauptamt und das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§§ 41 – 44 UVgO) der Angebote vorgenommen.
Wertungsstufe I (Formale und rechnerische Prüfung)
Im Rahmen der Wertungsstufe I (§ 41 Abs.1 UVgO) musste kein Angebot von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen werden.
Wertungsstufe II (Prüfung und Wertung der Eignung)
Im Rahmen der Wertungsstufe II (§ 42 i. V. m. § 31 UVgO) ‚Eignungsprüfung‘ (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) musste kein Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
Wertungsstufe III (Angemessener Preis)
Im Rahmen der Wertungsstufe III (§ 43 UVgO) musste keines der eingereichten Angebote von der Angebotswertung ausgeschlossen werden.
Gemäß der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ wurde als Entscheidung über den Zuschlag ausschließlich der Preis festgelegt.
Vergabevorschlag:
Das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung aller Umstände (§ 43 Abs. 1 UVgO) stellt dabei das Angebot der Fa. EWERK DDS GmbH, Brühl 24, 04109 Leipzig dar.
Es wird vorgeschlagen, auf das – im Sinne der UVgO – wirtschaftlichste Angebot der
Firma EWERK DDS GmbH, Brühl 24, 04109 Leipzig Zuschlag zu erteilen.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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128.296,28 |
Für die gesamte Maßnahme |
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11200000 42910000 – Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen |
2020 |
150.000 |
85.000,00 |
Die Maßnahme ist ein Teilbetrag des Ansatzes der Haushaltsstelle |
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11200000 42910000 - Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen |
2021 |
151.500 |
43.296,28 |
Die Maßnahme ist ein Teilbetrag des Ansatzes der Haushaltsstelle |
