Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/148
Grunddaten
- Betreff:
-
Einbau von Klimageräten in den Kinderhäusern Stadtpark und Warmbronn - Aufhebung der Sperrvermerke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
- Beteiligtes Amt:
- Amt für Jugend, Familie und Schule; Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Gestoppt
|
|
Sozial- und Kultusausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
17.07.2019
| |||
|
●
Gestoppt
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.07.2019
| |||
|
●
Gestoppt
|
|
Sozial- und Kultusausschuss
|
Anhörung
|
|
|
●
Gestoppt
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
-
Der Aufhebung des Sperrvermerkes zum Einbau von Klimageräten im Kinderhaus Stadtpark wird zugestimmt.
-
Der Aufhebung des Sperrvermerkes zum Einbau von Klimageräten im Kinderhaus Warmbronn wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird bevollmächtigt, das Ingenieurbüro Bunse GmbH, Beratende Ingenieure, Karlstraße 103, 74076 Heilbronn, für die weiteren Planungen zum Einbau von Klimageräten auf Basis der HOAI zu beauftragen
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zur Notwendigkeit von Klimatisierung im Kinderhaus Stadtpark und Kinderhaus Warmbronn
Bedingt durch das nicht mit aussenliegendem Sonnenschutz ausgestattete verglaste Foyerdach in den beiden baugleichen Kindertageseinrichtungen heizen sich die beiden Häuser an heißen Sommertagen auf über 30° C auf.
In beiden Einrichtungen halten sich gerade in der heißesten Phase des Tages über die Mittagszeit bis in den Nachmittag hinein 155 Kinder und 40 Beschäftigte auf.
Im vergangenen Sommer traten mehrfach gesundheitliche Probleme bei Kindern und Beschäftigten auf.
Die Situation spitzt sich bei einer Außentemperatur ab 25° C durch die enge Belegung der Räumlichkeiten (in den 5 Gruppenräumen im Obergeschoss halten sich 115 Kinder auf) und die Bewegungswärme der Kinder zu.
In der Arbeitsstättenverordnung sind allgemeine Forderungen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers konkretisiert. Eine gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass bei Temperaturen über 26° C geeignete Maßnahmen zu treffen sind.
In der BG/GUV-SR S2 „Kindertageseinrichtungen“ wird als Richtwert für die allgemeinen Raumtemperaturen in Kindertageseinrichtungen 20° C angegeben.
Unter 3.3.4
(2) In Aufenthaltsbereichen der Kinder ist für eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur zu sorgen und Zugluft zu meiden.
(3) Bereiche, in denen durch äußere Einflüsse eine starke Aufheizung erfolgen kann, sind in geeigneter Weise gegen übermäßige Hitzeeinwirkung abzuschirmen.
Insbesondere für die Kleinkinder stellen diese hohen Temperaturen eine besondere Gesundheitsgefährdung dar.
Eine nächtliche Durchlüftung bei offenen Fenstern der Kita ist nicht möglich.
Die Kindertageseinrichtung im Stadtpark wird um 6.30 Uhr geöffnet, da erscheinen auch die ersten Kinder. Die Zeit bis zur Wärmeentwicklung um 9.00 Uhr reicht nicht aus, um die Räumlichkeiten auf vertretbare Temperaturen herunter zu kühlen. Die Temperatur reicht an heißen Tagen bereits um 9.00 Uhr an 28° C heran.
Sachverhalt/Sachstand
Die technische Machbarkeit zum Einbau von Klimageräten in den Kinderhäusern Stadtpark und Warmbronn ist geprüft worden und die finanziellen Aufwendungen wurden abgeschätzt.
Kinderhaus Stadtpark:
Es wird gewünscht im Kinderhaus Stadtpark die fünf großen Gruppenräume im 1. OG mit einer Klimatisierung auszustatten (Anlage 1).
Hierfür vorgesehen ist eine Multi-Split-Anlage mit einer zentralen Außeneinheit auf dem Dach und integrierten Umluftdeckenkassetten in den abgehängten Decken der jeweiligen Räume. Die Leitungen für Kühlmittel und Kondensat können in den abgehängten Decken verlegt werden.
Das vorgeschlagene System erlaubt eine Einzelraumeinstellung, so dass nach Bedarf gekühlt werden kann.
Die Kosten für die technischen Anlagen und Installationsarbeiten werden auf 36.870,00 €/brutto geschätzt.
Hinzu kommen weitere Kosten für bauliche Maßnahmen wie z.B. das Schließen von Durchbrüchen, das Öffnen und Schließen abgehängter Decken und die Abdichtung der Dachdurchführung. Die Verwaltung schätzt diese Kosten auf ca. 14.000,00 €/brutto.
Zusätzlich entstehen Kosten für die Planungsleistungen des zu beauftragenden Ingenieurbüros.
