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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/272
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuerschließung der Leonberger Sammelkläranlage "Mittleres Glemstal"
Darstellung der Notwendigkeit
Weitere Erstellung entsprechender Voruntersuchungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Abteilung Stadt- und Bauleitplanung
- Beteiligtes Amt:
- Abteilung Stadtentwässerung; Referat für innovative Mobilität
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
05.12.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
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|
|
|
17.12.2019
|
Beschlussvorschlag
Der vorliegende Sachstandsbericht mit Darlegung der Notwendigkeit zur Neuerschließung der Kläranlage Leonberg wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzungsmöglichkeiten zur Realisierung der Erschließungsvariante 2a/b zusammen mit der Stadt Ditzingen zu klären.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden die notwendigen Untersuchungen und Vorplanungen zur Verwirklichung der Variante 2a/b voranzutreiben und das Ergebnis dem Gemeinderat vorzulegen.
Sachverhalt
Bestehende Situation der Kläranlagenzufahrt
Die Kläranlage „Mittleres Glemstal“ in Leonberg ist zuständig für die Reinigung des Abwassers der Kernstadt Leonberg und der Teilorte Höfingen, Gebersheim, Warmbronn sowie Silberberg mit Heuweg. Sie liegt an der Glems unterhalb Höfingens, kurz vor der Gemarkungsgrenze von Ditzingen.
Die Gesamtlänge der bestehenden Zufahrt zur Kläranlage Mittleres Glemstal beträgt ca. 1,65 km. Sie erfolgt derzeit von der B 295 bei der Kreuzung mit der Kreisstraße K1010 (Abzweig nach Gerlingen). Die Zufahrt verläuft über bestehende Feldwege, die auf langen Strecken nur eine Breite von 3,0 – 3,5 m aufweisen. Begegnungsverkehr wird nur durch wenige Aufweitungsabschnitte ermöglicht. Wegen der unübersichtlichen Streckenführung kommt es immer wieder zu direkten Fahrzeugbegegnungen. Fahrspuren im Bereich der Kurven, neben der Strecke und im Bereich von Aufweitungen sind Zeichen für eine zu geringe Ausbaubreite.
Verschiedene Reinigungsprozesse – insbesondere im biologischen Teil der Anlage – sind auf die ständige Versorgung mit Hilfsmitteln wie Flockungschemikalien, Aktivkohle usw. angewiesen. Diese werden mit Tanklastkraftwagen (40 t) angeliefert. Die Schlammentsorgung erfolgt ebenfalls mit Lastzügen (40 t) über die vorhandene Zufahrt.
Die bestehende Zufahrt zur Kläranlage Mittleres Glemstal weist zusammenfassend folgende Probleme auf:
• Straßenbreite für Gegenverkehr mit Schwerlastverkehr unzureichend
• Straße befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand
• vorhandene Kurvenradien teilweise unzureichend für Schwerlastverkehr
• starke Längsneigung der Feldwege aus dem Glemstal herauf in Richtung Reiterzentrum (12 %) erlaubt insbesondere in den Wintermonaten keine sichere Zufahrt des Schwerlastverkehrs
• Schwerlastverkehr fährt direkt durch die Anwesen des Reit- und Fahrvereins
• maximale Tragkraft der bestehenden Glemsbrücke ist mit 30 t unzureichend für Schwerlastverkehr
Die derzeitige monatliche Verkehrsbelastung durch Zufahrten für den Betrieb der Kläranlage setzt sich wie folgt zusammen:
|
Anzahl Zufahrten/ Monat |
Fahrzeug |
Tonnage |
transportierte Güter |
|
21 |
Lastzüge |
40 t |
(Klärschlamm und Betriebsmittel, Chemie) |
|
54 |
Lastwagen |
30 t |
(Abwasser und Spülwagen) |
|
13 |
Lastwagen |
>7,5 t |
(Spedition) |
|
40 |
Lastwagen |
< 7,5 t |
(Spedition) |
|
600 |
Kraftfahrzeuge |
< 2 t |
(ohne Angaben). |
Durch das bestehende Verkehrsaufkommen ist nach Angaben des Tiefbauamtes somit von 6 bis 7 Lkw-Begegnungen täglich auszugehen.
