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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/105

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Dr. Jochen Flegl auf Grund seines Wegzuges aus Leonberg nach § 31 (1) GemO i. V. m. § 28 (1) GemO und § 13 GemO aus dem Gemeinderat ausscheidet.

 

  1. Der Gemeinderat stellt fest, dass nach dem Ergebnis der Wahl des Gemeinderates vom 25.05.2014 Herr Udo Graßmeyer für den ausscheidenden Gemeinderat          Dr. Jochen Flegl für den Wahlvorschlag der FDP in den Gemeinderat nachrückt.

 

  1. Hinderungsgründe nach § 29 GemO sind nicht bekannt.

 

  1. Herr Udo Graßmeyer rückt in folgende Positionen der Ausschüsse des Gemeinderates nach:

 

 

Ausschuss

Position

Planungsausschuss

1. Stellvertreter von Herrn Prof. Maurmaier

Sozial- und Kultusausschuss

2. Stellvertreter von Herrn Albrecht

Finanz- und Verwaltungsausschuss

Ordentliches Mitglied

Ältestenrat

1. Stellvertreter von Herrn Prof. Maurmaier

Beirat Jugendmusikschule

Ordentliches Mitglied

Schulbeirat

1. Stellvertreter von Herrn Prof. Maurmaier

Internationaler Rat

Ordentliches Mitglied

Agenda-Forum

Ordentliches Mitglied

Kommission für nachhaltige Mobilität

1. Stellvertreter von Herrn Prof. Maurmaier

Jugendausschuss

1. Stellvertreter von Herrn Prof. Maurmaier

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Mit Schreiben vom 29.03.2019 hat Herr Stadtrat Dr. Jochen Flegl die Stadtverwaltung über seinen Wegzug aus Leonberg informiert. Mit der formalen Anmeldung in einer anderen Kommune verliert Herr Dr. Jochen Flegl sein Bürgerrecht in Leonberg (§ 13 GemO) und damit verbunden seine Wählbarkeit  (§ 28 (1) GemO) für den Gemeinderat. Folglich scheidet Herr Dr. Flegl nach § 31 (1) GemO aus dem Gremium aus. Dies ist formal durch den Gemeinderat der Stadt Leonberg festzustellen.

 

Durch das Ausscheiden von Herrn Dr. Flegl ist dieses Mandat im Gemeinderat neu zu besetzen. Nach den Bestimmungen des Kommunalwahlrechts und der Gemeinderordnung (§ 31 (2) GemO) rückt beim Ausscheiden eines Mitglied des Gemeinderates die nach dem Ergebnis der letzten Gemeinderatswahl festgestellte nächste Ersatzperson in das Gremium nach. Für die Liste der FDP ist dies Herr Udo Graßmeyer. Er hat sich vorab dazu bereit erklärt, für Herrn Dr. Flegl in den Gemeinderat nachzurücken.

 

Hinderungsgründe nach § 29 GemO sind der Verwaltung nicht bekannt. Herr Graßmeyer kandidiert bei der aktuellen Wahl des Gemeinderates für die Liste der Freien Wähler. Dies stellt keinen Hinderungsgrund dar.

 

Ferner ist über die Besetzung der Ausschüsse zu befinden. Hierfür sieht die Gemeindeordnung Einigung, d. h. einstimmigen Beschluss vor. Kommt keine Einigung über die Zusammensetzung zu Stande, werden die Mitglieder von den Gemeinderäten auf Grund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber statt (§ 40 (2) GemO). In die Einigung sind auch die Stellvertreter miteinzubeziehen.

 

Die öffentliche Verpflichtung von Herrn Udo Graßmeyer findet im Anschluss an die Beschlussfassung des Gemeinderates statt.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

X


 

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