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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/178

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurden geprüft und abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligungen wird zugestimmt. (Anlage 2)
  2. Der Geltungsbereich der 12. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften wird gemäß den Abgrenzungsplänen geändert und damit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB neu aufgestellt. (Anlagen 9 und 10)
  3. Dem Entwurf der 12. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und Umweltbericht mit Stand vom 06.08.2019 wird zugestimmt. (Für die Flächennutzungsplanänderung Anlagen 3,4,8 und für den Bebauungsplan Anlagen 5,6,7,8)
  4. Die Beteiligung der Öffentlichkeit mit den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird für die 12. Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan beschlossen.
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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

  1. Zusammenfassung des Sachverhaltes

 

Durch die Fusion der beiden Sportvereine „TSG Leonberg 1849 e. V.“ und „TSV 1894 El-tingen e. V.“ und der Verlagerung der Vereinsaktivitäten nach Eltingen, können die bislang als Sportanlagen genutzten Flächen an der Jahnstraße einer überwiegenden Wohnnutzung zugeführt werden. Grundstücke im Anschluss an das Sportgelände werden mit in das Plangebiet aufgenommen. Neben der Änderung des Bebauungsplans „Katzenbühl“ muss auch der rechtswirksame Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006 fortgeschrieben werden.

 

Auf Beschluss des Gemeinderates vom 9. Mai 2017 (Sitzungsvorlagen 2017/120 und 2017/121) wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit durchgeführt. Basierend auf den Ergebnissen wurde in 2017 ein städtebaulicher Wettbewerb in Form eines Investorenauswahlverfahrens mit Präqualifikation der Planungsteams durchgeführt. Die städtebauliche Konzeption des Siegerentwurfs wurde am 24. Juli 2018 durch den Gemeinderat als Grundlage für die Bauleitplanung gebilligt.  In der Sitzung des Gemeinderates am 29. Januar 2019 wurde der Wettbewerb weiterhin als Basis für die Ausarbeitung des Bebauungsplanes und des städtebaulichen Vertrages zur Absicherung der städtischen Zielsetzung „Bereitstellung von mindestens 25 % bezahlbarem Wohnraum“ beschlossen. Mit dem vorliegenden Stand der Bauleitplanung soll nun die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gingen in die Weiterbearbeitung der Bauleitplanentwürfe ein und führten vor allem aufgrund naturschutzfachlicher Belange zu einer Änderung der Gebietsabgrenzungen.

 

  1. Sachverhalt /Sachstand

 

2.1    Ziele und Zwecke der Planung

 

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung  ist es, für den Bereich der Sportanlagen des TSG Leonberg und der angrenzenden Grundstücke die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Weiterentwicklung und Aufwertung zu schaffen.

Im Einzelnen sind mit der Aufstellung folgende Ziele auf Grundlage der städtebaulichen Konzeption verbunden:

          Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Wohn- / gemischten Baufläche im Bereich Katzenbühl als Reaktion auf den vorhandenen Wohnraumbedarf

          Schaffung eines neuen Stadteingangs mit gewerblichen wohnergänzenden Einrichtungen als Entré in das Baugebiet

          städtebauliche Aufwertung des Gebietes

          Die Möglichkeit geförderter Wohnungen im Sinne der kommunalen Wohnraumstrategie 2030 zu schaffen

          Behutsamer Übergang in die freie Landschaft durch eine ansprechende Freiraumgestaltung zu ermöglichen

 

 

2.2    Lage und Abgrenzung des Gebietes

 

Das Plangebiet des Bebauungsplans und der 12. Flächennutzungsplanänderung liegen am Ortseingang von Leonberg aus Richtung Ditzingen kommend zwischen der B 295 (Feuerbacher Straße), Strohgäustraße und Jahnstraße. Es beinhaltet den Bereich des ehemaligen Sportgeländes und angrenzende Flurstücke. Der Bebauungsplan umfasst im 2. Geltungsbereich das Flurstück 602. Dies wurde im Rahmen der Plankonkretisierung erforderlich, um die Ausgleichsflächen für Eingriffe im Bebauungsplangebiet festzusetzen. Der bislang gültige Bebauungsplan „Katzenbühl“ setzt für diesen Bereich eine öffentliche Grünfläche mit Sportnutzung fest. Eine Änderung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich 2 des Bebauungsplans ist aufgrund der Kleinteiligkeit nicht erforderlich.

 

Die Abgrenzungen der Pläne können der Anlage 9 und 10 entnommen werden.

 

2.3         Planungskonzeption

 

Die Flächennutzungsplanänderung stellt im Geltungsbereich überwiegend Wohnbauflächen und im Eckbereich eine gemischte Baufläche dar. Entlang der Feuerbacher Straße setzt sich der vorhandene Grünbereich aus Westen fort.

 

Der Bebauungsplanentwurf setzt den städtebaulichen Entwurf in eine Fläche für ein Allgemeines Wohngebiet und die Ausgestaltung des städtebaulichen Entrées mit einem Mischgebiet um. Hier sollen die gewerblichen Einrichtungen konzentriert werden. Im Eckbereich der Feuerbacher Straße / Strohgäustraße sollen wohnergänzende Nutzungen im Erdgeschossbereich, wie Läden, Cafés untergebracht werden. Die vorhandene Fläche des Biergartens mit bestehendem hochwertigem Baumbestand wird dabei weitestgehend erhalten. Die Bebauung öffnet sich in Form einer zentralen Grünzone zur freien Landschaft in Richtung Osten. Die Durchwegung der privaten Flächen wird mit einem Gehrecht für die Allgemeinheit gesichert. Innerhalb der Grünflächen wird der Bedarf an Kinderspielplätzen gedeckt. Die Bebauung ist in Richtung Feuerbacher Straße mit vier Geschossen höher als zur Jahnstraße mit drei Geschossen. Entlang der Feuerbacher Straße ist aus Lärmschutzgründen eine geschlossenere Bebauung mit Lärmschutzwand vorgesehen. In Richtung Jahnstraße findet sich eine aufgelockertere Bebauung, um den Übergang zur vorhandenen Einfamilienhaus-bebauung nördlich der Jahnstraße herzustellen. Im Innenbereich entlang der Grünzone ist eine 4-5 geschossige Bebauung geplant.

