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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2019/258

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.       Die Einleitung des Verfahrens zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Leonberg im Bereich „Wohnen – Hinter den Gärten“ in Leonberg wird, gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) zugestimmt.

Maßgebend ist der Entwurf des Abgrenzungsplans vom 17.10.2019 (Anlage 2 zur SV 2019/258).

 

2.       Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird beschlossen.

 

3.       Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Sie sind auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplans 2020 wurde eine erhöhte Wohnraumnachfrage für Warmbronn nachgewiesen und daher die geplante Wohnbaufläche „Hinter den Gärten, südlich Maisgraben“ dargestellt.

Auf Grundlage der Sitzungsvorlage 2019/028 wurde durch den Gemeinderat am 26.03.2019 der Beschluss gefasst, die Entwicklung eines weiter gefassten Bereiches des Wohn-baugebietes „Hinter den Gärten“ in Leonberg-Warmbronn im Rahmen eines vereinbarten amtlichen Umlegungsverfahrens durchzuführen. Durch die Entwicklung des neuen Bau-gebiets „Wohnen – Hinter den Gärten“ kann zum einen der vorhandene sowie zukünftige Bedarf an hochwertigem sowie bezahlbarem Wohnraum in Warmbronn bedient werden. Zum anderen soll dieser Teilbereich von Warmbronn städtebaulich weiterentwickelt und ein angemessener städtebaulich-landschaftsplanerischer Siedlungsabschluss zum Landschaftsraum ausgeformt werden. Zur Umsetzung der Planungsziele ist es erforderlich, einen Bebauungsplan für diesen Bereich aufzustellen und damit verbindliches Planungsrecht zu schaffen. Parallel hierzu ist der Flächennutzungsplan ebenso in diesem Teilbereich zu ändern.

Ziele der Maßnahme

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung der ausgewiesenen geplanten Wohnbaufläche mit einem weiter gefassten Bereich in nordöstlicher Richtung. Durch die geplante wohnbauliche Erweiterung wird der unmittelbare Bereich der Ortsmitte von Warmbronn ergänzt und gestärkt. Darüber hinaus wird langfristig angestrebt, den Maisgraben als Freiraumpotenzial in seiner Ausgestaltung weiter zu entwickeln und gleichzeitig mit der Siedlungsstruktur und ihrem historischen Kern zu verbinden.

Sachverhalt/Sachstand

Erfordernis sowie Ziele und Zwecke der Planung

Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und der Flächennutzungsplanänderung ist die städtebauliche Entwicklung des Wohnbaugebietes „Hinter den Gärten“ in Warmbronn.

 

Die Erfordernis der Planaufstellung ergibt sich aus:

         der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der neuen Wohnbebauung, unter anderem von bezahlbarem Wohnraum am vorgesehenen Standort

         Schaffung geeigneter Flächen für Sonderwohnformen im Bereich Betreutes Wohnen und Pflege in Warmbronn.

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Wesentlichen:

         Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Wohnbaufläche „Hinter den Gärten“ in Warmbronn

         eine städtebaulich geordnete Nachverdichtung in unmittelbarer Umgebung der Ortsmitte

         Bereitstellung von Wohnraum als Reaktion auf den zunehmenden Bedarf.

Lage und Abgrenzung des Plangebiets

Das zu beplanende Gebiet „Wohnen – Hinter den Gärten“ befindet sich im nordöstlichen Teil des Leonberger Ortsteils Warmbronn. Südlich des Auenbereichs Maisgraben umfasst das geplante Gebiet eine Fläche von rund 2,1 ha. Der räumliche Geltungsbereich der 17. Flächennutzungsplanänderung wird in etwa wie folgt begrenzt:

                                                                                                                                           im Norden durch die Nordgrenze des Weges „Hinter den Gärten“ mit der Flst.-Nr. 83

                                                                                                                                           im Osten durch die Grundstücke mit der Flst.-Nr. 81 und 82

                                                                                                                                           im Süden durch die Grundstücke mit der Flst.-Nr. 53; 54; 58; 58/1 und 59/5 sowie Teilbereiche der Grundstücke mit der Flst.-Nr. 59/1 und 59/2

                                                                                                                                           im Westen durch die Ostgrenze des Weges „Hinter den Gärten“ mit der Flst.-Nr. 1.

