Header Stadt für Morgen

Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/115

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Die Gebührenkalkulation wird gebilligt.

 

2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung der Stadt Leonberg wird im Wortlaut der Anlage 1 beschlossen. Sie tritt mit Wirkung ab 01.09.2019 in Kraft.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Der vorliegende Beschlussvorschlag übernimmt die Empfehlung der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände für die neuen Gebühren in den Kindertageseinrichtungen Regelbetreuung und/oder verlängerten Öffnungszeiten ab 01.09.2019. Sowie die Anpassung der Gebühren für die Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Schulkindbetreuung

 

Ziele der Maßnahme

 

    Umsetzung der Gebührenempfehlung der kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene, Vermeidung von Kompensationszahlungen an kirchliche und freie Träger von Kindertageseinrichtungen.

    Regelmäßige Anpassung der Krippen-, Ganztags- und Schulkindbetreuungsgebühren.

    Einheitliche Gebühren für städtische und kirchliche Einrichtungen.

    Sachgerechte Anpassung der Gebühren (Kostendeckungsgrad).

 

 

Sachverhalt

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Erzdiözese Freiburg, der Diözese Rottenburg/Stuttgart, der Ev. Landeskirche in Baden, der Ev. Landeskirche in Württemberg, des Diakonischen Werks der Ev. Landeskirche in Baden, des Ev. Landesverbands für Kindertagesstätten in Württemberg, des Caritasverbands für die Erzdiözese Freiburg, des Landesverbands Kath. Kindertagesstätten in der Diözese Rottenburg/Stuttgart (Liga der freien Wohlfahrtsverbände) sowie des Gemeindetags Baden-Württemberg und des Städtetags Baden-Württemberg haben am 15.04.2019 gemeinsame Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge in Kindergärten für das Kindergartenjahr 2019/2020 und herausgegeben.

 

Für das Kindergartenjahr 2020/2021 wurde noch keine gemeinsame Empfehlung abgegeben. Es wird zunächst abgewartet, wie auf Landesebene das Thema gebührenfreier Kindergarten mit einer Betreuungszeit bis 35 Betreuungsstunden/Woche weiter behandelt wird.

 

Für die Erhebung der Elternbeiträge bleibt weiterhin anzustreben, dass bis zu 20 % der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge gedeckt werden sollen.

 

Die Berechnung der Elternbeiträge bei Regelkindergarten- und VÖ-Plätzen (verlängerte Öffnungszeiten) erfolgt in Leonberg einheitlich nach der so genannten familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 14. Lebensjahrs berücksichtigt werden. Pflegekinder werden nur bei Vollzeitpflege, nicht jedoch bei Tages- oder Wochenpflege eingerechnet.

 

Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend 6 Stunden Betreuungszeit am Vormittag) kann nach der Empfehlung der Spitzenverbände für die festzulegenden Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 % auf die Regelkindergartengebühr erhoben werden. Dies wird in Leonberg seit Einführung dieser Betreuungsform umgesetzt.

 

Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind gegenüber der Anzahl der Kinder je Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben („ein Kind belegt 2 Plätze"). Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Festlegungen der Elternbeiträge für Kinderkrippen wurde seitens der Spitzenverbände in diesem Fall ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen als gerechtfertigt empfohlen. Dies wird in Leonberg seit September 2010 umgesetzt.

 

Die Verabschiedung des „Gute Kita Gesetzes“ (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungs-gesetz / KiQuTG)  führt bei den Familien, die berechtigt sind nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz Anträge zu stellen (Empfänger*innen von Grundsicherung, Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag) dazu, dass ab 1. August 2019 bei der Mittagsverpflegung kein Eigenanteil (bisher 1,00 Euro/Essen) mehr erhoben wird. Das Mittagessen ist für die Familien kostenfrei.

 

Vorbehaltlich einer noch zu treffenden Regelung durch das Land bringt das Gesetz darüber hinaus Entlastungen bei der Gebühr für die Kindertageseinrichtungen. Diese Regelung wird sich voraussichtlich auch auf die Ausgestaltung des Leonberger Familienpasses und die städtische Gebührensatzung auswirken. Diese Auswirkungen werden ggf. im Herbst in einer gesonderten Vorlage aufgezeigt.

