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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/219
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkhaus Altstadt- Sanierung der Aufzugsanlagen Hirschbrunnen und Marktplatz
- Vergabe der Bauleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Stadtwerke Leonberg
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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19.09.2019
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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24.09.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
In der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 16.05.2019 und in der Gemeinderatssitzung am 21.05.2019 wurde dargelegt, dass es zum Erhalt und zur Verbesserung der Betriebsfähigkeit des Parkhauses Altstadt dringend notwendig ist, die
zwei Aufzugsanlagen Hirschbrunnen und Marktplatz altersbedingt und wegen mittlerweile häufig auftretender Störanfälligkeit zu erneuern. Die Stadtwerke wurden beauftragt, eine Ausschreibung vorzunehmen.
Im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung wurde der Betriebsfertige Austausch der zwei Aufzugsanlagen Hirschbrunnen und Marktplatz im Parkhaus Altstadt ausgeschrieben.
Die Ausschreibungsunterlagen wurden daraufhin von insgesamt fünf Firmen (Bewerber) angefordert. Bis zum Angebotseröffnungstermin (Submission) am 13.08.2019, 11:00 Uhr lagen zwei Angebote (Bieter) vor.
Durch das Büro Frank Witte Freie Projektmanager, Stuttgart, und das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt der Stadt Leonberg wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§§ 16 ff. VOB/A) vorgenommen.
Die Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar:
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Wertungsstufe I (Formale Prüfung – Ausschlüsse von der Wertung):
Es musste keines der 2 Angebote nach § 16 VOB/A, nach den Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung ausgeschlossen werden.
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Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):
Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen.
-
Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):
Nach § 16c VOB/A musste kein Angebot aufgrund rechnerischer, technischer bzw. wirtschaftlicher Prüfung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
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Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebotes):
In der engeren Wahl verbleiben somit alle 2 Angebote.
Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die in der vertraulichen Anlage „Angebotszusammenstellung“ (Anlage 1) näher erläuterte Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge, Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis berücksichtigt.
Nach § 16d Abs. 1 Nr. 3 VOB/A stellt das Angebot der Fa. Brobeil Aufzüge GmbH & Co. KG Bussenstraße 35 in 88525 Dürmentingen unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichts-punkten das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.
Es wird daher als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Bieter der engeren Wahl vorgeschlagen, den Auftrag an die Fa. Brobeil Aufzüge GmbH & Co. KG, Bussenstraße 35 in 88525 Dürmentingen mit einer Angebotssumme i.H.v. 228.800 EUR netto zu vergeben.
Im Preis ist die optional abgefragte batteriebetriebene Not- Evakuierungseinrichtung zum Preis von 12.600 EUR netto (6.300 EUR pro Aufzug) enthalten. Dies bedeutet, dass der Aufzug im Falle eines Stromausfalls automatisch in die Erdgeschosshaltestelle (sogenannte Evakuierungs-/Befreiungsfahrt) fährt.
