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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2019/176

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.      Die Vorstellung der Wettbewerbsergebnisse des Einladungswettbewerbes „ADAC Verkehrsübungsanlage am Solitude-Ring, Leonberg“ wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Empfehlung des Preisgerichtes vom 4.6.2019 wird zugestimmt.

3.      Der Entwurf der Steimle Architekten GmbH, Stuttgart mit Koeber Landschaftsarchitekten, Stuttgart ist den weiteren Planungen im Projekt zu Grunde zu legen.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die am 19.12.2017 eingeleiteten Bauleitplanverfahren 13.Flächennutzungsplanänderung „Verkehrsübungsanlage am Solitude-Ring, Planbereich 05.05-2, in Leonberg (Parallelverfahren gem. §8 Abs. 3 BauGB) und Bebauungsplan „Verkehrsübungsanlage am Solitude-Ring“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 05.05-2, in Leonberg auf der Grundlage der Empfehlung des Preisgerichts fortzuführen.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Anlass und Ziel der Planung

Die bestehende Verkehrsübungsanlage des ADAC am Standort Mahdental / Solitude-Ring

ist bereits mehr als 50 Jahre alt und aus dem ehemaligen Fahrerlager der Solitude

Rennstrecke entstanden, zuerst als Verkehrsübungsplatz, später dann auch als

Fahrsicherheitstrainingsplatz. Insgesamt trainieren in Leonberg jährlich ca. 10.000 Teilnehmer beim Fahrsicherheitstraining und es üben knapp 20.000 Fahranfänger.

 

Die bestehende Infrastruktur ist stark erneuerungsbedürftig und Reparaturen werden

zunehmend schwieriger und aufwendiger. Gleichzeitig entwickeln sich die Fahrzeugtechnik

und die Fahrerassistenzsysteme in den Fahrzeugen sehr schnell und die Anforderungen an

Verkehrsübungsplätze und deren Infrastruktur steigen stetig.

 

Vor diesem Hintergrund der betrieblichen Notwendigkeit beabsichtigt der ADAC die Weiterentwicklung der Verkehrsübungsanlage im Zuge einer langfristigen Sicherung der bestehenden Infrastruktur.

 

Bauleitplanung

Als Voraussetzung für das Erreichen dieser Planungsziele ist die Aufstellung eines

Bebauungsplanes und die 13.Teiländerung des Flächennutzungsplanes erforderlich; die

entsprechenden Beschlüsse wurden vom Gemeinderat am 19.12.2017 in öffentlicher

Sitzung gefasst (vgl. SV 2017/275 und 2017/276).

 

Abstimmung mit den übergeordneten Planungsträgern und Fachbehörden

Insbesondere aufgrund der Lage des Plangebietes innerhalb des Landschaftsschutzgebietes

„Glemswald“ sowie innerhalb eines regionalen Grünzugs des Regionalplans Stuttgart, der

zukünftigen Verkehrsanbindung an die Mahdentalstraße (L1187) und der betroffenen

Umweltbelange erfolgten zunächst intensive Abstimmungen mit den übergeordneten

Planungsträgern und Fachbehörden (Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) - Referat 21

Raumordnung, RPS Abt. 4- Straßenwesen und Verkehr, RPS Abt. 5 Umwelt, Verband

Region Stuttgart, Landratsamt Böblingen (Naturschutz).

 

Einladungswettbewerb

Der Gemeinderat fasste am 25.09.2018 den Beschluss, zur Entwicklung entsprechender Konzepte der zukünftigen Bebauung und als Grundlage für die Bauleitplanung einen Einladungswettbewerb durchführen zu lassen (vgl. SV 2018/177). Die Ergebnisse der Abstimmungen mit den vorgenannten Planungsträgern waren hierbei zu berücksichtigen.

 

Der Einladungswettbewerb wurde  im Zeitraum von Dezember 2018 bis Juni 2019 als nicht offener Einladungswettbewerb mit vier direkt bestimmten Teilnehmern in Anlehnung an die RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchgeführt. Es handelte sich um ein einphasiges Verfahren. Vom Auslober wurden vier Preise ausgelobt.