 

 

Gebührenübersicht

 

a) Gebühren für den Kindergarten mit bedarfsgerechter Öffnungszeit für Kinder

unter 3 Jahren

Öffnungszeit: 4 - 5 1/2 Stunden am Vormittag und 2 - 2,5 Stunden an einzelnen/mehreren Nachmittagen.

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2019

01.09.2018

1 Kind

234,00 EUR

228,00 EUR

2 Kinder

180,00 EUR

174,00 EUR

3 Kinder

120,00 EUR

116,00 EUR

4 Kinder und mehr

40,00 EUR

38,00 EUR

 

Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.

 

b) Gebühren für den Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit für Kinder unter 3 Jahren

Öffnungszeit: 6 Stunden am Vormittag.

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2019

01.09.2018

1 Kind

292,50 EUR

285,00 EUR

2 Kinder

225,00 EUR

217,50 EUR

3 Kinder

150,00 EUR

145,00 EUR

4 Kinder und mehr

50,00 EUR

47,50 EUR

 

Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben. Für den Restbetrag erfolgt eine innere Verrechnung.

 

c) Gebühren für die Kinderkrippe mit verkürzter Öffunungszeit

Öffnungszeit: 8,5 Stunden.

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2019

01.09.2018

1. Kind

430,00 EUR

417,00 EUR

2. Kind

380,00 EUR

367,00 EUR

3. Kind

330,00 EUR

330,00 EUR

4. Kind

330,00 EUR

330,00 EUR

 

d) Gebühren für die Kinderkrippe

Öffnungszeit: 10,5 Stunden.

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2019

01.09.2018

1. Kind

542,00 EUR

525,00 EUR

2. Kind

492,00 EUR

475,00 EUR

3. Kind

442,00 EUR

425,00 EUR

4. Kind

392,00 EUR

375,00 EUR

 

 

e) Gebühren für den Kindergarten mit bedarfsgerechter Öffnungszeit

„Regelkindergarten", Öffnungszeit: 4 - 5 1/2 Stunden am Vormittag und 2 - 2,5 Stunden an einzelnen/mehreren Nachmittagen

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2019

01.09.2018

1 Kind

117,00 EUR

114,00 EUR

2 Kinder

90,00 EUR

87,00 EUR

3 Kinder

60,00 EUR

58,00 EUR

4 Kinder und mehr

20,00 EUR

19,00 EUR

 

Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.

 

f) Gebühren für den Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit „VÖ 6"

Öffnungszeit: 6 Stunden am Vormittag.

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2019

01.09.2018

1 Kind

146,25 EUR

142,50 EUR

2 Kinder

112,50 EUR

108,75 EUR

3 Kinder

75,00 EUR

72,50 EUR

4 Kinder und mehr

25,00 EUR

23,75 EUR

 

Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.

 

g) Gebühren für den Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit „VÖ Plus"

Öffnungszeit: 6 Stunden am Vormittag. Die Nutzung der Randzeiten und der Nachmittagsbetreuung sind bei Einhaltung einer Mittagspause von 1 Stunde und einer maximal zusammenhängenden Betreuungszeit von 6 Stunden möglich. Zuschlag für 5 Stunden /Woche zu Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit.

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2019

01.09.2018

1 Kind

170,70 EUR

165,35 EUR

2 Kinder

131,45 EUR

127,05 EUR

3 Kinder

88,10 EUR

85,15 EUR

4 Kinder und mehr

28,95 EUR

27,50 EUR

 

Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.

 

h) Gebühren für den Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit, „VÖ 7"

Öffnungszeit: 7 Stunden am Vormittag von 7.00 bis 14.00 Uhr.

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2019

01.09.2018

1 Kind

187,10 EUR

182,30 EUR

2 Kinder

143,90 EUR

139,10 EUR

3 Kinder

95,95 EUR

92,75 EUR

4 Kinder und mehr

32,00 EUR

30,40 EUR

 

Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.

 

i) Gebühren für die Ganztagsbetreuung mit verkürzter Öffungszeit

Öffnungszeit: 8,5 Stunden. Für Kinder von 3 Jahren bis zum Schulkindalter.

