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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/121
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzielle Förderung der Ausbildung junger Musiker aus den Musikvereinen in der Jugendmusikschule - Aufhebung der Begrenzung der Wochenstundenzahl
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Kultur und Sport
- Beteiligtes Amt:
- Jugendmusikschule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Entscheidung
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26.06.2019
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Beschlussvorschlag
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Die Wochenstunden-Begrenzung des Kontingents für den Unterricht von Leonberger Vereinsjugendlichen wird aufgrund des erhöhten Bedarfs zum 1. Januar 2020 aufgehoben.
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Die zusätzlich erforderlichen Mittel um den aktuellen Förderbedarf zu decken betragen nach derzeitigem Stand 9.000,- EUR und werden ab dem Haushaltsjahr 2020 zusätzlich im Haushalt veranschlagt.
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Eventuell in den Folgejahren erforderliche weitere Bedarfe werden im Rahmen der Haushaltsplanungen veranschlagt und beschlossen bzw. abgelehnt.
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Der Fördersatz wird auf maximal 40 % festgelegt.
- Die Richtlinien zur Förderung der Vereine werden in § 20 entsprechend angepasst.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Wichtigster Teil der Arbeit der Musikvereine ist die Förderung und Ausbildung des musikalischen Nachwuchses. Hier hat sich in den vergangenen Jahren die direkte Zusammenarbeit der Leonberger Musikvereine mit der Jugendmusikschule Leonberg bewährt. Die erfolgreiche Zusammenarbeit von Musikverein Lyra Leonberg e.V., Musikverein Höfingen e.V. und der Jugendmusikschule führt nun zu weiterem Bedarf an bisher begrenzt vorhandenen Förderplätzen. In § 20 der Richtlinien zur Förderung der Vereine ist eine Begrenzung der Wochenstundenzahl für die Förderung festgeschrieben.
Durch den Mangel an Kontingents-Stunden entstehen den Vereinen für weitere Schüler oder neue Bläserklassen entsprechend höhere Kosten, die sie absehbar nicht finanzieren können. Gleichzeitig warten Jugendliche, welche die Vereine dringend in ihren Ensembles benötigen, auf Förderplätze. Auch musikpädagogisch sind in Zeiten des Ganztagsunterrichts längere Wartezeiten auf einen Unterrichtsplatz nicht vertretbar.
Eine Aufhebung der Kontingentsbegrenzung löst das Problem dauerhaft und führt nach jetzigem Stand zu einer Anhebung der Wochenstunden für Musikvereinsjugendliche um derzeit 11 Wochenstunden bzw. einem finanziellen Mehrbedarf von 9.000,- EUR. Sollten sich in den folgenden Jahren höhere Bedarfe ergeben, erhalten alle geförderten Jugendlichen eine entsprechend den Haushaltmitteln geringere Förderung sofern die Mittel nicht erhöht werden.
Ziele der Maßnahme
- Nachhaltige Regelung zur Ausbildung der Vereinsjugendlichen und Förderung des
Nachwuchses für die Leonberger Musikvereine
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Vermeidung von Wartezeiten interessierter Kinder und Jugendlicher
- Verwaltungsvereinfachung in der Jugendmusikschule
Sachverhalt/ Sachstand
Die bewährte Zusammenarbeit von Musikverein Lyra Leonberg e.V., Musikverein Höfingen e.V. und der Jugendmusikschule Leonberg, sowie die engagierte Jugendarbeit der Musikvereine führt zu weiterem Zuwachs an Vereinsjugendlichen. Stand Oktober 2018 werden in diesem Bereich insgesamt 102 Vereinsjugendliche ausgebildet. Weitere Schülerinnen und Schüler der Jugendmusikschule wirken darüber hinaus in den Jugendkapellen der Musikvereine mit.
Aufgrund der Vereinsförderrichtlinien unterrichtet die Jugendmusikschule seit 1992 besonders begabte Jugendliche aus den Leonberger Musikvereinen. Dafür erhalten die Vereine einen Zuschuss aus der Vereinsförderung in Höhe von 40 % der Unterrichtsgebühren. Hierfür stehen derzeit 47 Wochenstunden zur Verfügung. Diese Anzahl wurde zuletzt im Dezember 2018 um 9 Wochenstunden erhöht.
Parallel gibt es seit 2004 die gemeinsame Kooperations-Abteilung Bläserjugend, in der weitere zwei Lehrkräfte der Vereine unterrichten.
Jedem Musikverein steht 1/3 der Kontingentsstunden zu.
- 1/3 Musikverein Höfingen
- 1/3 Musikverein Stadtkapelle Leonberg e.V.
- 1/3 Musikverein Lyra Eltingen e.V.
Durch die kürzlich erfolgte Fusion von Musikverein Stadtkapelle Leonberg e.V. und Musikverein Lyra Eltingen e.V. zum Musikverein Lyra Leonberg e.V. gilt bislang die Regelung, dass diesem 2/3 der Kontingents-Wochenstunden zustehen.
Derzeit sind die Wochenstunden entsprechend der Bedarfe des letzten Jahres einvernehmlich wie folgt auf die Leonberger Musikvereine verteilt:
Die derzeit 47 Kontingents-Wochenstunden (Vereinsförderung) sind bereits wieder voll belegt und zusätzlich besteht bei beiden Vereinen weiterer Bedarf:
- 3 Wochenstunden im Musikverein Höfingen e.V. durch überraschend große Nachfrage für eine zweite Bläser-AG an der Grundschule Höfingen (Ganztag) mit bereits 16 Interessenten. Der Musivkerein Höfingen sieht sich außerstande, die regulären Gebühren für den Unterricht der Jugendmusikschule laut aktueller Gebührensatzung aufzubringen, so dass das Projekt nach momentanem Stand nicht durchgeführt werden kann.