 

Gegenstand des Wettbewerbs war die Objektplanung für neue Betriebsgebäude sowie  eine nachhaltige Außenraumgestaltung, die Einbindung der Gebäude in die Landschaft und die naturräumliche Umgebung sowie die Berücksichtigung des historischen Kontexts in der Planung. Ebenfalls Gegenstand des Wettbewerbs war die Ideenkonzeption für das historische Boxengebäude (nördliche Teilfläche), für wettergeschützte Unterstände auf dem Übungsgelände und der Umgang mit dem prägenden, historischen Start- und Zielturm; insbesondere die Einbindung in eine städtebaulich, architektonisch und funktionale Gesamtkonzeption.

 

Das Preisgericht umfasste 16 Personen, bestehend aus je 5 Sachpreisrichtern der Stadt und des ADAC sowie sechs Fachpreisrichtern (doppeltes Stimmrecht) zzgl. Stellvertretern.

 

Aus der ersten Preisgerichtssitzung konnte kein Siegerentwurf bestimmt werden. So wiesen die beiden verbliebenen Arbeiten entweder hinsichtlich Ihrer Funktionalität oder bzgl. der baukörperlichen Konzeption sehr überzeugende Lösungsansätze auf, konnten aber beide Qualitäten bislang nicht in einem Entwurf vereinen. Das Preisgericht hat dem Auslober daher einstimmig empfohlen, die Arbeiten der beiden gleichrangingen Preisträger (1. Preis) überarbeiten zu lassen. Das Preisgericht wurde vom Auslober gebeten, die Ergebnisse der Überarbeitung in einer weiteren Preisgerichtssitzung zu prüfen und zu bewerten.

 

Mit den beiden Preisträgern wurden am 25.04.2019 Abstimmungsgespräche zur Überarbeitung der Entwürfe geführt.  Die zweite Sitzung des Preisgerichts fand auf Grundlage der beiden überarbeiteten Wettbewerbsbeiträge am 04.06.2019 statt und führte mit großer Mehrheit zu der Empfehlung dem Auslober den Entwurf des 1. Ranges (Tarnzahl 1002) den weiteren Planungen im Projekt zu Grunde zu legen.

 

Der Verfasser des Siegerentwurfes (Tarnzahl 1002) ist die Steimle Architekten GmbH, Stuttgart mit Koeber Landschaftsarchitekten.

 

Erste Sitzung des Preisgerichts vom 20.3.2019 - Zusammenfassung der WettbewerbsergebnisSE

In der ersten Sitzung des Preisgerichtes wurden nachfolgenden Arbeiten ausgeschieden:

 

Arbeit 1003; Arge spek.ludwig.schönle.jarcke

Die Arbeit wurde als konsequenter Konzeptansatz mit vielfältigen Angeboten ökologischer Baustei­ne wahrgenommen. Allerdings wurde das Thema als überinszeniert und in der Architektursprache sehr aufgeregt erachtet, so dass es das Gebäude nicht schaffte, die bestehende Qualität zu stärken und sich in die land­schaftliche Umgebung einzubinden. Die grundsätzliche Auseinandersetzung mit den ökologischen Fragestellungen sowie mit dem historischen Bezug indem der Start- und Zielturm in ursprünglicher Form wiederher­gestellt hätte werden sollen, wurde gewürdigt. Insgesamt setzte der Entwurf für die gestellte Aufgabe jedoch die falschen Prioritäten.

 

Arbeit 1004: Harris + Kurrle architekten bda, Partnerschaft mbB

Hinsichtlich  der räumlichen Gesamtsituation wurde die überbordende Gebäudelänge, welche der sensiblen Situation der Au und der des Landschaftsraums nicht angemessen erschien, in der Summe bemängelt.  Der Baukörper überschritt die in der Auslobung gesetzten Abstände zum Start- und Zielturm wie auch im Osten im Kontext des Anbauabstandes zur Landesstraße. Die Gestaltung erschien in der Gesamtheit ihrer Länge monoton. Trotz eingeschossiger Bauweise und dem Freihalten einer Außenbewirtungsfläche wurde der Neubau aufgrund seiner durchgängigen Pergolastruktur als räumliche Konkurrenz zum historischen Element des Start- und Zielturms gesehen, die diesen unangenehm bedrängt, anstatt ihn freizustellen.

Die im Lageplan angedeuteten verbindenden Elemente zwischen Start- und Zielturm und der Tribüne nördlich der Mahdentalstraße wurden aufgrund der Klassifizierung der Landesstraße als nicht umsetzbar erachtet und als aufgesetzt und gewollt wahrgenommen. Die Ablesbarkeit des angedeuteten Kontexts zwischen Tribüne und Eingang zur Übungsanlage sei aufgrund des Höhenversprungs nicht gegeben. Bei der geplanten Erschließung wurde die Einschränkung der vorgegebenen Übungsbetriebsabläufe bemängelt.

