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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/279-004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1.      Der Erweiterung des Kinderhaus Kunterbunt in Höfingen auf Grundlage der dargestellten Vor-/Entwurfsplanung des Büro Rohrbach Architekten, Leonberg-Höfingen, wird zugestimmt.
     
  2.      Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Erweiterung des Kinderhauses in Höhe von von 2.500.000,- EUR (brutto inkl. Nebenkosten) werden genehmigt.

           - Erweiterung um 3 Gruppen (3x700.000 EUR =)                      2.100.000 EUR 

           - zusätzlich Vergrößerte Küche für 6 gruppige Einrichtung  ca.      70.000 EUR

           - zusätzlich Wegumlegung und nördl. Außenfläche   ca.              120.000 EUR

           - zusätzlich Umbaukosten Bestandsgebäude    ca.                      210.000 EUR
 

  1.      Bas Büro Rohrbach Architekten wird stufenweise mit der Bearbeiteung der erforderlichenPlanungsleistung ab der Ausführung beauftragt sofern die Punkte 9,10,11 nicht beschlossen werden.
     
  2.      Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die weiteren erforderlichen Fachplanungs- und Beratungsleistungen (z.B. Tragwerksplanung, Heizung, Sanitär, Lüftung, Elektro, Vermessung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, Bauphysik, Brandschutz, etc.) in eigener Zuständigkeit zu genehmigen und zu beauftragen.
     
  3.      Die Verwaltung wird beauftragt, für die im Land Baden-Württemberg zur Verfügung stehenden Fördermittel einen Antrag zu stellen.
     
  4.      Für den Betrieb der 3 zusätzlichen Gruppen werden ab der Inbetriebnahme 8 weitere Fachkraftstellen im städtischen Stellenplan vorgesehen.

Ergänzungsanträge des Ortschaftsrats Höfingen

 

 

7. Für das Anlieferfahrzeug soll im südöstlichen Bereich des Grundstückes ein Parkplatz erstellt werden, von dem aus die weitere Essensanlieferung mit Rollwagen  über den Fußweg möglich ist. Die dadurch eingesparte Fläche soll als Außenspielbereich angelegt werden.
 

8.  Aus Gründen der Zugänglichkeit und Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg sollen die baurechtlich notwendigen Stellplätze im südwestlichen Grundstücksbereich, angrenzend an die Ulmenstraße, angelegt werden.
 

9.  Bereits während der Erstellung des Anbaus soll ca. ein Drittel der Fläche mit einem Obergeschoss überbaut und dieses für Wohnungen möglichst für Erzieherinnen oder Hausmeister vorgesehen werden. (löst VGV-Verfahren aus)
 

10.  Der nördlich verlaufende Fußweg soll in gerader Linie zur östlichen Grundstücksgrenze gezogen werden, um einen direkt an den Kindergarten Kunterbunt angrenzenden Außenspielbereich zu erhalten. (löst VGV-Verfahren aus)
 

11.  Bei Berücksichtigung der Ergänzungsanträge sind die im Hauptantrag der  Verwaltung genannten Kosten entsprechend anzupassen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Auf die Darstellung des Sachverhalts in DS 2018/279, 2018/279-001, 2018/279-002, 2018/279-003 und 2019/025 wird verwiesen.

 

Vorlage 2019/025 zeigt den aktuellen Bedarf für den Stadtteil Höfingen auf:

 

Bei einem Bestand von 220 Plätzen fehlen am Ende des Kindergartenjahrs 2018/19 49 Plätze, am Ende des Kindergartenjahrs 2019/20 68 und am Ende des Kindergartenjahrs 2020/21 62 Plätze. Der Bedarf soll durch das geplante 3-gruppige Neubauvorhaben am Kinderhaus Kunterbunt gedeckt werden. Vor dem Hintergrund der Verzögerung der Inbetriebnahme dieser 3 Gruppen müssen zur Erfüllung des Kindergartenrechtsanspruchs Interimslösungen eingerichtet werden.

 

Im laufenden Kindergartenjahr haben sich die 3 Träger und die Leitungen der

Kindertageseinrichtungen Kindergarten Mammutzahn, Kindergarten Regenbogen, Kindergarten, St. Michael und Kinderhaus Kunterbunt bereit erklärt, durch betriebserlaubniskonforme Überbelegungen an die maximalen Auslastungsgrenzen zu gehen. 28 Kinder angemeldete Kinder bleiben am Ende des Kindergartenjahrs unversorgt.

 

Zum 1. September wird interimsweise eine zusätzliche Halbtagsgruppe mit seitens des Landesjugendamts max. genehmigten 22 Plätzen im Mehrzweckraum des Kinderhauses Kunterbunt eingerichtet.

 

Im Mai 2020 muss eine 2. Interimsgruppe umgesetzt werden. Angedacht ist die Realisierung in der zu diesem Zeitpunkt nicht bewohnten städtischen Hausmeisterwohnung neben dem Kinderhaus Kunterbunt. Die für den Erhalt der Betriebserlaubnis erforderlichen Umbauten sowie die Kosten dafür werden ermittelt. Soll der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in Höfingen erfüllt werden, muss bis Ende des Kindergartenjahrs 2019/20 (September 2020) an einem weiteren Standort die 3. Interimsgruppe in Betrieb gehen.

 

Die Realisierung dieser 3 Interimsgruppen an jeweils verschiedenen Standorten erfordert zusätzliche investive Mittel und führt im Vergleich zum Betrieb der 3 Gruppen in einer Einrichtung zu deutlich erhöhten laufenden Betriebskosten, insbes. beim Personalaufwand. Die Verzögerung der Inbetriebnahme des Anbaus des Kinderhauses Kunterbunt verlängert darüber hinaus die Belastung für die betreuten Kinder und das Personal in den dauerhaft  maximal ausgelasteten Kindertageseinrichtungen und Interimsgruppen.

