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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2019/112
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwasserbeseitigung
Ersatzlösung für die Biologie auf der Kläranlage Mittleres Glemstal
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Abteilung Stadtentwässerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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18.07.2019
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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23.07.2019
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Beschlussvorschlag
- Von der Notwendigkeit der Suche nach einer Ersatzlösung für die Biologie aufgrund des Zustands des Belebungsbeckens und des vom Gutachter empfohlenen Instandsetzungszeitraumes in den nächsten 2-3 Jahren wird Kenntnis genommen.
- Die Durchführung eines VgV-Verfahrens mit dem Ziel die erforderliche Objektplanungsleistung an den geeignetsten Planer zu vergeben, wird genehmigt. Die Verwaltung wird ermächtigt, hierfür ein geeignetes Büro (zur Durchführung des VgV-Verfahrens) zu beauftragen.
- Die Kosten des VgV-Verfahrens in Höhe von voraussichtlich 30.000,- € werden genehmigt.
- Die Beauftragung der erforderlichen Objektplanungsleistung an das aus dem VgV-Verfahren als das geeignetste hervorgegangene Büro und ein voraussichtlicher Gesamtkostenrahmen für das Projekt wird im Winter 2019 dem Gremium zur Genehmigung vorgelegt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Veranlassung
Mit der Vorlage 2017/131-1 (Bau einer zusätzlichen Nachklärung) wurde von der Verwaltung
bereits auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass sich das TBA Gedanken über den Ersatz verschiedener Anlagenteile – insbesondere der Biologie – machen muss (siehe Seite 6 „Weiteres Vorgehen“ - Vorlage 2017/131-1).
Bei den Bauarbeiten zur Optimierung der maschinentechnischen Ausrüstung des Belebungsbeckens, als Taucher an der Beckensohle tätig waren, erkannte man, dass sowohl die Betonsohle als auch das umfangreiche Sohlfugensystem entsprechende umfangreiche Schäden aufweisen. Aber auch der Betonzustand über dem Wasser war für die Verantwortlichen der Stadtentwässerung als vergleichsweise schlecht einzustufen.
Untersuchung
Demzufolge beauftragte das TBA am 15.06.2018 – nach Angebotsaufforderung bei 3 Fachbüros – die Weber-Ingenieure GmbH mit der Koordination der Bauwerksuntersuchungen
sowie der Zustandsbewertung für das Belebungsbecken der Kläranlage Mittleres Glemstal.
Der Auftrag umfasste die Prüfung und Beurteilung des Bauwerks mit Teilbauwerken unter
betontechnologischen Gesichtspunkten im Hinblick auf eine Betoninstandsetzung. Des Weiteren beinhaltete die Beauftragung die Erstellung eines Instandsetzungsvorschlags sowie die dazu gehörende Kostenschätzung.
Für die labortechnischen Untersuchungen und Auswertungen wurde vom Ing.-Büro ein geeignetes Fachbüro beauftragt, wobei die Auswertungen der Prüfberichte Teil des in der Anlage beiliegenden Gutachtens sind.
Fazit
Das Fazit des Gutachtens ist folgendermaßen zusammen zu fassen:
Aufgrund der dargestellten Schäden sollte das Bauwerk innerhalb von 2-3 Jahren instandgesetzt werden.
Bei Nichteinhaltung des empfohlenen Instandsetzungszeitraums muss mit größeren Schädigungen und somit höheren Instandsetzungkosten gerechnet werden. Die Dichtheit des Bauwerks kann auf Grund der nicht möglichen Außerbetriebnahme nicht abschließend beurteilt werden.
Vor einer Instandsetzung bzw. Entleerung des Beckens ist die Auftriebssicherheit rechnerisch nachzuweisen.
Für das vorgeschlagene Instandsetzungskonzept beziffert das Büro die Herstellkosten auf ca. 1.437.000.- €/brutto. Diese Kostenschätzung beinhaltet nur die Kosten für die reine Betoninstandsetzung. Eventuelle Kosten für die Umrüstung der Maschinen- und Elektrotechnik, Demontage von baulichen Einrichtungen sowie die Errichtung von verfahrenstechnisch notwendigen Provisorien wurden nicht berücksichtigt.
Im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten müssen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Arbeitsraumes, sowie zum Schutz derselben die Einbauten demontiert, zwischengelagert und nach Abschluss der Arbeiten wieder montiert werden. Die hierfür anfallenden Kosten sind ebenfalls zusätzlich zu berücksichtigen
Die normativ gefordert Nutzungsdauer des Bauwerks gemäß der damals geltenden Normen
und Richtlinien von 30 Jahren ist mit dem derzeitigen Bauwerksalter von ca. 45 Jahren deutlich überschritten. Bei einer Komplettsanierung kann bei einer sach- und fachgerechten Instandsetzung von einer weiteren Nutzung über 30 Jahre ausgegangen werden.
Für das TBA bedeutet dies, da das Becken auch während der Instandsetzungsdauer von geschätzt einem Jahr nicht außer Betrieb genommen werden kann – das Becken stellt nur eine Belebungsbeckeneinheit mit einem Nutzvolumen von 9.000 cbm dar –, dass zuerst ein
Ersatzbelebungsbecken mit einer Größe von 6.000 cbm – 9.000 cbm ggfls. als Provisorium
o. dgl. geschaffen werden muss.
