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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/212
Grunddaten
- Betreff:
-
Baubetriebshof- Errichtung einer Unterstellhalle für Winterdienstfahrzeuge und Anbaugeräte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt; Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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19.09.2019
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Beschlussvorschlag
- Die Errichtung einer Unterstellhalle für Winterdienstfahrzeuge für den Baubetriebshof wird genehmigt.
- Den voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 115.000 EURO (inkl. MwSt.) wird zugestimmt.
- Die Vergabe der Herstellung, Lieferung und Errichtung einer Unterstellhalle inkl. Fundamente und Asphaltarbeiten für Winterdienstfahrzeuge an die Fa. Wolf System GmbH, Am Stadtwald 20, 94486 Osterhofen auf der Grundlage ihres Angebotes in Höhe von 103.177,61 EUR/brutto wird genehmigt
- Dem Deckungsvorschlag für eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 67.000 EUR wird zugestimmt
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Durch Neuanschaffungen von dringend benötigten Winterdienstfahrzeugen und Anbaugeräten ist eine Unterbringung in wettergeschützten Unterstellmöglichkeiten nicht mehr gegeben.
Hierzu wurden für das Haushaltsjahr 2018 zunächst 40.000 EUR angemeldet. Da die Mittel nach Recherchen nicht ausgereicht hätten, wurden im Jahr 2019 weitere Mittel in Höhe von 48.000 EUR angemeldet. Zwischenzeitlich wurden weitere Winterdienstfahrzeuge angeschafft, weshalb eine Unterstellhalle mit einer Größe von 13,00 m Länge und einer Breite von 8,00 m nicht mehr ausreichen würde. Um alle Winterdienstfahrzeuge unterbringen zu können, wird nun eine größere Unterstellhalle mit den Abmessungen 20,00 m x 8,00 m x 5,00 m / 5,84 m benötigt.
In den Gesamtkosten von 115.000 EUR sind die fehlenden Gewerke Beleuchtung, der Blitzschutz und ggf. amtlicher Vermesser für ca. 11.000 EUR enthalten.
Weitere Planungskosten wie das Baugesuch, und die Statischen Berechnungen fallen nicht an, da diese im Angebot der Fa. Wolf enthalten sind.
Folgende Fahrzeuge sind unter anderem unterzubringen:
4 Streufahrzeuge groß 2,00 m x 6,00 m
2 Streufahrzeuge klein 1,50 m x 4,50 m
4 Schneepflüge groß 2,40 m x 3,20 m
2 Schneepflüge klein 1,10 m x 2,00 m
und weitere Objekte wie Anbaugeräte…..
Die Pultdachfläche beträgt 20,60 m x 13,50 m und liegt somit bei einer Grundfläche von rund 280 m².
Da die Unterstellhalle nun deutlich größer geplant werden muss, übersteigen die anfallenden Kosten die Zuständigkeit der Verwaltung.
Im Rahmen der durchgeführten beschränkten Ausschreibung wurden 8 Fachfirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Bis zum Eröffnungstermin am 13.08.2019, 10.00 Uhr, lag 1 Angebot vor.
Durch das Gebäudemanagement sowie das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde
daraufhin die Prüfung und Wertung (§§ 16 ff. VOB/A) vorgenommen. Die Wertungsstufen
stellen sich wie folgt dar.
Wertungsstufe I (Formale Prüfung - Ausschlüsse von der Wertung):
Es musste kein Hauptangebot nach § 16 VOB/A, nach den
Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung
ausgeschlossen werden.
Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):
Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung
(Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Angebotswertung
ausgeschlossen.
Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):
Nach § 16c VOB/A musste kein Angebot aufgrund rechnerischer, technischer bzw.
wirtschaftlicher Prüfung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebots):
In der engeren Wahl verbleibt somit 1 Hauptangebot.
Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die im mündlichen Sachvortrag näher zu
erläuternde Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge,
Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis
berücksichtigt.
Nach § 16d Abs. 1 Nr. 3 VOB/A stellt das Angebot der Fa. Wolf System GmbH, Am Stadtwald 20, 94486 Osterhofen unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.
Es wird daher als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Bieter der engeren Wahl vorgeschlagen, den Auftrag an die Fa. Wolf System GmbH, Am Stadtwald 20, 94486 Osterhofen mit einer Angebotssumme i. H. v. 103.177,61 EUR/brutto zu vergeben.
Gewerk Kostenberechnung Angebotssumme -Mehr/+Minderkosten
Unterstellhalle 48.000,00 € 103.177,61 € - 55.177,61 €
Weiteres Vorgehen
Nach der Genehmigung der Gesamtmaßnahme und der Vergabe an den vorgeschlagenen Bieter kann die formelle Beauftragung der Bauleistungen getätigt und mit der Realisierung der dringend benötigten Unterstellhalle Baubetriebshof begonnen werden.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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7 1125 007 7001 BBH Unterstellhalle |
2019 |
48.000 € |
30.000 € |
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2020 |
0 € |
85.000 € |
Wird im HH-plan- entwurf in 2020 neu veranschlagt |
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Für die Beauftragung der Gesamtmaßnahme wird die Verpflichtungsermächtigung vom Investitionsautrag 7365006070001 Kinderbetreuung West Neubau (insgesamt 3.740.000 €) herangezogen.
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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554,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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285,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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49,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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1 MB
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