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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/115
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Gebühren und Überarbeitung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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|
Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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17.07.2019
| |||
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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23.07.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Der vorliegende Beschlussvorschlag übernimmt die Empfehlung der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände für die neuen Gebühren in den Kindertageseinrichtungen Regelbetreuung und/oder verlängerten Öffnungszeiten ab 01.09.2019. Sowie die Anpassung der Gebühren für die Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Schulkindbetreuung
Ziele der Maßnahme
Umsetzung der Gebührenempfehlung der kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene, Vermeidung von Kompensationszahlungen an kirchliche und freie Träger von Kindertageseinrichtungen.
Regelmäßige Anpassung der Krippen-, Ganztags- und Schulkindbetreuungsgebühren.
Einheitliche Gebühren für städtische und kirchliche Einrichtungen.
Sachgerechte Anpassung der Gebühren (Kostendeckungsgrad).
Sachverhalt
Die Vertreterinnen und Vertreter der Erzdiözese Freiburg, der Diözese Rottenburg/Stuttgart, der Ev. Landeskirche in Baden, der Ev. Landeskirche in Württemberg, des Diakonischen Werks der Ev. Landeskirche in Baden, des Ev. Landesverbands für Kindertagesstätten in Württemberg, des Caritasverbands für die Erzdiözese Freiburg, des Landesverbands Kath. Kindertagesstätten in der Diözese Rottenburg/Stuttgart (Liga der freien Wohlfahrtsverbände) sowie des Gemeindetags Baden-Württemberg und des Städtetags Baden-Württemberg haben am 15.04.2019 gemeinsame Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge in Kindergärten für das Kindergartenjahr 2019/2020 und herausgegeben.
Für das Kindergartenjahr 2020/2021 wurde noch keine gemeinsame Empfehlung abgegeben. Es wird zunächst abgewartet, wie auf Landesebene das Thema gebührenfreier Kindergarten mit einer Betreuungszeit bis 35 Betreuungsstunden/Woche weiter behandelt wird.
Für die Erhebung der Elternbeiträge bleibt weiterhin anzustreben, dass bis zu 20 % der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge gedeckt werden sollen.
Die Berechnung der Elternbeiträge bei Regelkindergarten- und VÖ-Plätzen (verlängerte Öffnungszeiten) erfolgt in Leonberg einheitlich nach der so genannten familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 14. Lebensjahrs berücksichtigt werden. Pflegekinder werden nur bei Vollzeitpflege, nicht jedoch bei Tages- oder Wochenpflege eingerechnet.
Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend 6 Stunden Betreuungszeit am Vormittag) kann nach der Empfehlung der Spitzenverbände für die festzulegenden Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 % auf die Regelkindergartengebühr erhoben werden. Dies wird in Leonberg seit Einführung dieser Betreuungsform umgesetzt.
Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind gegenüber der Anzahl der Kinder je Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben („ein Kind belegt 2 Plätze"). Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Festlegungen der Elternbeiträge für Kinderkrippen wurde seitens der Spitzenverbände in diesem Fall ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen als gerechtfertigt empfohlen. Dies wird in Leonberg seit September 2010 umgesetzt.
Die Verabschiedung des „Gute Kita Gesetzes“ (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungs-gesetz / KiQuTG) führt bei den Familien, die berechtigt sind nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz Anträge zu stellen (Empfänger*innen von Grundsicherung, Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag) dazu, dass ab 1. August 2019 bei der Mittagsverpflegung kein Eigenanteil (bisher 1,00 Euro/Essen) mehr erhoben wird. Das Mittagessen ist für die Familien kostenfrei.
Vorbehaltlich einer noch zu treffenden Regelung durch das Land bringt das Gesetz darüber hinaus Entlastungen bei der Gebühr für die Kindertageseinrichtungen. Diese Regelung wird sich voraussichtlich auch auf die Ausgestaltung des Leonberger Familienpasses und die städtische Gebührensatzung auswirken. Diese Auswirkungen werden ggf. im Herbst in einer gesonderten Vorlage aufgezeigt.
Gebührenübersicht
a) Gebühren für den Kindergarten mit bedarfsgerechter Öffnungszeit für Kinder
unter 3 Jahren
Öffnungszeit: 4 - 5 1/2 Stunden am Vormittag und 2 - 2,5 Stunden an einzelnen/mehreren Nachmittagen.
