Header Stadt für Morgen

Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/165

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Die Firma Gottlob Brodbeck GmbH & Co. KG, Maienwaldstraße 24, 72555 Metzingen erhält den Auftrag über die Erd- und Rohbauarbeiten aufgrund ihres Angebots vom 13.06.2019 in Höhe von 316.639,92 €/brutto.

 

  1. Das Ing.-Büro PW-Plan, Welfenstraße 55, 70599 Stuttgart wird mit der erforderlichen  Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff HOAI beauftragt.
Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Mit der Vorlage 2017/280-0-001 wurde der Realisierung der Maßnahme zugestimmt, die Landesförderungsbeantragung beauftragt und einer Beauftragung des Ing.-Büro PW-Plan

mit den erforderlichen Planungsleistungen (Ingenieurbauwerke) gem. §§ 41 ff HOAI zugestimmt.

Der Entwurf mit Kostenberechnung (s. Anlage 1) ist mittlerweile erstellt, der Förderantrag auf Basis dieses Entwurfs wurde gestellt und ein positiver Zuwendungsbescheid der Stadt zugestellt.

Danach fördert das Land diese Maßnahme mit 390.600,00 €. Das Regierungspräsidium macht jedoch hierzu den Vorbehalt, dass mit dem Vorhaben bis zum 01.11.2019 begonnen sein muß, um den Zuwendungsbescheid nicht ganz oder teilweise zu widerrufen.

Ein Vorhaben ist begonnen, sobald dafür entsprechende Bau-/Lieferaufträge abgeschlossen sind.

Demzufolge wurden die erforderlichen Bau./Lieferleistungen spezifiziert und in entsprechende Fachgewerke (Leistungsverzeichnisse) gefasst – unterteilt in die Gewerke 

- Tuchfilteranlagen,

- PAK Dosierstation und Silo,

- Erd- u. Rohbauarbeiten,

- Elektro-, Mess-, Steuer- und Regeltechnik,

- Dachkonstruktion Filteranlage.

 

Die Erd- u. Rohbauarbeiten wurden sodann im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung  ausgeschrieben; die übrigen Gewerke werden in Kürze ebenfalls öffentlich bzw. beschränkt ausgeschrieben und im Falle der Tuchfilteranlagen direkt unter Einbeziehung des Planungsausschusses/Gemeinderats vergeben.

 

 

Tragwerksplanung

 

Da der aktuelle Schwellenwert (221.000,00€/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung - VgV- i.V.m.,dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1 Abs. 1 VgV), bedarf es keines VgV- Verfahrens (§ 74 ff.VgV) zur Planerauswahl.

 

Die Ingenieurleistungen (Tragwerksplanung) können vielmehr im sog. Unterschwellenver-gabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung - UVgO -  an ein geeignetes, qualifiziertes Ingenieurbüro durch die Verwaltung vergeben werden.

 

§ 50 UVgO greift dabei die Regelung Nummer 2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) – ähnliche Regelungen finden sich teils auf Landesebene  - auf und stellt klar, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Dabei ist ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.

 

Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ( analog § 12 Abs. 2  UVgO i.V.m. Ziff.2.3. VergabeVwV) wurden daher durch die Verwaltung zwei Ingenieurbüros  zur Abgabe eines Angebots angefragt. 

 

Die Verwaltung schlägt vor, die erforderlichen Tragwerksplanungsleistungen zur Realisierung des Vorhabens an das Ingenieurbüro PW-Plan, Welfenstraße 55, 70599 Stuttgart, auf Basis der HOAI zu vergeben.

Das sich aus der Kostenschätzung heraus ermittelnde Honorar für vergütungsfähige Grundleistungen aus den Leistungsphasen 1 bis 6 der HOAI beträgt dabei rd. 38.000,00 €/brutto.

 

 

Erd- und Rohbauarbeiten

 

Im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung wurden die Erd- und Rohbauarbeiten ausgeschrieben. Die Ausschreibungsunterlagen wurden daraufhin von insgesamt sechs Firmen (Bewerber) angefordert. Bis zum Angebotseröffnungstermin (Submission) am 14.06.2019, 10:00 Uhr lagen vier Angebote (Bieter) vor.

 

Durch das Ing.-Büro PW-Plan, das TBA und das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt der Stadt Leonberg wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§§ 16 ff. VOB/A) vorgenommen.

 

Die Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar:

 

      Wertungsstufe I (Formale Prüfung – Ausschlüsse von der Wertung):

 

Es musste keines der 4 Angebote nach § 16 VOB/A, nach den Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung ausgeschlossen werden.

 

      Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):

 

Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen.

 

      Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):

 

Nach § 16c VOB/A musste kein Angebot aufgrund rechnerischer, technischer bzw. wirtschaftlicher Prüfung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.

 

      Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebotes):

 

In der engeren Wahl verbleiben somit alle 4 Angebote.

 

Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die in der vertraulichen Anlage „Angebotszusammenstellung“ (Anlage 2) näher erläuterte Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abebote, Sondervorschläge, Nebenangebote und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis berücksichtigt.

 

Nach § 16d Abs. 1 Nr. 3 VOB/A stellt das Angebot der Fa. Gottlob Brodbeck GmbH & Co. KG, Maienwaldstraße 24, 72555 Metzingen unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.

 

Es wird daher als Ergebnis der Prüfung und Wertung der Bieter der engeren Wahl vorgeschlagen, den Auftrag an die Fa. Gottlob Brodbeck GmbH & Co. KG, Maienwaldstraße  24, 72555 Metzingen mit einer Angebotssumme i. H. v. 316.639,92 €/brutto zu vergeben.   

 

Mit dieser Vergabe gilt das Vorhaben als begonnen, sodass die Förderung vollumfänglich gesichert ist. Nach der Auftragserteilung wird der Vorhabenbeginn dem Regierungspräsidium, der Unteren Wasserbehörde und der zuschussauszahlenden L-Bank mitgeteilt.

 

Die Ausschreibungen/Vergaben der übrigen Gewerke werden nach der Sommerpause getätigt, damit auch hier die erforderlichen Aufträge noch im Jahr 2019 erfolgen, da hierfür die Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2019 als verfügbares Budget zur Verfügung steht.

 

Diese Auftragssumme bei den Erd- u. Rohbauarbeiten liegt knapp 100.000,00 €/brutto unter dem Ansatz aus der Kostenberechnung des Entwurfs (Anlage 1).

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

JA

x

 

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

753800027007 - 7270000

Kläranlage-Spurenstoffelim.

2019

970.000,-

949.500,-

354.639,92

 

VE

 

2020

                    949.500,-

     949.500,--

 

7538000023001 – 68110000

Zuschuss

2020

                    394.000,-

     390.000,-

bewilligt, gem.

Zuw.- besch. v. 3.4.19

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...