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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2019/257

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs vom 20.07.2017 (Anlage 4 zur SV 2019/257) den Entwurf des Bebauungsplans auszuarbeiten.

 

2.    Der Bebauungsplan „Wohnen – Hinter den Gärten“ und die Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 06.02-17, in Leonberg-Warmbronn wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Dies schließt die Erstellung der notwendigen Fachgutachten zum Bebauungsplan ein. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 17.10.2019 (Anlage 3 zur SV 2019/257).

 

3.       Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird beschlossen.

 

4.       Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Sie sind auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

5.       Auf Grund von § 46 Abs.1 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) wird für das geplante Bebauungsplangebiet „Wohnen – Hinter den Gärten“ in der Gemarkung Warmbronn die Umlegung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 45-79 BauGB) angeordnet.

 

Sie trägt die Bezeichnung


“Hinter den Gärten“

 

Die voraussichtliche Abgrenzung ist im Übersichtsplan zur Anordnung der Umlegung “Hinter den Gärten“ vom 03.06.2019, Büro Käser Ingenieure, Fellbach dargestellt. Das Umlegungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,90 ha.

Der Gemeinderat beauftragt den Umlegungsausschuss, die Umlegung durchzuführen. Über die exakte Abgrenzung des Umlegungsgebiets (§ 52 BauGB) entscheidet der Umlegungsausschuss bei der Einleitung der Umlegung (Umlegungsbeschluss gemäß § 47 BauGB).

 

6.       Die Durchführung der Umlegung “Hinter den Gärten“ wird gemäß § 46 Abs. 2 BauGB dem ständigen Umlegungsausschuss der Stadt Leonberg übertragen.
 

7.       Als vermessungstechnischer Sachverständiger wird für diese Umlegung Herr Dipl.-Ing. (FH) Helmut Käser, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Hintere Straße 18, 70734 Fellbach, bestellt.

 

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Sachverhalt

 

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Zusammenfassung des Sachverhalts

Auf Grundlage der Sitzungsvorlage 2019/028 wurde durch den Gemeinderat am 26.03.2019 der Beschluss gefasst, die Entwicklung des Wohnbaugebietes „Hinter den Gärten“ in Leonberg-Warmbronn im Rahmen eines vereinbarten amtlichen Umlegungsverfahrens durchzuführen und den Bebauungsplan auszuarbeiten. Die Plangebietsfläche geht über die im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche hinaus. Die vorgesehenen Flächen bieten die Chance zur Schaffung der dringend benötigten wohnbaulichen Nutzungen. Dementsprechend wird die Fläche nach § 4 BauNVO als „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen. Durch die Entwicklung des neuen Baugebiets „Wohnen – Hinter den Gärten“ kann zum einen der vorhandene sowie zukünftige Bedarf an hochwertigem sowie bezahlbarem Wohnraum in Warmbronn bedient werden. Zum anderen soll dieser Teilbereich von Warmbronn städtebaulich weiterentwickelt und ein angemessener städtebaulich-landschaftsplanerischer Siedlungsabschluss zum Landschaftsraum ausgeformt werden. Zur Umsetzung der Planungsziele ist es erforderlich, einen Bebauungsplan für diesen Bereich aufzustellen und damit verbindliches Planungsrecht zu schaffen. Parallel hierzu ist der Flächennutzungsplan ebenso in diesem Teilbereich zu ändern. Die Bereitstellung der auf der Grundlage des Bebauungsplans für Erschließungsanlagen erforderlichen Flächen und die Neuordnung der Grundstücke erfolgt im Rahmen des begleitend zum Bebauungsplanverfahren durchzuführenden vereinbarten Umlegungsverfahrens.

Ziele der Maßnahme

Ziel der Maßnahme ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung des Bebauungsplans „Wohnen – Hinter den Gärten“ und die Neuordnung des Gebietes im Rahmen der Umlegung.