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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01.09.2019 |
01.09.2018 |
|
1 Kind |
234,00 EUR |
228,00 EUR |
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2 Kinder |
180,00 EUR |
174,00 EUR |
|
3 Kinder |
120,00 EUR |
116,00 EUR |
|
4 Kinder und mehr |
40,00 EUR |
38,00 EUR |
Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.
b) Gebühren für den Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit für Kinder unter 3 Jahren
Öffnungszeit: 6 Stunden am Vormittag.
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
|
|
01.09.2019 |
01.09.2018 |
|
1 Kind |
292,50 EUR |
285,00 EUR |
|
2 Kinder |
225,00 EUR |
217,50 EUR |
|
3 Kinder |
150,00 EUR |
145,00 EUR |
|
4 Kinder und mehr |
50,00 EUR |
47,50 EUR |
Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben. Für den Restbetrag erfolgt eine innere Verrechnung.
c) Gebühren für die Kinderkrippe mit verkürzter Öffunungszeit
Öffnungszeit: 8,5 Stunden.
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
|
|
01.09.2019 |
01.09.2018 |
|
1. Kind |
430,00 EUR |
417,00 EUR |
|
2. Kind |
380,00 EUR |
367,00 EUR |
|
3. Kind |
330,00 EUR |
330,00 EUR |
|
4. Kind |
330,00 EUR |
330,00 EUR |
d) Gebühren für die Kinderkrippe
Öffnungszeit: 10,5 Stunden.
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
|
|
01.09.2019 |
01.09.2018 |
|
1. Kind |
542,00 EUR |
525,00 EUR |
|
2. Kind |
492,00 EUR |
475,00 EUR |
|
3. Kind |
442,00 EUR |
425,00 EUR |
|
4. Kind |
392,00 EUR |
375,00 EUR |
e) Gebühren für den Kindergarten mit bedarfsgerechter Öffnungszeit
„Regelkindergarten", Öffnungszeit: 4 - 5 1/2 Stunden am Vormittag und 2 - 2,5 Stunden an einzelnen/mehreren Nachmittagen
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
|
|
01.09.2019 |
01.09.2018 |
|
1 Kind |
117,00 EUR |
114,00 EUR |
|
2 Kinder |
90,00 EUR |
87,00 EUR |
|
3 Kinder |
60,00 EUR |
58,00 EUR |
|
4 Kinder und mehr |
20,00 EUR |
19,00 EUR |
Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.
f) Gebühren für den Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit „VÖ 6"
Öffnungszeit: 6 Stunden am Vormittag.
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
|
|
01.09.2019 |
01.09.2018 |
|
1 Kind |
146,25 EUR |
142,50 EUR |
|
2 Kinder |
112,50 EUR |
108,75 EUR |
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3 Kinder |
75,00 EUR |
72,50 EUR |
|
4 Kinder und mehr |
25,00 EUR |
23,75 EUR |
Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.
g) Gebühren für den Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit „VÖ Plus"
Öffnungszeit: 6 Stunden am Vormittag. Die Nutzung der Randzeiten und der Nachmittagsbetreuung sind bei Einhaltung einer Mittagspause von 1 Stunde und einer maximal zusammenhängenden Betreuungszeit von 6 Stunden möglich. Zuschlag für 5 Stunden /Woche zu Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit.
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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|
01.09.2019 |
01.09.2018 |
|
1 Kind |
170,70 EUR |
165,35 EUR |
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2 Kinder |
131,45 EUR |
127,05 EUR |
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3 Kinder |
88,10 EUR |
85,15 EUR |
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4 Kinder und mehr |
28,95 EUR |
27,50 EUR |
Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.
h) Gebühren für den Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit, „VÖ 7"
Öffnungszeit: 7 Stunden am Vormittag von 7.00 bis 14.00 Uhr.
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
|
|
01.09.2019 |
01.09.2018 |
|
1 Kind |
187,10 EUR |
182,30 EUR |
|
2 Kinder |
143,90 EUR |
139,10 EUR |
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3 Kinder |
95,95 EUR |
92,75 EUR |
|
4 Kinder und mehr |
32,00 EUR |
30,40 EUR |
Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.
i) Gebühren für die Ganztagsbetreuung mit verkürzter Öffungszeit
Öffnungszeit: 8,5 Stunden. Für Kinder von 3 Jahren bis zum Schulkindalter.