 

Stellungnahme der Verwaltung zu den Beschlussempfehlungen des Ortschaftsrates Höfingen vom 05.06.2019

 

7. Für das Anlieferfahrzeug soll im südöstlichen Bereich des Grundstückes ein Parkplatz erstellt werden, von dem aus die weitere Essensanlieferung mit Rollwagen  über den Fußweg möglich ist. Die dadurch eingesparte Fläche soll als Außenspielbereich angelegt werden.

 

Der Änderungswunsch des Ortschaftsrates wird im Zuge der weiteren Planungen geprüft

und berücksichtigt. Gravierende terminliche oder finanzielle Auswirkungen werden nicht

erwartet.

Der Änderungswunsch hat aufgrund Kostenneutralität kein VgV-Verfahren zur Folge.
 

8.  Aus Gründen der Zugänglichkeit und Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg sollen die baurechtlich notwendigen Stellplätze im südwestlichen Grundstücksbereich, angrenzend an die Ulmenstraße, angelegt werden.

 

Der Änderungswunsch des Ortschaftsrates wird im Zuge der weiteren Planungen geprüft

und berücksichtigt. Gravierende terminliche oder finanzielle Auswirkungen werden nicht

erwartet.

Der Änderungswunsch hat aufgrund Kostenneutralität kein VgV-Verfahren zur Folge.

9.  Bereits während der Erstellung des Anbaus soll ca. ein Drittel der Fläche mit einem Obergeschoss überbaut und dieses für Wohnungen möglichst für Erzieherinnen oder Hausmeister vorgesehen werden.

 

Die Möglichkeit der Realisierung von 3 Wohnungen (150 m² Wohnfläche/ ca. 180 m²

BGF) wurde planerisch überprüft und mit einem Kostenansatz von 659.000,- € beziffert.

Der hierdurch ansteigende Honorarbetrag Objektplanung führt dazu, dass der Auftrag

Objektplanung nicht mehr im Unterschwellenbereich vergeben werden kann, sondern ein

VgV-Verfahren zur Findung und Beauftragung eines Architekturbüros für die Objekt-

planung durchgeführt werden muss.

Dies bedeutet eine zeitliche Verschiebung der Fertigstellung um ca. 6 Monate.
 

10.  Der nördlich verlaufende Fußweg soll in gerader Linie zur östlichen Grundstücksgrenze gezogen werden, um einen direkt an den Kindergarten Kunterbunt angrenzenden Außenspielbereich zu erhalten.

 

Die Begradigung der Wegeführung zwischen den beiden Kinderbetreuungs-

einrichtungen Kunterbunt und Regenbogen von Westen zum östlichen Grundstücksrand

wurde geprüft. In der Umsetzung müssen angelegte Freiflächen des KiGa Regenbogen

zurückgebaut, Spielflächen umgebaut und Aussenspielgeräte umgesetzt werden.

Der Kostenansatz wird mit ca. 150.000,- € beziffert. Der in die anrechenbaren Kosten

und somit in den Honorarbetrag einfließende erhöhte Kostenansatz für die Gesamt-

maßnahme wird sich hierdurch in einer Größenordnung erhöhen, welche eine Vergabe

der Objektplanung im sog. Unterschwellenbereich nicht mehr zuläßt, sondern ein

VgV-Verfahren zur Findung und Beauftragung eines Architekturbüros für die Objekt-

planung durchgeführt werden muss.

Dies bedeutet eine zeitliche Verschiebung der Fertigstellung um ca. 6 Monate.

 

Weiterhin wurden vorbereitende Maßnahmen geprüft, die im EG des Erweiterungsbaus

      vorgehalten werden müßten, um in einem späteren Abschnitt die Erweiterung um ca.

      150 m² Wohnfläche (ca. 180 m² BGF) im OG realisieren zu können.

      Der Kostenansatz wird hierfür mit ca. 125.000,- € beziffert.

      Der in die anrechenbaren Kosten und somit in den Honorarbetrag einfließende erhöhte 

      Kostenansatz für die Gesamtmaßnahme wird sich hierdurch in einer Größenordnung 

erhöhen, welche eine Vergabe der Objektplanung im sog. Unterschwellenbereich nicht

mehr zuläßt, sondern ein VgV-Verfahren zur Findung und Beauftragung eines

 Architekturbüros für die Objektplanung durchgeführt werden muss.

Dies bedeutet eine zeitliche Verschiebung der Fertigstellung um ca. 6 Monate.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

736500357201

Kinderhaus Kunterbunt

Erweiterung

2018

230.000,- €

27.000,- €

 

736500357201

Kinderhaus Kunterbunt

Erweiterung

2019

300.000.- €

300.000,- €

 

736500357201

Kinderhaus Kunterbunt

Erweiterung

2020

900.000,- €

1.500.000,- €

Erhöhung gegenüber HH-Plan 2019 ist in HH-Planentwurf 2020 zu veranschlagen

736500357201

Kinderhaus Kunterbunt

Erweiterung

2021

900.000,- €

672.500,- €

 

736500357201

Kinderhaus Kunterbunt

Erweiterung

2022

500.000,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zusätzliche Optionen sind:

- Wohnungen im 1. OG                            659.000,- €

- Wegeverlegung und Begradigung         150.000,- €

-  Vorbereitende Maßnahmen für

   Wohnungen in späterem Bauabschnitt 125.000,- €

 

Werden diese Optionen einzeln oder in Kombination beschlossen, fallen die Auszahlungen hierfür in den Jahren 2021/2022 an.

 

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