 

 

Sachverhalt/Sachstand

Das zu beplanende Gebiet umfasst eine Fläche von rund 2,1 ha und befindet sich im nordöstlichen Teil des Leonberger Ortsteils Warmbronn. Durch die geplante wohnbauliche Erweiterung wird der unmittelbare Bereich der Ortsmitte von Warmbronn ergänzt und gestärkt. Darüber hinaus wird langfristig angestrebt, den Maisgraben als Freiraumpotenzial in seiner Ausgestaltung weiter zu entwickeln und gleichzeitig mit der Siedlungsstruktur und ihrem historischen Kern zu verbinden. Bei dem gesamten Planbereich handelt es sich bauplanungsrechtlich um eine Fläche des Außenbereichs. Zur Schaffung von Planungs-recht ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Parallel hierzu ist die Änderung des Flächennutzungsplans notwendig (vgl. SV 2019/258). Zur Erschließung und zur Neuordnung des geplanten Gewerbegebietes ist vorgesehen. ein vereinbartes amtliches Umlegungsverfahren nach §§ 45 BauGB ff durchzuführen.

 

Erfordernis sowie Ziele und Zwecke der Planung

 

Die Erfordernis der Planaufstellung ergibt sich aus:

         der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der neuen Wohnbebauung, unter anderem von bezahlbarem Wohnraum am vorgesehenen Standort

         Schaffung geeigneter Flächen für Sonderwohnformen im Bereich Betreutes Wohnen und Pflege in Warmbronn

         Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung bei Inanspruchnahme des Außenbereichs.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Wesentlichen:

         Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Wohnbaufläche „Hinter den Gärten“ in Warmbronn

         eine städtebaulich geordnete Nachverdichtung in unmittelbarer Umgebung der Ortsmitte

         Bereitstellung von Wohnraum als Reaktion auf den zunehmenden Bedarf

         Schaffung von Flächen für betreutes Wohnen und Pflege.

Lage und Abgrenzung des Plangebiets

Das Plangebiet „Wohnen – Hinter den Gärten“ befindet sich im nordöstlichen Teil von Leonberg-Warmbronn. Südlich des Auenbereichs Maisgraben umfasst das geplante Gebiet eine Fläche von rund 2,1 ha. Insgesamt sind 35 Grundstücke – 28 vollständige Grundstücke (mit der Flst.-Nr.: 59/3; 60-62; 64-71; 72/1; 72/2; 73/1; 73/2; 74/1; 74/2; 75/1; 75/2; 76/1; 76/2; 77/1; 77/2; 78/1; 78/2; 79/1; 80) und sieben Teilbereiche (mit der Flst.-Nr.: 59/1; 59/2; 79; 79/2; 81; 82; 83) innerhalb des Geltungsbereiches vorhanden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird in etwa wie folgt begrenzt:

                                                                                                                                           im Norden durch die Nordgrenze des Weges „Hinter den Gärten“ mit der Flst.-Nr. 83

                                                                                                                                           im Osten durch die Grundstücke mit der Flst.-Nr. 81 und 82

                                                                                                                                           im Süden durch die Grundstücke mit der Flst.-Nr. 53; 54; 58; 58/1 und 59/5 sowie Teilbereiche der Grundstücke mit der Flst.-Nr. 59/1 und 59/2

                                                                                                                                           im Westen durch die Ostgrenze des Weges „Hinter den Gärten“ mit der Flst.-Nr. 1.

Die genaue Abgrenzung und Lage des Geltungsbereichs ist aus dem Abgrenzungsplan ersichtlich (Anlage 3 zur SV 2019/257).