Die Kosten für den Betrieb der Klimageräte einschließlich Wartung und Reparatur sind nicht abschätzbar, da insbesondere für den Betrieb das Nutzerverhalten maßgeblich ist.
Kinderhaus Warmbronn:
Das Kinderhaus Warmbronn hat den Bedarf der Klimatisierung in vier großen Gruppenräumen im 1. OG (s. Anlage 2). Zudem sind im 1.OG optional vier weitere Räume (lila Schraffur), die für ein besseres Aufenthaltsklima ebenfalls eine Kühlung erhalten könnten. Die hierfür anfallenden Kosten sind gesondert aufgeführt.
Im Kinderhaus Warmbronn wird, wie auch im KH Stadtpark, eine Multi-Split-Anlage mit zentraler Außeneinheit und in den abgehängten Decken integrierten Umluftkassetten vorgeschlagen. Die Leitungsführung für das Kühlmittel und das Kondensat kann auch in Warmbronn in den abgehängten Decken erfolgen.
Die Einzelraumeinstellung der Kühlung ist möglich und kann vom Nutzer gesteuert werden.
Die Kosten für die technischen Anlagen und Installationsarbeiten für die vier Gruppenräume (Ausbaustufe 1) werden auf 35.700,00 €/brutto geschätzt.
Hinzu kommen weitere Kosten für bauliche Maßnahmen wie z.B. das Schließen von Durchbrüchen, das Öffnen und Schließen abgehängter Decken und die Abdichtung der Dachdurchführung. Die Verwaltung schätzt diese Kosten auf ca. 14.000,00 €/brutto.
Zusätzlich entstehen Kosten für die Planungsleistungen des zu beauftragenden Ingenieurbüros.
Für die Erweiterung in der Ausbaustufe 2 mit der Klimatisierung der vier weiteren Räume werden die Kosten auf 8.880,00 €/brutto geschätzt.
Beim Einbau fallen zusätzliche Kosten für die o.g. baulichen Maßnahmen an. Die Verwaltung schätzt diese Kosten auf ca. 2.500,00 €/brutto.
Die Kosten für den Betrieb der Klimageräte (1. oder 2. Ausbaustufe) einschließlich Wartung und Reparatur sind nicht abschätzbar, da insbesondere für den Betrieb das Nutzerverhalten maßgeblich ist.
Beauftragung der Fachplanerleistungen:
Die Beauftragung erfolgt auf der Grundlage der HOAI.
Da der aktuelle Schwellenwert (221.000,00 €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung - VgV- i.V.m., dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1 Abs. 1 VgV),
bedarf es keines VgV- Verfahrens (§ 74 ff VgV) zur Planerauswahl.
Die Ingenieurleistungen (Technische Gebäudeausstattung) können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung - UVgO - an ein geeignetes, qualifiziertes Ingenieurbüro durch die Verwaltung vergeben werden.
§ 50 UVgO greift dabei die Regelung Nummer 2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) – ähnliche Regelungen finden sich teils auf Landesebene - auf und stellt klar, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Dabei ist ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.
Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ( analog § 12 Abs. 2 UVgO i.V.m. Ziff.2.3. VergabeVwV) wurden daher durch die Verwaltung zwei Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Ein Büro hat aus Kapazitätsgründen abgesagt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Leistungen für die Technische Gebäudeausstattung zur Realisierung der Maßnahmen ‘ Klimatisierung von 2 Kindertagesstätten ‘ an das Ingenieurbüro Bunse GmbH, Beratende Ingenieure, Karlstraße 103, 74076 Heilbronn, auf Basis der HOAI zu vergeben.
Das sich aus der Grobkostenschätzung heraus ermittelnde Honorar für beide Maßnahmen für vergütungsfähige Grundleistungen beträgt dabei rd. 25.000,00 €/brutto.
Weiteres Vorgehen
Nach Beschluss des Gemeinderates zur Aufhebung der Sperrvermerke wird das Ingenieurbüro Bunse GmbH, Beratende Ingenieure, Karlstraße 103, 74076 Heilbronn, auf Basis der HOAI, mit der weiteren Planung der Klimatisierung in den Kinderhäusern Stadtpark und Warmbronn beauftragt und die Maßnahmen umgesetzt.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine Aufhebung der Sperrvermerke.
Finanz. Auswirkung
|
JA |
x |
|
|
|
|
NEIN |
|
|
Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Kinderhaus Stadtpark 736500106004 Einrichtung einer Klimatisierung |
2019 |
50.000,- € |
0 |
Umsetzung in 2020 |
|
|
2020 |
0 |
62.000,- € |
Der Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2020 berücksichtigt. |
|
Kinderhaus Warmbronn 736500056304 Einrichtung einer Klimatisierung |
2019 |
50.000,- € |
0 |
Umsetzung in 2020 |
|
|
2020 |
0 |
75.000,- € |
Der Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2020 berücksichtigt. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
150,1 kB
|
||
|
2
|
(wie Dokument)
|
242,4 kB
|
