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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/147
Grunddaten
- Betreff:
-
Waldfriedhof - Errichtung einer Unterstellhalle für Fahrzeuge, Bagger und Anbaugeräte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
- Beteiligtes Amt:
- Tiefbauamt; Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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18.07.2019
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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23.07.2019
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Beschlussvorschlag
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Der Beauftragung des Architekturbüros Schneck GmbH, Brennerstr. 47, 71229 Leonberg, zur Planung und Bauüberwachung des Bauvorhabens ‘ Unterstellhalle Waldfriedhof ‘ auf Basis der HOAI wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird bevollmächtigt, weitere ggf. erforderliche Ingenieurs- und Beratungsleistungen (z.B. Ingenieure für Vermessung, Statik, Haustechnik) in eigener Zuständigkeit zu beauftragen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die neu angeschafften Fahrzeuge und Geräte auf dem Waldfriedhof, erfordern es, dass zum Erhalt des Wertes, diese Anschaffungen nicht permanent der Witterung ausgesetzt sind.
Es ist vorgesehen eine Unterstellhalle zu errichten.
Diese soll Platz für diverse Fahrzeuge wie z.B. den Bagger mit dazugehörenden Anbaugeräten, den Radlader sowie den großen Aufsitzrasenmäher bieten und möglichst angrenzend oder in Nähe des bestehenden Wirtschaftsgebäude gebaut werden.
Das Gebäude soll eine Größe von ca. 8,00 m Breite auf ca. 9,00 m Tiefe und eine Höhe von ca. 3,50 m aufweisen und liegt somit bei ca. 70-80 m² Grundfläche.
Versorgungstechnisch soll das Gebäude an die Bestandsgebäude angeschlossen werden.
Das bestehende Gebäudeensemble des Waldfriedhofes wurde in den Jahre 1968-1971 nach dem Entwurf des Architekten Prof. Max Bächer in der zeittypischen Sichtbetonbauweise errichtet. Da es als herausragendes Beispiel der damals zeitgenössischen Architektur gilt, steht es aktuell zur Prüfung auf der Liste der Baudenkmale des Landesdenkmalamtes Baden-Württemberg.
Dies bedeutet, dass auch jetzt schon alle potenziellen Veränderungen am oder im Umfeld des Gebäudeensembles mit der Denkmalbehörde abzustimmen sind.
Zur Realisierung des Neubaus der Unterstellhalle müssen die Planungsleistungen nach HOAI, wie z.B. die Einreichung eines Baugesuchs, durch einen Architekten erbracht werden.
Im Vorfeld müssen ebenfalls umfangreiche Vorentwurfsuntersuchungen zur genauen Lage, der günstigsten Art der Bauausführung oder beispielsweise der Einfügung in das bestehen-de Gebäudeensemble (s. Denkmalschutz) durchgeführt werden.
Da der aktuelle Schwellenwert (221.000,00€/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung - VgV- i.V.m.,dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1 Abs. 1 VgV),
bedarf es keines VgV- Verfahrens (§ 74 ff VgV) zur Planerauswahl.
Die Architektenleistungen (Objektplanung) können vielmehr im sog. Unterschwellenver-gabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung - UVgO - an ein geeignetes, qualifiziertes Ingenieurbüro durch die Verwaltung vergeben werden.
§ 50 UVgO greift dabei die Regelung Nummer 2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) – ähnliche Regelungen finden sich teils auf Landesebene - auf und stellt klar, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Dabei ist ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.
Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ( analog § 12 Abs. 2
UVgO i.V.m. Ziff.2.3. VergabeVwV) wurden daher durch die Verwaltung zwei Architekturbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Ein Büro hat aus Kapazitätsgründen abgesagt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Objektplanungsleistungen zur Realisierung des Bau-vorhabens ‘ Unterstellhalle Waldfriedhof ‘ an das Architekturbüro Schneck GmbH, Brennerstr. 47, 71229 Leonberg, auf Basis der HOAI zu vergeben.
Das sich aus der Grobkostenschätzung heraus ermittelnde Honorar für vergütungsfähige Grundleistungen aus den Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI beträgt dabei rd. 11.000,00 €/brutto.