Konsequenz fürs TBA
Um zukünftige Sanierungsmaßnahmen an diesem dann sanierten Becken und an der maschinentechnischen Ausrüstung dieses Beckens durchführen und einen dauerhaft sicheren Betrieb der gesamten biologischen Stufe zukünftig gewährleisten zu können stellt sich die
Frage, ob dieses provisorische Ersatzbelebungsbecken nicht als permanent redundantes
Belebungsvolumen zu konzipieren und zu realisieren ist.
Hier sind verschiedene Ausführungsvarianten, die sowohl in verfahrenstechnischer Hinsicht
als auch in finanzieller und platzbedarfsrelevanter Hinsicht sehr unterschiedlich zu bewerten sind, möglich.
Beispielsweise ist denkbar, dass die Sanierung des vorh. Belebungsbeckens, wenn dieses zur Erzielung einer Redundanz teilweise umgebaut oder abgebrochen wird, entfallen bzw.
aufwandsmäßig reduziert werden kann.
Um eine diesbezügl. Objektplanungsaufgabe sachgerecht zu lösen und beim Bau das wirtschaftlichste Ergebnis zu bekommen, bedarf es Büros mit großem Sachverstand und
hoher Qualifikation was ein besonderes Auswahlverfahren erfordert.
VgV-Verfahren
Der zu erwartende Auftragswert (Honorar) der Objektplanung bei einem reinen Bauvolumen von ca. 2.900.000,- € überschreitet den aktuellen Schwellenwert (221.000,- €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeordnung – VgV – i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – für öffentliche Auftraggeber. Hiernach sind die erforderlichen Ingenieurleistungen nach den EU-Bestimmungen europaweit auszuschreiben.
Die Auswahl des Objektplaners (Ingenieure - Ingenieurbauwerke/Kläranlagen) hat dabei unter Anwendung der Vergabeverordnung – VgV – hier entspr. § 74 ff VgV zu erfolgen. Hierbei werden die erforderlichen Planungsleistungen im Rahmen von Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) an den geeignetsten Bewerber vergeben (§ 74 i.V.m. § 17 VgV).
Die hierfür erforderlichen Wettbewerbungsunterlagen sollen durch ein qualifiziertes Projektsteuerungsbüro erstellt werden. U. a. gehören hierzu die Erstellung einer genauen Aufgabenstellung sowie projektbezogener Wertungskriterien, welche zur rechtssicheren Durchführung des VgV-Verfahrens unabdingbar sind.
Zur Aufstellung der Teilnahmeunterlagen und zur Durchführung des VgV-Verfahrens sind von der Verwaltung im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs. 2 UVgO i.V.m. Ziff. 2.3 VergabeVwV) mehrere für diese Leistungen qualifizierte Büros aufzufordern ein Angebot abzugeben.
§ 50 UVgO greift dabei die Regelung Nummer 2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) - ähnliche Regelungen finden sich teils auf Landesebene - auf und stellt klar, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Dabei ist ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.
Das TBA benennt geeignete Fachbüros aus dem betreffenden Bereich Abwasserbeseitigung, prüft und wertet deren bei der Stadt eingehenden Angebote zusammen mit dem Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt aus und vergibt den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter. Die Auftragserteilung soll durch die Verwaltung (Dezernent) erfolgen; die diesbezügliche Ermächtigung der Verwaltung ist im Beschlussvorschlag vermerkt.
Das Verfahren in oben beschriebener Weise nimmt ca. 4-5 Monate in Anspruch, sodass
der Zuschlag an den geeignetsten Objektplaner im Winter 2019 erfolgen kann.
Die im Haushalt eingestellten Mittel für diese Maßnahme ergeben sich aus den Kostenschätzungen des TBAs wobei diese die Kosten für die Belebungsbeckensanierung nicht beinhalten.
Je nach geeignetstem Lösungsvorschlag - hervorgegangen aus dem VgV-Verfahren-
ergeben sich die voraussichtlichen Gesamtkosten, die dem Gemeinderat im Winter 2019 zur Genehmigung vorgelegt werden.
Wichtigstes Auftragskriterium bei der Planungsvergabe ist – neben dem Vorschlag der fachtechnisch praktikabelsten Lösung - die wirtschaftlichste/kostengünstigste - unter Einbeziehung dieser Sanierungskosten - Ausführung der Maßnahme.
Die Durchführung der Maßnahme ist aus sicherheits- u. umweltschutztechnischen Gesichtspunkten heraus unabdingbar. Nicht zuletzt aus strafrechtlichen Gründen empfiehlt sich die Ausführung. Die zuständige Wasserwirtschaftsverwaltung befürwortet und unterstützt dieses Vorhaben in fachlicher Hinsicht.
Eine Alternative zum anzuwendenden VgV-Verfahren gibt es nicht. Bei konsequenter Umsetzung desselben erscheint die Ermittlung der wirtschaftlichsten Maßnahmendurchführung gewährleistet.
Die Stadt zeigt damit auch, dass sie sich der Dringlichkeit und Wichtigkeit der sachgerechten Abwasserbeseitigung und der damit zusammenhängenden Gefahren und möglichen negativen Konsequenzen bewusst ist.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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753800027008 - 78720000 Kläranlage Ersatzlösung Biol. |
2019 |
100.000 |
30.000 |
VgV-Verf.-kosten |
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2020 |
1.500.000 |
1.500.000 |
Der konkrete Finanzbedarf wird nach Vorliegen der Kostenberechnung des Entwurfs beziffert
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2021 |
1.500.000 |
1.500.000 |
„ |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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