Zur Klärung zukünftiger Erschließungssituationen wurde eine straßenbauliche Machbarkeitsstudie erstellt. Aufgrund ihrer nahräumigen Bedeutung wird die neue Zufahrt zur Kläranlage nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) in die Straßenkategorie ES (Erschließungsstraße) eingestuft.
Minimierung der Eingriffe in Natur und Landschaft, Ermittlung der optimalen Zufahrtsvariante
Auf Grund der bestehenden Topografie, der hochwertigen Ausstattung der Landschaft mit verschiedenen Biotopen, Naturdenkmalen und Gewässern wäre ein verkehrstechnisch idealer Ausbau mit sehr großen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden.
Da geschützte Biotope, ein Naturdenkmal, der Gewässerrandstreifen der Glems und das Landschaftsschutzgebiet betroffen sind, ist eine Abstimmung der geplanten Maßnahme, sowie der Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen mit den Fachbehörden zwingend erforderlich. Im Fall von Varianten 2-4 wären das Fachbehörden am Landratsamt Ludwigsburg.
Vor diesem Hintergrund wurde das Büro Schmid-Treiber-Partner, Leonberg mit der Erstellung eines Variantenvergleichs (Anlage) zwischen vier möglichen Ausbaustrecken beauftragt. Hier sollten insbesondere auch die Eingriffe in die Schutzgüter Boden, Oberflächenwasser, Grundwasser, Klima/Luft, Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild, Mensch/Erholung sowie Kultur- und Sachgüter dargestellt, verglichen und bewertet werden.
Trassenverlauf der vier untersuchten Varianten
Abb: Übersicht über die Lage der 4 Varianten
Variante 1 – bestehende Zufahrt von der B 295 (West) über Tilgshäuslesweg
(Trassenlänge ca. 1.650 m, Gemarkung Leonberg)
Die Trassenvariante 1 führt von der B 295 (vorhandene Abbiegespur) über den "Tilgshäuslesweg" zunächst durch landwirtschaftliche Nutzflächen nach Norden. Im Anschluss verschwenkt der Trassenverlauf nach Westen und verläuft dann in einer langgestreckten Kurve Richtung Osten. In diesem Bereich wird das Betriebsgelände des Reit- und Fahrvereins Leonberg durchquert. Im weiteren Verlauf führt die Trasse über eine Brücke an der Glems, biegt in die Felsgartenstraße/Glemstalradweg nach Osten ein und erreicht schließlich die Einfahrt zur Kläranlage. Die Trasse ist vollständig mit Asphaltbelag versehen.
Bei dieser Variante handelt es sich um die optimierte Trasse, die bislang als Zufahrtsstrecke zur Kläranlage genutzt wird.
Variante 2 – Zufahrt von der B 295 (Ost) über Gerlinger Mühlweg
(Trassenlänge ca. 480 m, Gemarkung Ditzingen)
Die Trasse der Variante 2 verläuft ebenfalls von der B 295 kommend (bisher keine Abbiegespur vorhanden) nach Norden. Nach Querung landwirtschaftlicher Nutzflächen führt die Trasse entlang eines Kleinbachs durch ein flächenhaftes Naturdenkmal/Biotop (Hohlweg). Nördlich des Naturdenkmals folgen weitere landwirtschaftliche Nutzflächen. Anschließend verschwenkt die Trasse nach Westen und endet schließlich nach der Querung der Glems (derzeit Holzbrücke für Rad- und Fußverkehr) am Gelände der Kläranlage.