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
|
|
01.09.2019 |
01.09.2018 |
|
1. Kind |
328,00 EUR |
319,00 EUR |
|
2. Kind |
278,00 EUR |
269,00 EUR |
|
3. Kind |
228,00 EUR |
219,00 EUR |
|
4. Kind |
178,00 EUR |
169,00 EUR |
k) Gebühren für die Ganztagsbetreuung
Öffnungszeit 10,5 Stunden. Für Kinder von 3 Jahren bis zum Schulkindalter.
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
|
|
01.09.2019 |
01.09.2018 |
|
1. Kind |
411,00 EUR |
399,00 EUR |
|
2. Kind |
361,00 EUR |
349,00 EUR |
|
3. Kind |
311,00 EUR |
299,00 EUR |
|
4. Kind |
261,00 EUR |
249,00 EUR |
l) Gebühren für den Hort mit verkürzten Öffnungszeiten
Öffnungszeit: 8,5 Stunden in den Ferien; 5,75 Stunden an Schultagen.
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
|
|
01.09.2019 |
01.09.2018 |
|
1. Kind |
276,00 EUR |
269,00 EUR |
|
2. Kind |
226,00 EUR |
219,00 EUR |
|
3. Kind |
176,00 EUR |
169,00 EUR |
|
4. Kind |
126,00 EUR |
119,00 EUR |
m) Gebühren für den Hort nach der Schule
Öffnungszeit: 9,5 Stunden in den Ferien; 5,75 Stunden an Schultagen.
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
|
|
01.09.2019 |
01.09.2018 |
|
1. Kind |
280,50 EUR |
273,50 EUR |
|
2. Kind |
230,50 EUR |
223,50 EUR |
|
3. Kind |
180,50 EUR |
173,50 EUR |
|
4. Kind |
130,50 EUR |
123,50 EUR |
n) Gebühren für den Hort (Hort an der Schule)
Öffnungszeit: 10,5 Stunden in den Ferien; 7,75 Stunden an Schultagen.
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
|
|
01.09.2019 |
01.09.2018 |
|
1. Kind |
337,00 EUR |
328,00 EUR |
|
2. Kind |
285,00 EUR |
278,00 EUR |
|
3. Kind |
237,00 EUR |
228,00 EUR |
|
4. Kind |
185,00 EUR |
178,00 EUR |
o) Gebühren für die Betreuung in der verlässlichen Grundschule
Öffnungszeit: 6 Stunden in den Ferien; an Schultagen je nach Anforderung der Schule.
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren, die im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das die Betreuung besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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|
01.09.2019 |
01.09.2018 |
|
1. Kind |
1,45 EUR |
1,40 EUR |
|
2. Kinder |
1,09 EUR |
1,05 EUR |
|
3. Kinder |
0,73 EUR |
0,70 EUR |
|
4. Kinder und mehr |
0,36 EUR |
0,35 EUR |
Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.
p) Gebühren für die Betreuung an der Ganztagsgrundschule
Öffnungszeit: 10 Stunden in den Ferien; an Schultagen je nach Anforderung der Schule
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der in der Betreuung aufgenommenen Kinder einer Familie mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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|
01.09.2019 |
01.09.2018 |
|
Stundensatz |
1,45 EUR |
1,40 EUR |
Für Kinder aus Familien mit dem Leonberger Familienpass werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.
Redaktionelle Änderung der Satzung
Gebühren für die tageweise Zubuchung einzelner Betreuungsformen
Die Gebühren für tageweise Zubuchung werden angepasst. Es erfolgt eine Anpassung in den jeweiligen Betreuungsformen von 10 Cent bis 20 Cent. (s. Anlage 1 Satzung)
Die Gebührenkalkulation mit dem Nachweis, dass die Gebührenobergrenze nicht überschritten wird, ist in den Anlagen 2a - 2i dargestellt.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine Gebührenerhöhung oder Erhöhung unterhalb der Empfehlung.
Von der Empfehlung der Spitzenverbände und der Verwaltung nach oben abweichende Gebührenerhöhung.
Anmerkung: Eine Festsetzung unterhalb der Empfehlung der Spitzenverbände führt zu Ansprüchen der kirchlichen und freien Träger auf entsprechende Ausgleichszahlungen. Dieser Betrag wäre für 2019 bei ca. 10.000 Euro und für 2020 bei ca. 30.000 Euro.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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(wie Dokument)
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31,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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274,6 kB
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