 

In der ersten Sitzung des Preisgerichtes wurde den beiden nachfolgenden Arbeiten ein erster Preis zuerkannt und deren Überarbeitung empfohlen:

 

Arbeit 1001: 4a Architekten GmbH; Prof. Jörg Stötzer Landschaftsarchitekt

Der Entwurfsansatz überzeugte durch seine hohe Funktionalität, zeigte in der baukörperlichen Umsetzung jedoch Defizite auf.

Nach Norden stelle sich das Gebäude zurückhaltend dar. Zur Mahdentalstraße hin wurde das Gelände angezogen, um die erdgeschossigen Gebäudeteile zu überdecken, eine Stützmauer aus Gabionen wurde als eher baulich und weniger landschaftlich wahrgenommen. Entwicklungspotentiale wurden in der Entwicklung der Freiräume, insbesondere rund um den Start-und Zielturm gesehen, die dortige Geländemodellierung wurde als überarbeitungs- und konkretisierungsbedürftig bewertet. Der Turm wurde als historischer Bestandteil der Solitude-Rennstrecke zur Mahdentalstraße hin einigermaßen freigestellt. Von Osten aus kommend war er durch die Geländemodulation sowie das Obergeschoss des Schulungsgebäudes verstellt, wodurch die Inszenierung des Turmes gewissen Einschränkungen unterworfen sei.

Von Süden betrachtet erschien das bauliche Gesamtensemble gestalterisch sehr heterogen und in seinem Volumen relativ mächtig. Im Verhältnis zur Programmfläche erschienen die äußere Gestalt und  Wirkung des Gebäudes überzogen. Insbesondere in Bezug auf die Längenausdehnung im Osten wurde eine verträglichere, angemessenere Ausbildung des Baukörpers gewünscht. An den Rändern und insbesondere an den Übergängen beidseitig zum Start- und Zielturm solle die Ausformulierung des Baukörpers weiterentwickelt werden.

Die Erschließung sei entsprechend konform zu den funktionalen Anforderungen und Vorgaben der Auslobung ausformuliert.

 

Arbeit 1002: Steimle Architekten GmbH; Koeber Landschaftsarchitektur GmbH

Die Stärke des Entwurfsansatzes wurde in der Klarheit und Identitätsfindung zwischen Bestehendem und Neuem gesehen, in den notwendigen funktionalen Anforderungen wurden jedoch noch Entwicklungspotentiale festgestellt.

Die völlige Freistellung des Turmes sei gelungen, was durch die eingeschossigen Neubauten unterstützt würde. Die historische Bauform des Turmes würde erhalten und es entstünde ein unverstellter Freiraum in Richtung Mahdentalstraße. Die einzelnen Teilbereiche seien klar zugeordnet (überdachte Stellplätze, Werkstätten, Schulungsgebäude und Turm).

Es entstehe ein unauffälliger neuer und klarer eigenständiger Baukörper, dessen klare Struktur und Eingeschossigkeit voraussichtlich kostengünstige Baukosten erwarten ließe. Dem stünde der Mehrverbrauch der Flächen als Kostenfaktor entgegen.

Alle neuen Räume seien ebenerdig und behindertengerecht zugänglich.

Der Fußgänger- und Fahrverkehr sei nur angedeutet, dabei entstünde ein Widerspruch in Plan und Rendering. Die entstehenden Konflikte zwischen Fahrverkehr und ruhendem Verkehr blieben ungelöst. Eine Überarbeitung der Platzfläche bzw. des Straßenraumes zwischen Turm und neuem Schulungsgebäude wurde als notwendig erachtet. Dieser, für den Entwurfsansatz und das neue Gebäudeensemble wichtige, verbindende öffentliche Raum solle in seiner Funktionalität, Orientierung und Ausformung weiterentwickelt werden.