Die genaue Abgrenzung und Lage des Geltungsbereichs ist aus dem Abgrenzungsplan ersichtlich (Anlage 2 zur SV 2019/258).

Bauflächenbedarfsnachweis

Der westliche Teil des Plangebietes ist bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan „Leonberg 2020“ der Stadt Leonberg vom 13.07.2006 als geplante Wohnbaufläche ausgewiesen, der östliche Teil als Fläche für die Landwirtschaft. Die Flächennutzungsplanänderung sieht aufgrund der Erweiterungsabsicht der bisherigen geplanten Wohnbaufläche eine Darstellung des östlichen Teilbereiches als Wohnbaufläche vor (Anlage 3 zur SV 2019/258).

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 6 BauGB sowie nach § 10 Abs. 2 BauGB bedarf es einem Bauflächenbedarfsnachweises (Plausibilitätsprüfung) (Anlage 4 zur SV 2019/258).

Alternative Innenentwicklungspotentiale (Brachflächen, Leerstände, Baulücken), die im vertretbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Plangebiet stehen, sind nicht vorhanden.

Rahmenbedingungen / städtebauliche Konzeption

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Um den zunehmenden Bedarf an attraktivem und insbesondere bezahlbarem Wohnraum gerecht zu werden, ist die Realisierung der bisher geplanten Wohnbaufläche „Hinter den Gärten“ sowie der Erweiterung in östlicher Richtung als Wohnbaufläche erforderlich.

Im Regionalplan ist die zu beplanende Fläche als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Ferner ist der westliche Teil des Plangebietes im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan „Leonberg 2020“ der Stadt Leonberg vom 13.07.2006 als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Der östliche Teil ist als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Da für das gesamte Gebiet die Ausweisung als Wohnbaufläche vorgesehen ist, ist der künftige Bebauungsplan gemäß § 8 BauGB nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnen – Hinter den Gärten“ und der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 06.02-17, in Leonberg-Warmbronn geändert, da die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans nicht aus den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden können.

Ziel ist die Entwicklung eines Wohnquartiers mit einer dem Standort angemessenen Bebauungsdichte sowie hoher Qualität des Städtebaus und des Wohnens. Die städtebauliche Entwurfskonzeption zeigt ein durchgrüntes Wohnquartier mit einer Vielfalt an Gebäudetypologien. Überwiegend sind im östlichen Teil des Gebietes Geschosswohnungen in unterschiedlichen Baukörpern vorgesehen, zusätzlich Reihenhäuser im westlichen Bereich. Einfamilienhäuser befinden sich zentral sowie im südlichen Teil des Plangebietes. Im nordwestlichen Bereich ist eine Sonderwohnform im Bereich Betreutes Wohnen und Pflege geplant, östlich hiervon eine angemessene Fläche für den quartierseigenen Spielplatz. Die Erschließung des Wohnquartiers erfolgt im südöstlichen Bereich über einen Anschluss an die Steigwaldstraße. Zur inneren Erschließung ist eine ringförmige Mischverkehrsfläche vorgesehen. Im westlichen Bereich des Gebietes ermöglichen mehrere Fußwegeverbindungen eine attraktive Anbindung zur unmittelbaren Nachbarschaft sowie zur Ortsmitte von Warmbronn.

Begründung, Umweltbericht, Gutachten

Begründung und Umweltbericht einschließlich aller erforderlichen Gutachten werden bis zum Auslegungsbeschluss erstellt.

Weiteres Vorgehen

Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Fortführung des Bebauungsplanverfahrens und des Verfahrens zur 17. Flächennutzungsplanänderung.

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

x

 

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Anlagen

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