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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/109

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die unter der Ziffer I lfd. Nr. 1 bis 3 aufgeführte Kleinspende gilt im Wege des Offenlegungsverfahrens gem. § 30 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats als angenommen.

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Sachverhalt

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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