Der kleinere, nördlichen Teil der Trasse (Abschnitt des Glemstalradwegs) ist ein Schotterweg, der übrige Verlauf ist asphaltiert.
Variante 3 – Zufahrt von der K 1059 entlang Tonmühle
(Trassenlänge ca. 1.360 m, teils Leonberger teils Ditzinger Gemarkung)
Die Variante 3 hat ihren Anfangspunkt an einem Abzweig von der "Ditzinger Straße" (K 1059) und verläuft dann Richtung Süden.
Im nördlichen Bereich wird zunächst eine Senke entlang von landwirtschaftlichen Nutz- flächen durchquert. Nach einer Kurve nach Osten führt die Trasse durch einen Hohlweg und im weiteren Verlauf über die Brücke über die Bahnlinie (S-Bahn). Weiter nach Osten Richtung Tonmühle verlaufend, werden weitere landwirtschaftliche Nutzflächen durchquert. Im Bereich der Tonmühle ist eine enge Haarnadelkurve mit starkem Gefälle und Querneigung der Fahrbahn. Anschließend folgt die Trasse dem Gewässerlauf des Mühlgrabens der Tonmühle bis zur Fleischmühle. Hier verschwenkt die Trasse nach Süden. Nach Querung der Brücken über den Mühlkanal Tonmühle und die Glems mündet die Trasse schließlich in den nördlichen Abschnitt von Trasse 2.
Schotterbeläge befinden sich im Norden der Trasse entlang der landwirtschaftlichen Nutzflächen und des Hohlweges bis zur Brücke über die Bahnlinie sowie am südlichen Trassenende.
Variante 4 – Zufahrt von der K 1689 über Jugendhaus und Tonmühle
(Trassenlänge ca. 1.580 m, Gemarkung Ditzingen)
Die Trassenvariante 4 führt von der nördlich gelegenen Höfinger Straße/K 1689 zur Kläranlage. Zunächst verläuft die Trasse auf einer gut ausgebauten Straße Richtung Südwesten entlang des Geländes des Jugendheims und verschwenkt nach Querung der Glems in einer weitläufigen Kurve nach Südosten. Die Durchfahrt unter der Bahnbrücke an der Glems folgend, verläuft die Trasse entlang von landwirtschaftlichen Nutzflächen Richtung Tonmühle. Nach Durchquerung des Betriebsgeländes der Tonmühle wird die Trasse schließlich an den südlichen Abschnitt der Trasse 3 angebunden.
Bis zur Anbindung an Variante 2 ist der Verlauf asphaltiert. Die Trasse verläuft nahezu vollständig im Bereich des Glemstalradweges.
Ergebnis der Variantenuntersuchung:
Für die Erneuerung der Zufahrt zur Sammelkläranlage Mittleres Glemstal wurde im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens ein Vergleich von vier möglichen Trassenvarianten hinsichtlich der zu erwartenden erheblichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie verkehrstechnischer und wirtschaftlicher Aspekte durchgeführt. Zudem wurden Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffen aufgezeigt und den erheblichen Auswirkungen schutzgut- und variantenbezogen gegenübergestellt.
Als Ergebnis der Wirkungs- und Konfliktanalyse ergibt sich unter Berücksichtigung aller Prüfkriterien und Aspekte eine Präferenz der Variante 2 "Zufahrt von der B 295 (Ost) über den Gerlinger Mühlweg".
In der Gesamtschau der erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter sind die bei dieser Variante entstehenden Auswirkungen von geringstem Ausmaß. Dies ist insbesondere durch die geringste Trassenlänge mit der in der Folge geringsten Neuversiegelung und Überbauung bedingt, was sich bei allen Schutzgütern positiv bemerkbar macht.
