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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/158

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Von der Einleitung eines Vergabeverfahrens auf der Grundlage der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) zur Findung eines Planungsbüros für die erforderlichen Planungsleistungen gemäß § 34 HOAI – LP 1-9 (Objektplanung) wird Kenntnis genommen.

 

2. Die Vergabe der erforderlichen Leistungen zur Durchführung des VgV-Verfahrens zur Findung eines Planungsbüros für die erforderlichen Planungsleistungen gemäß § 34 HOAI – LP 1-9 (Objektplanung) an das Projektsteuerungsbüro Klotz & Dressel GmbH, Leuschnerstraße 3 in 70174 Stuttgart wird genehmigt.

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Sachverhalt

Zusammenfassung des Sachverhalts

 

• Die Staigwaldhalle muss in baukonstruktiver Hinsicht sowie bezüglich der Haus- und

 Elektrotechnischen Anlagen saniert werden.

Die Staigwaldhalle wurde 1978 errichtet und besteht aus einer 3-gliedrigen Halle mit einem Foyer, einer Tribüne und mehreren Umkleiden inklusive Nasszellen sowie einem Küchenbereich.

 

Erforderliche Maßnahmen: 

     

- Energetische Fassaden- und Dachsanierung

- Haustechnik         

- Innenraumsanierung         

- Sanitärbereiche

- Umkleidebereiche

- Mobiliar (Garderoben, Sportgeräte)

 

 

• Da durch das zu erwartende Honorar für die Objektplanung der aktuelle Schwellenwert (221.000,00 €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber erreicht oder gar überschritten wird (§ 1 Abs.1 VgV), bedarf es eines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV) bezüglich der Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen gemäß § 34 HOAI – LP 1-9 (Objektplanung).

 

• Für die Durchführung des VgV-Verfahrens zur Findung eines geeigneten Architekturbüros

 für die Objektplanung wird das Projektsteuerungsbüro Klotz & Dressel GmbH, Leuschnerstraße 3 in 70174 Stuttgart beauftragt.

 

• Die Planung inkl. Grobkostenschätzung für das Projekt wird dem Gemeinderat nach Vorlage der Entwurfsplanung zur Genehmigung der Gesamtmaßnahme vorgelegt.

 

 

VgV-Verfahren

 

Der zu erwartende Auftragswert (Honorar) der Objektplanung bei einem reinen Bauvolumen von ca. 2.900.000,- € überschreitet den aktuellen Schwellenwert (221.000,00 €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber. Hiernach sind die erforderlichen Architektenleistungen nach den EU-Bestimmungen europaweit auszuschreiben..

 

Die Auswahl des Objektplaners (Architekten) hat dabei unter Anwendung der Vergabeverordnung -VgV-, hier entsprechend § 74 ff. VgV zu erfolgen. Hierbei werden die erforderlichen Planungsleistungen im Rahmen von Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) an den geeignetsten Bewerber vergeben (§ 74 i.V.m. § 17 VgV).

 

Die hierfür erforderlichen Wettbewerbsunterlagen sollen durch ein qualifiziertes Projektsteuerungsbüro erstellt werden. U.a. gehören hierzu die Erstellung einer genauen Aufgabenstellung sowie projektbezogener Wertungskriterien, welche zur rechtssicheren Durchführung des VgV-Verfahrens unabdingbar sind.

 

Zur Aufstellung der Teilnahmeunterlagen und zur Durchführung des VgV-Verfahrens wurden von der Verwaltung im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs. 2 UVgO i.V.m. Ziff. 2.3 VergabeVwV) 3 qualifizierte Büros aufgefordert, ein Angebot für diese Leistungen abzugeben.

§ 50 UVgO greift dabei die Regelung Nummer 2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) – ähnliche Regelungen finden sich teils auf Landesebene – auf und stellt klar, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Dabei ist ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.

 

Nach Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote durch das Gebäudemanagement sowie das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt hat das Projektsteuerungsbüro Klotz & Dressel GmbH das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

 

 

Es wird daher vorgeschlagen, den Auftrag an das Projektsteuerungsbüro Klotz & Dressel GmbH, Leuschnerstraße 3 in 70174 Stuttgart mit einer Angebotssumme i.H.v. 15.308,87 €/brutto zu vergeben.

 

 

Förderprogramme

 

Klimaschutz Plus des Landes (L-Bank):

Ein Antrag wird grundsätzlich bei allen energetischen Maßnahmen gestellt.

Die Antragstellung setzt voraus, dass bestimmte CO2-Minderungswerte erreicht werden. Diese Datengrundlage liegt erst nach Durchführung der Planung durch den Fachplaner vor.

 

Förderung kommunaler Sportstättenbau:

Zuwendungen für den Bau und die Sanierung von kommunalen Turn- und Sporthallen.

Nach Durchführung der Planung durch den Fachplaner und Vorlage eines Sanierungskonzepts kann erst der Förderantrag gestellt werden.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Nach der Beschlussfassung kann die Einleitung und Durchführung des VgV-Verfahrens erfolgen.

Der Vorschlag zur Beauftragung der Objektplanungsleistungen wird im Herbst 2019 zur

Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Gesamtmaßnahme “Generalsanierung Staigwaldhalle“ wird 2020 zur Genehmigung vorgelegt. Dazu erfolgt auch die Vorstellung des Zeitrahmens der Sanierung und die Auflistung von möglichen Fördermitteln.

 

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

 

Die Beauftragung eines anderen Büros zur Durchführung des VgV-Verfahrens.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

742410047301

Staigwaldhalle Warmbronn Generalsanierung

2019

150.000

150.000

 

 

2020

2.500.000

200.000

der ab 2020 geänderte Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2020 berücksichtigt.

 

2021

950.000

2.500.000

 

 

2022

-

750.000

 

 

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