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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/202
Grunddaten
- Betreff:
-
Verleihung der Bürgermedaille der Stadt Leonberg an Gerhard Schwarz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Hauptamt
- Beteiligtes Amt:
- Geschäftsstelle Gemeinderat; Personalabteilung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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19.09.2019
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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24.09.2019
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Sachverhalt
Voraussetzungen für die Verleihung der Bürgermedaille
In der Richtlinie für die Ehrung verdienter Persönlichkeiten ist geregelt:
§ 1 Bürgermedaille der Stadt Leonberg
(1) Durch die Verleihung der "Bürgermedaille der Stadt Leonberg" werden Persönlichkeiten geehrt, die sich durch herausragende Leistungen besondere Verdienste um die Stadt Leonberg und deren Einwohner erworben haben.
(2) Dies gilt auch für Persönlichkeiten, die eine herausragende Leistung erbracht haben und mit Leonberg in besonderer Weise verbunden sind.
(3) Mitgliedern des Gemeinderats kann die Bürgermedaille beim Ausscheiden nach einer Mitgliedschaft von über 30 Jahren (also bei Ausscheiden nach Beginn der 7. Wahlperiode) verliehen werden.
Das zeitintensive und verantwortungsvolle Amt des Fraktionsvorsitzenden wird bei der Berechnung mit einem Faktor von 1,5 gewürdigt.
Bei Gemeinderäten, die gleichzeitig Mitglied in einem Ortschaftsrat waren, wird die Zeit der Mitgliedschaft im Ortschaftsrat mit dem Faktor 0,5 gewertet.
(4) Der Besitz des Bürgerrechts ist nicht Voraussetzung für die Verleihung der Bürgermedaille der Stadt Leonberg.
(5) Bei der Verleihung der Bürgermedaille der Stadt Leonberg ist in jedem Fall in Betracht zu ziehen, dass der besondere Wert dieser Auszeichnung mit ihrer Seltenheit zusammenhängt.
Mit dem interfraktionellen Antrag vom 22.07.2019, der von 27 Stadträten unterschrieben wurde, wurde beantragt, Herrn Gerhard Schwarz die Bürgermedaille der Stadt Leonberg zu verleihen.
Als Begründung wird angeführt, dass Herr Gerhard Schwarz seit 1999 ununterbrochen gleichzeitig dem Ortschaftsrat Gebersheim und dem Gemeinderat Leonberg angehört hat. Diese Doppelfunktion von 1999 bis 2019 ist nur selten vorzufinden. Er hat beide Ämter also über je vier volle Legislaturperioden ausgeübt. Aufgrund der Doppelfunktion wird die Verleihung der Bürgermedaille befürwortet.
Herr Gerhard Schwarz erfüllt die zeitlichen Voraussetzungen für die Verleihung der Bürgermedaille entsprechend § 1 Abs. 3 der Richtlinie geradeso nicht. Letztlich ist diese in der Richtlinie genannt Zeit eine Orientierung für die „herausragenden Leistungen und die besonderen Verdienste um die Stadt Leonberg“ und deshalb nicht als absolute Grenze zu verstehen. Es kommt letztlich auf die herausragenden Leistungen, die als besondere Verdienste um die Stadt Leonberg gewertet werden, an. Neben seinem politischen Wirken hat sich Herr Gerhard Schwarz durch sein breitgefächertes und langjähriges bürgerschaftliches Engagement in mehreren Vereinen sowie der Freiwilligen Feuerwehr verdient gemacht.
Derzeit sind 10 lebende Personen im Besitz der Bürgermedaille Leonberg.
Weiteres Vorgehen
- Beschluss über die Verleihung
- Verleihung der Bürgermedaille
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Herrn Gerhard Schwarz wird die Bürgermedaille nicht zuerkannt.