 

Zweite Sitzung UND Empfehlung des Preisgerichts vom 04.06.2019

In der zweiten Sitzung des Preisgerichtes wurde nachfolgender Arbeit der zweite Rang zuerkannt:

4a Architekten GmbH; Prof. Jörg Stötzer Landschaftsarchitekt

Es wurde festgestellt, dass die Arbeit viele Anregungen aus dem Protokoll des Preisgerichts umgesetzt habe. Die Reduzierung der Höhe der Gebäude und des Gesamtvolumens habe dem Entwurf sehr gut getan. Dennoch fügten sich die Gebäude nicht so selbstverständlich in die Landschaft ein, es entstehe keine Harmonie zwischen Gebäude und Landschaft, die Architektursprache der Gebäude werde zu sehr in Vordergrund gestellt. Die Gebäude wirkten in der Stellung zum Turm eher additiv, der Platzbereich davor wirke unentschlossen. Die Anordnung der Parkplätze und die Anzahl der geforderten Stellplätze seien nicht optimal umgesetzt.

 

In der zweiten Sitzung des Preisgerichtes wurde nachfolgender Arbeit der erste Rang zuerkannt und es wurde empfohlen, diese Arbeit den weiteren Planungen zugrunde zu legen:

Steimle Architekten GmbH; Koeber Landschaftsarchitektur GmbH

Es wurde festgestellt, dass die Arbeit alle Anregungen aus dem Protokoll des Preisgerichts und das aufgezeigte Überarbeitungspotential sehr gelungen umgesetzt habe. Insbesondere hervorzuheben seien:

-        die Freistellung des Start- und Zielturmes mit Aufenthaltsbereich,

-        die Unterordnung des linearen Gebäudes als selbstbewusster Baukörper,

-        das angehobene Niveau des Platzes zwischen Turm und Schulungsgebäude mit Barrierewirkung und klarer Differenzierung in Fußgänger- und PKW-Bereiche,

-        die Multifunktionalität des Gesamtkonzepts,

-        das funktionale Parkierungskonzept mit Nachweis der geforderten Stellplätz (inkl. Potential),

-        die konsequente aufwertende Freiflächengestaltung und der Umgang mit dem Wassergraben (Aufwertung),

-        die Sitzstufen mit Übergang zu den Seitenbereichen,

-        der Umgang mit der Historie, die angemessene Auseinandersetzung zwischen Bestand und Neuplanung sowie die Reduktion und Hervorhebung des Wesentlichen,

-        dass im Dialog zwischen Bestehendem und dem Neubau ein Ort von großer Eigenständigkeit und Identifikationsmöglichkeit entstehe,

-        die klare Ordnung der Räume und die hohe Funktionalität der Betriebsabläufe.

 

Überarbeitungspotential wurden gesehen in:

-        der Optimierung der Blickbezüge vom zentralen Platz auf das Gelände,

-        der Überprüfung des Verkehrsflächenanteils in Teilbereichen unter Berücksichtigung der positiv gesehenen sicherheitsrelevanten Aspekte.

 

INFORMATION ZUM PLANUNGSTAND

Der Siegerentwurf sowie die aus dem Siegerentwurf resultierende geänderte Erschließungssituation wurde in die Rahmenplanung übertragen.

 

Das Ergebnis des Wettbewerbs wurde Mitte Juli den übergeordneten Planungsträgern und Fachbehörden (Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) - Referat 21 Raumordnung, RPS Abt. 4- Straßenwesen und Verkehr, RPS Abt. 5 Umwelt, Verband Region Stuttgart, Landratsamt Böblingen (Naturschutz) vorgestellt.

 

Auf Basis des aktuellen Planungsstandes wird das Vorhaben als genehmigungsfähig angesehen. Von Seiten der Naturschutzbehörden wird die Befreiung des Vorhabens vor der Änderung der LSG-Grenzen präferiert. Die höhere Raumordnungsbehörde kommt zu der vorläufigen Einschätzung, dass für das Vorhaben, kein Zielabweichungsverfahren erforderlich sein wird. Diese Einschätzung steht unter dem Vorbehalt, dass der Bebauungsplan dementsprechend enge Festsetzungen trifft.

 

Zeitplan

Der weitere Zeitplan sieht, unter der Prämisse einer zustimmenden Beschlussfassung zu der hier vorliegenden Drucksache,  vor, das Bebauungsplanverfahren als Vollverfahren fortzuführen. Es ist geplant, den Gremien in der Sitzungsrunde im November 2019 einen Bebauungsplan-Vorentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, auf dessen Grundlage dann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden soll. Bei gutem Projektverlauf kann der Auslegungsbeschluss Mitte 2020 gefasst werden, der Satzungsbeschluss und die Rechtskraft des Bebauungsplanes wären dann im Herbst 2020 möglich.

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

x

 

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Anlagen

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