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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/172

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH das Mandat, in der Gesellschafterversammlung

 

  1. für die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 zu stimmen,
     
  2. den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen sowie
     
  3. für die Verrechnung des Jahresverlustes in Höhe von 144.693,05 EUR mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr zu stimmen.

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Die Gesellschafterversammlung der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH  stellt nach Vorliegen des Prüfungsberichts des Wirtschaftsprüfers den Jahresabschluss fest, erteilt den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung und beschließt über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Der Jahresabschluss und der Bericht des Wirtschaftsprüfers wurden den Gesellschaftern und dem  Aufsichtsrat unmittelbar nach Eingang gemäß § 11 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags zugestellt.

Der Jahresabschluss wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufge-stellt und von der BSKP Revision und Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Geprüft wurde neben dem Jahresabschluss auch gemäß § 53 HGrG die Ordnungsmä-ßigkeit der Geschäftsführung, alle Zahlungen an die Prokuristen und den Geschäftsführer sowie in Stichproben die Gehaltsabrechnung einzelner Mitarbeiter.
 

Der Jahresabschluss wird mit einem Verlust von 144.693,05 EUR festgestellt. Der Jahresverlust wird mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr verrechnet. Der Prüfungsbericht mit Jahresabschluss und Lagebericht ist in der Anlage beigefügt.


Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2019 gemäß § 10 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags der Gesellschafterversammlung die Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Verwendung des Ergebnisses empfohlen. Dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung ist nun ein entsprechendes Mandat zur Abstimmung zu erteilen. Vertreter der Stadt Leonberg ist der Oberbürgermeister.
 

Nach Beschlussfassung durch die Gesellschafter übersendet der Geschäftsführer den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Gewinnverwendung nach den Bestimmungen des § 105 GemO an die kommunalen Gesellschafter mit der Bitte, diesen zusammen mit dem Jahresabschluss und dem Prüfbericht ortsüblich bekannt zu geben und öffentlich auszulegen.

Gleichzeitig wird der Jahresabschluss vom Geschäftsführer nach den Bestimmungen des HGB im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

x

 

 

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Anlagen

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