Minimierung: Die Eingriffe in Schutzgebiete könnten durch die Trassenvariante 2b zur Umfahrung des Flächenhaften Naturdenkmals deutlich gemindert werden. Weitere Aufwertungen können dabei durch einen Teilrückbau der bestehenden Wegstrecke durch das Naturdenkmal erzielt werden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass diese Trassenalternative den Neubau eines Trassenabschnittes auf bisher unversiegelter landwirtschaftlicher Fläche bedingt. Deshalb ist hier von erhöhten Eingriffen in die Schutzgüter Boden und Landschaftsbild auszugehen, die in der Summe dann ähnlich wie Variante 1, aber immer noch deutlich geringer als bei den Varianten 3 und 4 ausfällt. Diese Alternative wäre mit den entsprechenden Fachbehörden abzustimmen.
Mit Blick auf die wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Aspekte ist die Variante 2 ebenfalls als Vorzugsvariante zu nennen. Wegen der bisher fehlenden Abbiegespur und einem mittleren Gefälle scheidet die Var. 2 bei den Aspekten Topografie und Zufahrt nur mittelmäßig ab. Ein entsprechender Ausbau des Einmündungsbereichs wäre zu prüfen.
In der Summe weist Variante 2 unter Berücksichtigung der möglichen Vermeidungsmaßnahmen die insgesamt geringsten Eingriffe in den Naturhaushalt sowie die größte Wirtschaftlichkeit auf. Variante 2 in den Untervarianten 2a/ 2b ist im Ergebnis somit als Vorzugsvariante einzustufen.
Tab.: Übersicht über die verschiedenen Varianten
|
|
Variante 1 |
Variante 2a |
Variante 2b |
Variante 3 |
Variante 4 |
|
Rangfolge |
zweiter Rang |
erster Rang |
Vorzugs-variante |
ausgeschieden |
dritter Rang |
|
Länge, ca. |
1.650 m |
480 m |
500 m |
1.580 m |
1.360 m |
|
knock out Merkmal |
keins |
keins |
keins |
Bahnbrücke zu schwach, Haarnadelkurve ko-Kriterium |
keins |
|
Gemarkung |
Leonberg |
Ditzingen Landkreis Ludwigsburg (Glemsbrücke teils Leonberg) |
Ditzingen Landkreis Ludwigsburg (Glemsbrücke teils Leonberg) |
Leonberg, Ditzingen Landkreis Ludwigsburg (Glemsbrücke teils Leonberg) |
Ditzingen Landkreis Ludwigsburg (Glemsbrücke teils Leonberg) |
|
Einmündung in Hauptverkehr |
Abbiegespur auf der B 295 vorhanden |
keine Abbiegespur auf der B 295, Steigungsstrecken |
keine Abbiegespur auf der B 295, Steigungsstrecken |
zur K 1689, Abbiegespur vorhanden |
Feldwegeein-fahrt in K 1059/K 1689
|
|
geschützte Biotope angrenzend |
ca. 685 m |
125 m |
punktuell ND und Biotop werden umfahren |
80 m |
215 m |
|
ND angrenzend |
- |
130 m |
punktuell ND und Biotop werden umfahren |
- |
- |
|
LSG angrenzend |
1.065 m |
550 m |
550 m |
1.615 m |
950 m |
|
Gewässerrandstr. angrenzend |
570 m |
450 m |
260 m |
425 m |
585 m |
|
Brückenerneuerung |
1 x Tilgshäusles-graben 1 x Glems |
1 x Glems |
1 x Glems |
3 x Glems 2 x Mühlgraben |
2 x Glems 1 x Mühlgraben |
|
Boden |
Eingriffe in hochwertige Böden 0,09 ha bis 0,36 ha |
Eingriffe in hochwertige Böden 0,04 ha bis 0,19 ha |
zusätzlicher Eingriff wg. Umgehung des ND auf einen neuem Abschnitt |
Eingriffe in hochwertige Böden 0,10 ha bis 0,40 ha |
Eingriffe in hochwertige Böden 0,14 ha bis 0,57 ha |
|
Wasser |
Beeinträchtigung Gewässerrand-streifen 0,04 ha bis 0,17 ha |
Beeinträchtigung Gewässerrand-streifen 0,01 ha bis 0,04 ha |
Aufwertung Graben im ND möglich!! Beeinträchtigung Gewässerrand-streifen geringer als bei 2a |
