Header Stadt für Morgen

Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/136

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Die Untersuchungsergebnisse aus der Machbarkeitsstudie werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die planerische Umsetzung (Übernahme in Mehr­fachbeauftragung und Bebauungsplanentwurf) voranzutreiben.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Vorbemerkungen

Da städtebauliche Entwicklungen im Umfeld der sog. Sonnenkreuzung mittelfristig zu erwar­ten sind, wurden durch ein externes Planungsbüro verkehrsplanerische Untersuchungen zur verkehrlich- funktionalen Optimierung angestellt. Die wichtigsten Untersuchungsergebnisse sind in der Anlage ausführlich dargestellt. Die Fachplaner werden im Rahmen der Sitzung des Planungsausschusses die Ergebnisse vorstellen.

 

Bestandssituation

An der Sonnenkreuzung treffen Grabenstraße, Stuttgarter Straße, Feuerbacher Straße und Graf- Ulrich- Straße in Kuppenlage aufeinander. In Verbindung mit der vorhandenen Bebau­ung ergibt sich teilweise eine schlechte Einsehbarkeit des Knotenpunktes. Es handelt sich um eine Unfallhäufungsstelle. Der Knotenpunkt wird auf drei Zufahrten von Bussen des ÖPNV befahren.

 

Zur Bestimmung der Verkehrsmengen wurde im November 2018 eine Zählung mittels Videoaufzeichnung durchgeführt, die folgende Verkehrsstärken (DTV) ergab:

-          Grabenstraße:  22.756 Kfz/ 24 h

-          Feuerbacher Straße:  19.931 Kfz/ 24 h

-          Stuttgarter Straße: 10.705 Kfz/ 24 h

 

In der Spitzenstunde zwischen 16:30 und 17:30 Uhr liegt die Verkehrsstärke am Knoten­punkt bei ca. 21.150 Kfz (davon Schwerverkehrsanteil von ca. 5,4 %). Die stärksten Ströme verlaufen von der Graben- zur Feuerbacher Straße und umgekehrt. Insgesamt ist der licht­signalgesteuerte Knotenpunkt nicht mehr ausreichend leistungsfähig (Qualitätsstufe „E“). Für einen Zeitraum 2020 bis 2030 ist bei weiter ansteigenden Verkehrsmengen eine weitere Ver­schlechterung der Leistungsfähigkeit prognostiziert. Vor diesem Hintergrund wurden ver­schiedene Planfälle untersucht.

 

 

Planfall Kreisverkehr

Ausgehend von den realis­tischerweise zur Verfügung stehenden Platzverhältnis­sen könnte bei einer Plan­variante „Kleiner Kreisver­kehr“ mit einem Durchmes­ser von rund 30 Metern eine geringfügige Verbesserung der Leistungsfähigkeit er­reicht werden (Qualitätsstufe „D“ bei einer Verkehrsbelas­tung bis ca. 25.000 Kfz/ 24 h). In der mittelfristigen Prognose wäre jedoch mit einer Verschlechterung auf Qualitätsstufe „E“ zu rech­nen.

 

Aufgrund der aktuellen Ver­kehrsbelastung wäre ein großer Kreisverkehr mit mehr als 40 Meter Durch­messer funktional angemes­sen, der im städtebaulichen Umfeld und der topogra­phischen Kuppenlage aller­dings nicht darstellbar ist. Voraussetzung zur Reali­sierung wären mehrere Grunderwerbe. Eine räum­liche Verschiebung eines Kreisverkehrs in Richtung Süden aus der Mittelachse

 

Quelle: Planungsbüro Richter- Richard, Machbarkeitsstudie zur Sonnenkreuzung, Mai 2019.

 

der ankommenden Straßen wäre planerisch nur über einen Bypass von der Graf- Ulrich- Straße (am geringsten belastete Verkehrsbeziehung) zu lösen.

Hieraus ergeben sich weite Wege für die Rad- und Fußgängerführung bei reduzierter Verkehrssicherheit.

 

 

 

Unter Beachtung der einschlägigen Richtlinien wäre der Flächenverbrauch erheblich und das Gesamtvorhaben städtebaulich/ stadtgestalterisch nicht vermittelbar.

Bei einem Kreisverkehr reduziert sich die Steuerbarkeit des Verkehrs maßgeblich, was auch Auswirkungen auf die nachfolgenden lichtsignal- gesteuerten Knotenpunkte haben und dort Rückstausituationen auslösen kann. Im schlechtesten Fall kann dann der Kreisverkehr nicht mehr funktionsfähig sein.

 

 

Optimierung der Bestandssituation

Ausgehend von der verkehrsplanerischen Zielsetzung, die bestehenden Verkehrsbezieh­ungen aufrecht zu erhalten, erfolgte seitens des Verkehrsgutachters eine konzeptionelle Optimierung des bestehenden Knotenpunktes.

Als problematisch erweist sich die fehlende Ausrun­dung am Gasthaus Sonne, insbeson­dere für größere Fahrzeuge. Soweit eine Verfügbarkeit dieser Grundstücks­fläche gegeben wäre, könnte die Ausrundung dort ausgeführt werden, alternativ in Form einer Verschiebung des Knotenpunktes um ca. 5 Meter nach Süden (Eck-ausrundung).

 

Quelle: Planungsbüro Richter- Richard, Machbarkeitsstudie zur Sonnenkreuzung, Mai 2019.

 

Die hierfür erforderliche Fläche zur Sicherung dieser Planidee soll hierzu als „Freihaltefläche“ im Bereich des städtischen Parkplatzes und der Sparkasse vorgehalten werden.

