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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/246
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzverlegung eines Kanals im Walter-Helmes-Weg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Abteilung Stadtentwässerung
- Beteiligtes Amt:
- Tiefbauamt; Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt; Dezernat III; Dezernat II; Oberbürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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05.12.2019
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Beschlussvorschlag
- Von der Notwendigkeit des Vorhabens wird Kenntnis genommen.
- Einer Realisierung der Maßnahme mit einem Gesamtkostenrahmen von 160.000,- € brutto im Jahr 2020 wird zugestimmt.
- Mit den erforderlichen Leistungen gem. HOAI, Teil 3, Abschnitt 3 (Ingenieurbauwerke) wird das Ing.-Büro Auwärter und Rebmann Ingenieure GmbH &Co. KG, Kelterstr. 5, 71032 Böblingen, beauftragt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Bauleistungen auf Basis der VOB auszuschreiben und die Ausschreibungsergebnisse dem Gremium zur Vergabebeschlussfassung vorzulegen.
- Die Verwaltung wird bevollmächtigt, weitere erforderliche Ingenieurs- und Beratungsleistungen wie z.B. Beweissicherung, Vermessung, Baugrunduntersuchung, in eigener Zuständigkeit zu beauftragen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Das Flurstück Walter-Helmes-Weg 25 soll mit einem Doppelhaus neu bebaut werden.
Derzeit verläuft ein öffentlicher Abwasserkanal, über den die Gebäude im Walter-Helmes-Weg und die Straße selbst entwässert werden, auf dem zu bebauenden Grundstück in
DN 300 und dem Nachbargrundstück Walter-Helmes-Weg 27 in DN 250.
Im Zuge des Neubauvorhabens ist es erforderlich, den öffentlichen Kanal in den Walter-Helmes-Weg zu verlegen. Dadurch ist die ständige Zugänglichkeit zu Kontroll- und Wartungszwecken wie auch für Reparaturen gewährleistet.
Durch Setzen eines neuen Schachts im Walter-Helmes-Weg auf den Bestandskanal wird die Haltung gefasst und weiter zum quer verlaufenden Iltisweg verlegt. Aufgrund der dort fehlenden Sohlhöhe muss auch die erste Haltung im Iltisweg ausgetauscht werden.
Die Maßnahme ist im Plan in der Anlage dargestellt.
Der neue Kanal wird insgesamt in DN 300 verlegt. Dies entspricht nach dem DWA-Arbeitsblatt A 118 dem empfohlenen Mindestdurchmesser für Mischwasser.
Der bestehende Kanal auf den Privatgrundstücken geht in Privateigentum über und dient als Hausanschlusskanal für den Neubau und das bestehende Gebäude Nr. 27.
Zur Realisierung des Vorhabens sind entsprechende Ingenieurleistungen (Planungs- und Ausführungsleistungen) nach HOAI erforderlich und zu beauftragen.
Da der aktuelle Schwellenwert (221.000,00€/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung - VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1 Abs. 1 VgV),
bedarf es keines VgV- Verfahrens (§ 74 ff VgV) zur Planerauswahl.
Die Fachplanungsleistungen Ingenieurbauwerke können vielmehr im sog. Unterschwellen-vergabebereich im Rahmen einer freihändigen Vergabe an ein geeignetes, qualifiziertes Ingenieurbüro durch die Verwaltung vergeben werden.
§ 50 UVgO greift dabei die Regelung Nummer 2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) – ähnliche Regelungen finden sich teils auf Landesebene - auf und stellt klar, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Dabei ist ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.
Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ( analog § 12 Abs. 2
UVgO i.V.m. Ziff.2.3. VergabeVwV) wurden daher durch die Verwaltung zwei Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Beide Büros haben ein Angebot abgegeben.
Die Verwaltung schlägt vor, die Ingenieurleistungen zur Realisierung des Bauvorhabens an das wirtschaftlichere Ingenieurbüro Auwärter und Rebmann Ingenieure GmbH &Co. KG auf Basis der HOAI zu vergeben.
Das sich aus der Grobkostenschätzung heraus ermittelnde Honorar für vergütungsfähige Grundleistungen aus den Leistungsphasen 1 bis 9 der HOAI beträgt dabei rd. 9.000,00 €/brutto.
Im Zuge der Baumaßnahme werden auch die Wasser- und Gasleitungen erneuert. Dies wird jedoch von den jeweiligen Leitungsträgern separat ausgeschrieben und beauftragt.
Weiteres Vorgehen
Beauftragung des Ing.-Büros Auwärter und Rebmann Ingenieure GmbH &Co. KG, Ausschreibung und Vergabe der erforderlichen Bauleistungen nach VOB innerhalb des Gesamtkostenrahmens in den Jahren 2019/2020.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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7 5380 0017015-78720000 Pausch. Mittel für Kanal-auswechslung über 50 m |
2019 |
100.000 |
15.000 |
Kanalauswechslung im Walter-Helmes-Weg Auftrag Büro Auftrag Beweissicherer Auftrag Geologe
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2020 |
100.000 |
185000 |
Bauleistungen zur Kanalauswechslung W. Helmes Weg. Mittel i. H. v. 85.000sind im HH 2020 neu zu veranschlagen. Auswechslung sonst. div. mangelhafter Haltungen |
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7 5380 0247002-78720000 Kanalauswechslung Walter-Helmes Weg |
2020 |
0 |
0 |
Tiefbaumaßnahme und Planung |
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2021 |
0 |
0 |
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2022 |
160.000 |
0 |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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365,9 kB
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