Die Erschließung des Gebietes ist weitestgehend verkehrsfrei, da die notwendigen Stellplätze, bis auf wenige Ausnahmen, in zwei Tiefgaragen untergebracht werden. Die  Tiefgaragen werden über die Jahnstraße erschlossen. Die öffentlichen Stellplätze werden im Rahmen der Verbreiterung der Jahnstraße neu geordnet. Das Gebiet ist stark mit öffentlichen und privaten Grünflächen durchgrünt. Der verbleibende Ausgleich der Eingriffe erfolgt im Geltungsbereich 2 des Bebauungsplans.

 

2.4    Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen und Auswirkungen auf die Bauleitplanung
 

2.4.1        Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB gingen keine Anregungen ein.

 

 

2.4.2        Frühzeitige Beteiligung der Behörden

 

Aufgrund der Stellungnahme des Landratsamtes zum Artenschutz wurde der Geltungsbereich der Bauleitplanung verkleinert. Artenschutzrechtliche Belange stehen demnach der Planung nicht mehr entgegen. Eingegangene Anregungen, vor allem hinsichtlich Artenschutz, Lärmschutz, Niederschlagswasserbeseitigung, wurden in die Planung eingearbeitet und berücksichtigt.

 

Die Bedarfsermittlung im Bereich Wohnbauflächen wurde nach den Vorgaben des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden Württemberg ermittelt und kommt zu einem aktuellen Fehlbedarf von 8,9 ha (ohne Plangebiet). Aus Gründen dieses dringenden Wohnbedarfs konnte den Hinweisen des BUND zur Freihaltung der Flächen und des Landratsamtes zum Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen nicht stattgegeben werden.

 

Umfangreiche Gutachten zur Verkehrserzeugung und –abwicklung wurden in den Begründungen zu den Bauleitplänen abgearbeitet. Das auf der verkehrlichen Prognose aufbauende Schalltechnische Gutachten bildete die Grundlage für Lärmschutzfestsetzungen im Bebauungsplan. Den Einwänden des Landratsamtes Abteilung Immissionsschutz konnte damit begegnet werden.

 

Angemerkte denkmalpflegerische Belange zum Erhalt des Bodendenkmals „Kapelle mit Siechenhaus“ des Regierungspräsidiums konnten durch den weitgehenden Erhalt des ehemaligen Biergartens berücksichtigt werden. Weitere Maßnahmen werden im Rahmen der Abrissarbeiten der vorhandenen Gebäude getroffen.

 

2.5    Konkretisierter Inhalt der Planung

 

Dem Lärm aus der Feuerbacher Straße und Strohgäustraße wurde u. a. mit der Festsetzung einer Lärmschutzwand sowie schallgedämmten Fassaden und Fenstern, fensterunabhängi-gen Lüftungseinrichtungen und verglasten Balkonen/Loggien begegnet. Die Reihenfolge  der Baumaßnahmen in Verbindung mit der Höhenstaffelung wurde unter Lärmschutzgesichts-punkten geregelt. Damit entstehen lärmgeschützte qualitätvolle Innenbereiche.

 

Berechnungen zu entstehendem Verkehrslärm aus der Gebietserschließung in der Jahnstraße führten zu keinen notwendigen Maßnahmen. Die Werte liegen unterhalb den Grenzwerten der 16. BImSchV. Die Orientierungswerte der DIN 18005 wurden fast vollständig an allen maßgeblichen Immissionspunkten eingehalten.

 

Zur Beachtung der artenschutzrechtlichen, ökologischen, klimatischen und wasserwirtschaft-lichen Belange wurden verschiedene Maßnahmen getroffen. Die Einleitemenge von Nieder-schlagswasser aus dem Gebiet in den Vorfluter begrenzt und die Retention im Gebiet über unterirdische und oberirdische Regenrückhalteanlagen sowie die Versickerung im Plangebiet selbst festgesetzt.

Der ehemalige Biergartenbereich und ein Brutbaum für den streng geschützten Marmorierten Goldkäfer konnte im Gebiet erhalten werden. Pflanzgebote wurden in großen Qualitäten ausgesprochen, um eine zügige Begrünung des Gebietes zu erreichen. Ein Mindestsub-strataufbau von Tiefgaragen, um eine geschlossene tragfähige Vegetationsdecke zu erhalten, wurde festgesetzt. Ebenso wurde aus klimatischen Gründen die Dachbegrünung vorgeschrieben.

 

2.6    Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

 

Es liegen umfangreiche Gutachten zur Altlastensituation, Baugrund, Bausubstanz der vorhandenen Gebäude, Verkehr, Verkehrslärm, Artenschutz und Kampfmitteln vor.

 

Auf den in der Begründung genannten (im Internet veröffentlichten) Luftreinhalteaktionsplan Regierungsbezirk Stuttgart, Teilplan Leonberg und die Berechnung der Immissionsseitigen Auswirkungen von verkehrlichen Maßnahmen des Luftreinhalteplans für Leonberg (ebenfalls im Internet veröffentlicht) wird verwiesen.

 

Die durch die Stadt Leonberg erstellten Gutachten sind der Sitzungsvorlage angefügt. Siehe dazu die Anlagen 11 bis 21.

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

x

 

 

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Anlagen

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