 

Neben der baulichen Optimierung wäre auch in einem kleineren Rahmen eine Optimierung der Verkehrssteuerung zu realisieren.

 

 

Führungsformen Radverkehr

Die Zählung ergab Spitzenstunden zwischen 7:00 und 8:00 Uhr (42 Radfahrer) sowie zwischen 17:00 und 18:00 Uhr. Insgesamt wurden 313 Radfahrer gezählt.

 

Die in 2013 erstellte Radverkehrskonzeption definiert die Relation Graben-/ Feuerbacher- und Stuttgarter Straße als Hauptrouten zur möglichst schnellen und lückenlosen Verbindung zwischen wichtigen Zielen. Dadurch wird ein Großteil des Alltagsverkehrs bewältigt, Freizeit­verkehre nutzen häufig alternative Strecken.

 

Folgende Lösungen werden vorgeschlagen:

-          Grabenstraße: Richtung Bahnhofstraße ist die bauliche Trennung als Radfahrstreifen nicht möglich, sodass der Schutzstreifen erhalten bleiben sollte. Bergauf wird durch die Ausweisung als gemeinsamer Geh- und Radweg die Radverkehrsanlage benut­zungspflichtig.

-          Feuerbacher Straße: Bergauf wird die Markierung eines Schutzstreifens empfohlen, wobei die Querung zum Zweirichtungsverkehr noch vertiefend zu untersuchen ist. Bergab soll der Radverkehr im Mischverkehrsprinzip geführt werden, weil der vorhan­dene Straßenraum keine eigenständige Lösung zulässt.

-          Stuttgarter Straße: Das bestehende Radverkehrsangebot entspricht den einschlägi­gen Vorgaben und ist laut Gutachter nachvollziehbar ausgestaltet, sodass keine Änderungen an der Radverkehrsführung empfohlen werden.

 

 

Querungen

Im Bereich der Stuttgarter Straße werden weitere Querungen für Fußgänger empfohlen:

-          Fußgängerüberweg im Bereich Bierkeller/ Goethestraße (allerdings begrenzte Einsehbarkeit)

-          Rebenweg/ Im Wengert

-          Richtungshaltestellen Engelberg

-          Hinterer Bergweg (Höhe Tennisplätze) mit einer baulichen Mitteltrennung (zugleich geschwindigkeitsreduzierend)

 

 

Zusammenfassung und Empfehlungen

Neben der verkehrsplanerischen Konzeption im Bereich „Sonnenkreuzung“ stellt die Len­kung, Steuerung und Regulierung der Verkehrszuflüsse in die Stadt eine weitere zentrale Aufgabenstellung dar. Hierzu ist der beschrittene Weg mit der Installation eines modernen Verkehrsrechners und der Mitwirkung Leonbergs an einer teilregionalen Verkehrssteuerung („Regionale Mobilitätsplattform“) konsequent weiterzuführen. Das Gutachten hat gezeigt, „dass sowohl die Leistungsfähigkeit des Verkehrsablaufs der Bestandssituation als auch die des Kreisverkehrs unter Berücksichtigung der Steigungs- und Sichtverhältnisse und der Prognoseverkehrsstärken nicht gewährleistet ist. Ist der Kreisverkehr überlastet und der Kfz-Verkehr staut sich über die Kreisfahrbahn hinaus zurück, wächst der Rückstau sehr schnell in alle Zufahrten. Dadurch, dass bei signalgeregelten Knotenpunkten bei Rückstau die Innen­fläche des Knotenpunkts freizuhalten ist, tritt diese Folgewirkung bei einem signalisierten Knoten nicht auf“ (Planungsbüro Richter- Richard, Machbarkeitsstudie, 2019, S. 35). Die Topographie und die dadurch eingeschränkten Sichtbeziehungen mindern die Funktionalität eines Kreisverkehrsplatzes. Weiterhin würde die Flächeninanspruchnahme (inkl. Führung Fußgänger/ Radfahrer) erhebliche räumliche Ausmaße annehmen, die städtebaulich und stadtgestalterisch nicht mit der Funktion der Örtlichkeit als Eingangs- und Auftaktsituation einer historisch geprägten Altstadt überein gehen.

 

Fachlich priorisiert wird vielmehr eine baulich- funktionale Optimierung der Bestandssitu­ation, entweder in Folge von Grunderwerben oder durch eine leichte räumliche Verschiebung der Kreuzung Richtung Süden (Sparkassenareal). Die „Trassenfreihaltung“ kann direkt in die dortige Planung eingebracht werden, sodass Optionen für die Stadt eröffnet werden.

 

Der Verzicht auf den Kreisverkehr und das Bewerten der Wirkung einer Pförtnerung des zu­fließenden Kfz-Verkehrs mit einer anschließenden Überprüfung der Rückbaupotenziale des bestehenden Knotenpunkts bietet die robustere Lösung, auf zukünftige Entwicklungen ange­messen reagieren zu können. Es würde auch dem Planungsprinzip vom "Gesamtstädtischen zum Lokalen“ folgen.

 

 

Ausblick

Entsprechend der Beschlussfassung werden die Ergebnisse der vorliegenden Machbarkeits­studie in die weitere Projektentwicklung des Sparkassenareals (Mehrfachbeauftragung) sowie für das Plangebiet „Agnes-Miegel-Straße“ (siehe SV 2019/ 020) einbezogen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

X

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

---

---

---

 

 

Die Kosten der Standortentwicklung (inkl. Mehrfachbeauftragung) trägt die Sparkasse, die Kosten der Bebau­ungsplanung werden über einen Städtebaulichen Vertrag (noch nicht abgeschlossen) refinanziert.

Reduzieren

Anlagen

Loading...