 

 

Vorbereitende Bauleitplanung

Der westliche Teil des Plangebietes ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan „Leonberg 2020“ der Stadt Leonberg vom 13.07.2006 als geplante Wohnbaufläche ausgewiesen, der östliche Teil als Fläche für die Landwirtschaft. Der künftige Flächennutzungsplan sieht für das Plangebiet eine Umgestaltung des gesamten Gebietes als Wohnbaufläche vor. Der Bebauungsplan „Wohnen – Hinter den Gärten“ ist damit gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Aus diesem Grund wird dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert, da die geplanten Festsetzungen nicht aus den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden können (vgl. SV 2019/258).

Rahmenbedingungen / städtebauliche Konzeption

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Um den zunehmenden Bedarf an attraktivem und insbesondere bezahlbarem Wohnraum gerecht zu werden, ist die Realisierung der bisher geplanten Wohnbaufläche „Hinter den Gärten“ sowie der Erweiterung in östlicher Richtung als Wohnbaufläche erforderlich.

Ziel ist die Entwicklung eines Wohnquartiers mit einer dem Standort angemessenen Bebauungsdichte sowie hoher Qualität des Städtebaus und des Wohnens. Die städtebauliche Entwurfskonzeption (Anlage 4 zur SV 2019/257) zeigt ein durchgrüntes Wohnquartier mit einer Vielfalt an Gebäudetypologien. Überwiegend sind im östlichen Plangebiet Geschosswohnungen in unterschiedlichen Baukörpern vorgesehen, zusätzlich Reihenhäuser im westlichen Bereich. Einfamilienhäuser befinden sich im zentralen sowie im südlichen Teil des Plangebietes. Im nordwestlichen Bereich ist eine Sonderwohnform im Bereich Betreutes Wohnen und Pflege geplant, östlich davon eine angemessene Fläche für den quartierseigenen Spielplatz. Die Erschließung des Wohnquartiers erfolgt im südöstlichen Bereich über einen Anschluss an die Steigwaldstraße. Zur inneren Erschließung ist eine ringförmige Mischverkehrsfläche vorgesehen. Im westlichen Bereich des Gebietes ermöglichen mehrere Fußwegeverbindungen eine attraktive Anbindung zur unmittelbaren Nachbarschaft sowie zur Ortsmitte von Warmbronn. Die im südlichen Teil des Bebauungsplangebietes einbezogenen Grundstücke mit der Flurstücksnummer 61 und 62 Gemarkung Warmbronn, die derzeit als betriebliche Fläche (Gartenbau) genutzt werden, sollen im Bebauungsplan als „Private Grünfläche“ ausgewiesen werden. Infolgedessen nehmen die o.g. Grundstücke nicht an der wohnbaulichen Gebietsentwicklung im Rahmen der Umlegung teil.

Begründung, Umweltbericht, Gutachten

Begründung und Umweltbericht einschließlich aller erforderlichen Gutachten werden bis zum Auslegungsbeschluss erstellt.

Weiteres Vorgehen

Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Fortführung des Bebauungsplanverfahrens und des Verfahrens zur 17. Flächennutzungsplanänderung.

 

Die Durchführung der begleitend zum Bebauungsplan vorgesehenen Umlegung “ Hinter den Gärten“ obliegt gemäß § 46 Abs. 2 BauGB dem ständigen Umlegungsausschuss der Stadt Leonberg, der gemäß §§ 3 und 4 der Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuchs (Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch - BauGB-DVO) vom 2. März 1998 in der letzten Fassung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 114) gebildet wird.

 

Er entscheidet an Stelle des Gemeinderats.

 

Um das gesetzliche Umlegungsverfahren zeitnah zum Bebauungsplanverfahren durchführen zu können, ist als nächster Schritt das Verfahren durch den Gemeinderat anzuordnen und der Umlegungsausschuss gem. § 46(2) BauGB mit der Durchführung des Verfahrens zu beauftragen.

Als vermessungstechnischer Sachverständiger gemäß § 5 der vorstehend genannten Verordnung soll für diese Umlegung Herr Dipl.-Ing. (FH) Helmut Käser, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Hintere Straße 18, 70734 Fellbach, bestellt werden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

x

 

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Anlagen

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