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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/160
Grunddaten
- Betreff:
-
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Kämmereiamt
- Beteiligtes Amt:
- Rechnungsprüfungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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19.09.2019
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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24.09.2019
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Beschlussvorschlag
- Vom Bericht des Rechnungsprüfungsamts vom 27.08.2019 über die örtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Großen Kreisstadt Leonberg zum 01.01.2017 wird Kenntnis genommen (Anlage 1).
- Der Gemeinderat nimmt von der Ausübung der Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte Kenntnis (Anlage 2).
- Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 wird festgestellt und mit den Werten aus Anlage 2 beschlossen. Dies sind:
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Bilanzposition |
Betrag in EUR |
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1.1 |
Immaterielles Vermögen |
90.674,62 |
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1.2 |
Sachvermögen |
322.549.569,07 |
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1.3 |
Finanzvermögen |
46.424.775,11 |
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2.1 |
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten |
261.194,28 |
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Gesamtbetrag auf der Aktivseite |
369.326.213,08 |
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1. |
Eigenkapital |
225.563.869,97 |
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2. |
Sonderposten |
37.453.021,29 |
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3. |
Rückstellungen |
1.914.052,59 |
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4. |
Verbindlichkeiten |
99.527.865,42 |
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5. |
Passive Rechnungsabgrenzungsposten |
4.867.403,81 |
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Gesamtbetrag auf der Passivseite |
369.326.213,08 |
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Im Jahr 2009 wurden die Reform des Gemeindehaushaltsrechts und damit die Umstellung des Rechnungswesens der kommunalen Haushalte beschlossen. Die Gemeinden und Städte in Baden-Württemberg wurden zunächst verpflichtet zum Jahr 2016 die Umstellung durchzuführen. Der Landtag hat am 11.04.2013 das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts geändert und die Pflicht zur Umstellung bis zum Jahr 2020 verlängert.
Die Stadt Leonberg hat die Umstellung vom kameralen Haushaltsrecht zur kommunalen Doppik zum 01.01.2017 vollzogen.
Zum einen erfolgte eine technische Umstellung des bisherigen Buchführungsprogramms von KIRP auf SAP gemeinsam mit der Kommunalen Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS) Rechenzentrum Region Stuttgart GmbH (RZRS). Mit dieser Programmumstellung wurde gleichzeitig die Umstellung des Rechnungswesens vollzogen.
Neben dieser technischen Umstellung des Rechnungswesens ist die Vermögensbewertung Hauptbestandteil und wesentliche Voraussetzung des Umstellungsprozesses. Zum Stichtag 01.01.2017 waren das gesamte Vermögen und die gesamten Verbindlichkeiten zu bewerten und die Eröffnungsbilanz aufzustellen.
Die Vermögensbewertung hat Auswirkungen auf die künftigen Haushaltspläne und Jahresabschlüsse. Zum einen auf der Aufwandseite über die Abschreibungen auf das Anlagevermögen, zum anderen auf der Ertragsseite über die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten.
Des Weiteren ist die Eröffnungsbilanz in der in § 52 GemHVO vorgeschriebenen Form aufzustellen.
Vor Aufstellung der Eröffnungsbilanz durch den Gemeinderat war zunächst die letzte kamerale Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 aufzustellen und zu beschließen. Die Beschlussfassung erfolgt nach erfolgter örtlicher Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt im Gemeinderat am 25.09.2018.
Eine weitere Voraussetzung für die Beschlussfassung der Eröffnungsbilanz ist die örtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz durch das Rechnungsprüfungsamt. Auf eine begleitende Prüfung wurde im Umstellungsprozess verzichtet. Die örtliche Prüfung wurde im Juli 2018 und damit zur Fertigstellung der Eröffnungsbilanz als begleitende Prüfung aufgenommen.
Neben Korrekturen der Anlageklassen, die zu Veränderungen innerhalb der Aktiva und Passiva geführt haben, hat sich die Bilanzsumme seit Januar 2018 um rund 37,393 Mio. EUR verändert.
Über das Ergebnis der örtlichen Prüfung wurde der Prüfungsbericht vom 27.08.2019 erstellt, dieser ist vom Gemeinderat zur Kenntnis zu nehmen (Anlage 1). Prüfungsschwerpunkte waren die Vollständigkeit, Richtigkeit und Genauigkeit sowie die Bewertung der in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Positionen. Die Prüfung erfolgte durch Stichproben.
Für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz gelten die Regelungen, die für die Aufstellung des Jahresabschlusses gelten. Deshalb ist in die Eröffnungsbilanz aus dem in § 53 Abs. 2 GemHVO vorgegebenen Anhang aufzunehmen:
- die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, einschließlich Abweichungen davon
- die Höhe der beim Kommunalen Versorgungsverband gebildeten Pensionsrückstellungen
- die unter der Bilanz aufzuführenden Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre gemäß § 42 GemHVO sowie
- Angaben zu den Organen der Gemeinde
Des Weiteren sind die Vermögensübersicht und die Schuldenübersicht gemäß § 55 GemHVO beizufügen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Ausübung von Bewertungsvereinfachungsmethoden sind in der Eröffnungsbilanz unter Kapitel III beschrieben sowie in den Kapiteln V und VI den Bilanzpositionen jeweils erläuternd beschrieben.
Die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz wird die GPA vornehmen.
Berichtigungen der erstmaligen Erfassung und Bewertung in der Eröffnungsbilanz sind gemäß § 63 GemHVO mit den künftigen Jahresabschlüssen möglich. Diese Berichtigungen sind im jeweiligen Jahresabschluss zu erläutern. Die Werte der Eröffnungsbilanz ändern sich dadurch nicht. Ergeben sich durch die Berichtigungen der Werte der Eröffnungsbilanz Gewinne oder Verluste, werden diese bei den Jahresabschlüssen nicht ergebniswirksam berücksichtigt, sondern mit dem Basiskapital zum Bilanzstichtag des den Jahresabschluss betreffenden Haushaltsjahres verrechnet.
Die Möglichkeit zur Berichtigung endet mit dem dritten der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss. Nach diesem Zeitpunkt können Berichtigungen nur noch ergebniswirksam erfolgen und nicht mehr mit dem Basiskapital verrechnet werden.
Folgende Kennzahlen zum Stichtag 01.01.2017 werden zur Bilanzanalyse gebildet:
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Kennzahlen |
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Eigenkapitalquote (Eigenkapital ./. Bilanzsumme x 100) |
61,07 % |
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Fremdkapitalquote (Fremdkapital ./. Bilanzsumme x 100) |
26,24 % |
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Goldene Bilanzregel - Anlagendeckung (langfristiges Kapital ./. langfristiges Vermögen x 100) |
27,99 % |
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Verschuldung je Einwohner (Gesamtverschuldung ./. Einwohner) |
2.030 € |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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624,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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