- 6,33 Wstd. im Musikverein Lyra Leonberg e.V., dessen Anteil an den Kontingentsstunden aus der Vereinsförderung derzeit deutlich geringer ist als der des Musikvereins Höfingen e.V.: Eine weitere Lehrkraft des Vereins soll über Kontingentsstunden der Vereinsförderung und in Anbindung an die Jugendmusikschule finanziert werden um hier die Ausbildung aller Jugendlicher gleichzustellen.
Durch den momentanen Mangel an Förderplätzen für Vereinsjugendliche im Rahmen der Vereinsförderrichtlinien
- müssen begabte und engagierte Jugendliche auf einen Unterrichtsplatz warten, die die Musikvereine gleichzeitig dringend für ihre Jugendarbeit brauchen.
- kann ein auch aus musikpädagogischer Sicht sinnvoller möglichst früher Unterrichtsbeginn nicht stattfinden.
- kann in Höfingen eine zweite Bläserklasse nicht eingerichtet werden und würde die bestehende aufgrund der Kontingent-Neuverteilung möglicherweise in Frage stehen.
- würde die notwendige Neuverteilung der Kontingentsstunden unter den zwei Musikvereinen zu problematischen finanziellen Auswirkungen in der Jugendförderung und möglicherweise weiteren Differenzen führen.
Die Jugend-Ensembleangebote der Musikvereine und der Unterricht der Jugendmusikschule ergänzen sich ideal und ermöglichen eine nachhaltige Jugendarbeit, in der handlungs- und erlebnisorientiert wichtige Persönlichkeitsbildung geleistet wird, etwa Sozialkompetenz, Teamfähigkeit, Disziplin, Konzentrationsfähigkeit, Verantwortungsbereitschaft und dergleichen mehr erworben werden können.
Eine Aufhebung der Kontingentsbegrenzung der Wochenstunden für die Ausbildung von Leonberger Vereinsjugendlichen an der Jugendmusikschule im Rahmen der Vereinsförderung zum 1. Dezember 2020 löst das Problem dauerhaft:
- alle Musikvereinsjugendlichen unter 18 Jahren erhalten zeitnah einen Unterrichtsplatz
- die engagierte musikalische Jugendarbeit der Musikvereine wird wirksam unterstützt.
- Verteilungsprobleme der Kontingentsstunden unter den Musikvereinen werden verträglich und nachhaltig gelöst.
- Jeder Jugendliche erhält die gleiche Förderung, egal in welchem Verein er musiziert.
Dies vereinfacht zugleich die Abläufe der Jugendmusikschule, da die da zukünftig die Abrechnungsvorgänge und Haushaltsstellen für die Abteilung Bläserjugend entfallen.
Konkret bedeutet dies:
1. Nach jetzigem Stand erhöht sich die Anzahl der Wochenstunden für Musikvereinsjugendliche um ca. elf Wstd. Dies ist mit Kosten von derzeit ca. 9.000,- EUR ab dem Haushaltsjahr 2020 auf dem Sachkonto 36200004 verbunden.
2. Aufgrund bisheriger Erfahrungen der Jugendmusikschule wird davon ausgegangen, dass sich das Musikvereinsdeputat durch weiterführenden Unterricht beispielweise nach den Bläser-AGs mittelfristig um maximal weitere vier Wochenstunden erhöht, was nach derzeitiger Gebührensatzung der Jugendmusikschule zu einer weiteren Erhöhung des Bedarfs um jährlich max. 2.545,- EUR führt.
3. Sollten mehr Wochenstunden für die Ausbildung der Vereinsjugendlichen benötigt werden, werden die vorhandenen Haushaltsmittel entsprechend anteilig auf die benötigten Wochenstunden aufgeteilt. Die Förderung der einzelnen Wochenstunde reduziert sich dann entsprechend.
4. Voraussetzung für einen Kontingentsplatz bleibt dabei weiterhin die regelmäßige Probenteilnahme.
5. § 20 der Richtlinien zur Förderung der Vereine wird entsprechend geändert:
Ausbildung junger Musiker der Musikvereine in der Jugendmusikschule:
Die Leonberger Musikvereine (inklusive der Teilortmusikvereine) erhalten für junge Musiker, die in der JMS Leonberg ausgebildet werden, einen Zuschuss von max. 40 % der Unterrichtsgebühr. Die Vereine müssen in ihrem Antrag auf Zuschussgewährung die Zahlungen und die Namen, sowie das Alter der Schüler nachweisen. Zuschussfähig sind nur Unterrichtsgebühren für junge Musiker, die das 18. Lebensjahr zum Beginn des Kalenderjahres, für das die Förderung beantragt wird, noch nicht vollendet haben. Die für die Förderung zur Verfügung stehenden Mittel werden im Rahmen des Haushalts festgelegt. Anträge auf Förderung können jeweils am Ende eines Schulhalbjahres rückwirkend gestellt werden. (alt: Die seitens der Jugendmusikschule dafür zur Verfügung stehende Wochenstundenzahl ist begrenzt. Sie wird im Rahmen des Haushalts festgelegt.)
Weiteres Vorgehen
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Die Richtlinien werden entsprechend des Beschlusses geändert.
- Im Rahmen des jährlichen Berichts der Schulleitung der Jugendmusikschule wird über die weitere Entwicklung im Bereich der Vereinsjugendlichen berichtet.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
keine