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2019

01.09.2018

1. Kind

328,00 EUR

319,00 EUR

2. Kind

278,00 EUR

269,00 EUR

3. Kind

228,00 EUR

219,00 EUR

4. Kind

178,00 EUR

169,00 EUR

 

k) Gebühren für die Ganztagsbetreuung

Öffnungszeit 10,5 Stunden. Für Kinder von 3 Jahren bis zum Schulkindalter.

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2019

01.09.2018

1. Kind

411,00 EUR

399,00 EUR

2. Kind

361,00 EUR

349,00 EUR

3. Kind

311,00 EUR

299,00 EUR

4. Kind

261,00 EUR

249,00 EUR

 

 

l) Gebühren für den Hort mit verkürzten Öffnungszeiten

Öffnungszeit: 8,5 Stunden in den Ferien; 5,75 Stunden an Schultagen.

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2019

01.09.2018

1. Kind

276,00 EUR

269,00 EUR

2. Kind

226,00 EUR

219,00 EUR

3. Kind

176,00 EUR

169,00 EUR

4. Kind

126,00 EUR

119,00 EUR

 

m) Gebühren für den Hort nach der Schule

Öffnungszeit: 9,5 Stunden in den Ferien; 5,75 Stunden an Schultagen.

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2019

01.09.2018

1. Kind

280,50 EUR

273,50 EUR

2. Kind

230,50 EUR

223,50 EUR

3. Kind

180,50 EUR

173,50 EUR

4. Kind

130,50 EUR

123,50 EUR

 

 

n) Gebühren für den Hort (Hort an der Schule)

Öffnungszeit: 10,5 Stunden in den Ferien; 7,75 Stunden an Schultagen.

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2019

01.09.2018

1. Kind

337,00 EUR

328,00 EUR

2. Kind

285,00 EUR

278,00 EUR

3. Kind

237,00 EUR

228,00 EUR

4. Kind

185,00 EUR

178,00 EUR

 

o) Gebühren für die Betreuung in der verlässlichen Grundschule

Öffnungszeit: 6 Stunden in den Ferien; an Schultagen je nach Anforderung der Schule.

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das die Betreuung besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2019

01.09.2018

1. Kind

1,45 EUR

1,40 EUR

2. Kinder

1,09 EUR

1,05 EUR

3. Kinder

0,73 EUR

0,70 EUR

4. Kinder und mehr

0,36 EUR

0,35 EUR

     

Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.

 

p) Gebühren für die Betreuung an der Ganztagsgrundschule

Öffnungszeit: 10 Stunden in den Ferien; an Schultagen je nach Anforderung der Schule

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der in der Betreuung aufgenommenen Kinder einer Familie mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2019

01.09.2018

Stundensatz

1,45 EUR

1,40 EUR

 

Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.

 

 

Redaktionelle Änderung der Satzung

 

Gebühren für die tageweise Zubuchung einzelner Betreuungsformen

Die Gebühren für tageweise Zubuchung werden angepasst. Es erfolgt eine Anpassung in den jeweiligen Betreuungsformen von 10 Cent bis 20 Cent. (s. Anlage 1 Satzung)

 

 

Die Gebührenkalkulation mit dem Nachweis, dass die Gebührenobergrenze nicht überschritten wird, ist in den Anlagen 2a - 2i dargestellt.

 

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag
 

      Keine Gebührenerhöhung oder Erhöhung unterhalb der Empfehlung.

      Von der Empfehlung der Spitzenverbände und der Verwaltung nach oben abweichende  Gebührenerhöhung.
 

Anmerkung: Eine Festsetzung unterhalb der Empfehlung der Spitzenverbände führt zu An­sprüchen der kirchlichen und freien Träger auf entsprechende Ausgleichszahlungen. Dieser Betrag wäre für 2019 bei ca. 10.000 Euro und für 2020 bei ca. 30.000 Euro.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

JA

x

 

 

NEIN

 

 

 

Die Anpassung führt zu jährlichen Mehreinnahmen

    bei der Schulkindbetreuung 2019 in Höhe von 6.600 Euro, 2020 von 19.800 Euro,

    bei den Kindertageseinrichtungen 2019 in Höhe von 32.500 Euro, 2020 von 97.500 Euro.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...