Beeinträchtigung Gewässerrand-streifen 0,04 ha bis 0,14 ha |
Beeinträchtigung Gewässerrand-streifen 0,05 ha bis 0,20 ha |
|
Biotope, Pflanzen, Tiere |
Beeinträchtigung wertgebender Biotoptypen auf 1.090 lfm Länge |
Beeinträchtigung wertgebender Biotoptypen auf 277 lfm Länge |
Beeinträchtigung wertgebender Biotoptypen geringer als bei 2a |
Beeinträchtigung wertgebender Biotoptypen auf 724 lfm Länge |
Beeinträchtigung wertgebender Biotoptypen auf 769 lfm Länge |
|
Fauna, Artenschutz |
Habitatpotential auf 716 lfm |
Habitatpotential auf 292 lfm |
Beeinträchtigung des Habitatpotentials geringer als 2a |
Habitatpotential auf 555 lfm |
Habitatpotential auf 1.256 lfm |
grün = beste, gelb = mittlere, orangerot = schlechteste
Angrenzende Elemente grenzen teils nur einseitig an.
Ausblick:
- Die Untervariante 2b mit neuer Umfahrung des flächenhaften Naturdenkmals ist noch im Detail abzustimmen, könnte aber zu einer zusätzlichen Verminderung der Eingriffe (Biotop, ND, Gewässerschutzstreifen) führen.
-
Auf Ebene der Variante 2 sind dann auch die notwendigen artenschutzrechtlichen Aspekte möglicher Beeinträchtigungen von Vögeln, Fledermäusen, Zauneidechsen, Falter, Fischen, Krebsen und Amphibien zu prüfen. Je nach Betroffenheit von Einzelbäumen wären auch Juchtenkäfer und gegebenenfalls Haselmaus in den Prüfkatalog aufzunehmen.
Diese Artengruppen sollen im Jahresverlauf 2020 für den Streckenverlauf der Varianten 2a und 2b untersucht werden. Eine Abstimmung des Untersuchungsprogramms, möglicher Minimierungen und gegebenenfalls des Ausgleichs ist mit der Unteren Naturschutzbehörde (Landkreis Ludwigsburg) erforderlich.
- Die Einmündungssituation der Variante 2 in die B 295 muss noch optimiert und mit den zuständigen Verkehrsbehörden abgestimmt werden.
- In Abstimmung mit der Baurechtsbehörde und der Stadt Ditzingen muss noch die Art des durchzuführenden Rechtsverfahrens festgelegt werden. Falls ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt wird, sind entsprechende Beschlüsse des Ditzinger Gemeinderats erforderlich.
- Wenn das Verfahren geklärt ist, muss vor der Vergabe der Ausführungsplanung ein Baubeschluss gefasst werden.
- Für die abschnittsweise Verbreiterung bzw. Neuanlage der Trasse ist Grunderwerb erforderlich, es müssten entsprechende Verhandlungen aufgenommen werden.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
|
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|
NEIN |
|
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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753800027009 Kläranlage, Ertüchtigung Zufahrt |
2019 |
100.000 |
20.000,- |
ökologische Variantenuntersuchung |
|
753800027009 Kläranlage, Ertüchtigung Zufahrt |
2020 |
0,- |
80.000,- |
faunistische Untersuchungen und Vorentwurf, neu im HH 2020 veranschlagen |
|
753800027009 Kläranlage, Ertüchtigung Zufahrt |
2021 |
0,- |
0,- |
Die Kosten der konkreten Baumaßnahmen werden in der Finanzplanung für den Haushalt 2021 ff veranschlagt |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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||
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2
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(wie Dokument)
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998 kB
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