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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/102
Grunddaten
- Betreff:
-
Machbarkeitsstudie Radschnellverbindungen im Landkreis Böblingen
Stellungnahme der Stadt Leonberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Referat für innovative Mobilität
- Beteiligtes Amt:
- Stadtplanungsamt; Tiefbauamt; Ordnungsamt; Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Ortschaftsrat Höfingen
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Anhörung
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08.05.2019
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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16.05.2019
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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21.05.2019
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Sachverhalt
- Ziele und Inhalte der Machbarkeitsstudie
Mit der RadSTRATEGIE hat sich das Land Baden-Württemberg vorgenommen, die För-derung des Radverkehrs auf den Weg zu bringen. Der Radverkehrsanteil soll bis 2020 auf 16% und bis 2030 auf 20% erhöht werden. Ein wichtiger Bestandteil der Förderung sind Radschnellverbindungen. Den grundsätzlichen Bedarf hat das Land Baden-Württemberg in einer Potenzialanalyse ermittelt (MV BW, 2018b).
Radschnellverbindungen werden im Bereich wichtiger Alltagspendlerachsen dort eingesetzt, wo ein entsprechend hohes Potenzial besteht, um Verkehrsverlagerungen zugunsten des Radverkehrs zu erreichen. Typische Merkmale von Radschnellverbindungen sind u. a.
- gerade, umwege- und steigungsarme Linienführungen
- Radwegebreite auf größere Radverkehrsmengen ausgelegt
- hohe Oberflächenqualität
- Kreuzungsführungen mit geringen Zeitverlusten
- Separation von Fußverkehr
- Bedeutende Verbindung für den Alltagsradverkehr.
Ziel der Machbarkeitsstudie ist es, eine planerisch umsetzbare Trassenauswahl in den Landkreisen Böblingen und Ludwigsburg zu ermitteln, die den Richtlinien und Qualitäts-standards für Radschnellverbindungen des Landes Baden-Württemberg (MV BW, 2018c – Anlage 1) entspricht. Dafür haben die beiden Landkreise diese Machbarkeitsstudie gemeinsam in Auftrag gegeben. Es wurden drei Achsen untersucht:
Achse I: von Herrenberg bis Stuttgart-Vaihingen
Achse II: von Weil der Stadt bis Korntal-Münchingen
Achse III von Renningen bis Weil im Schonbuch
Es wurden unter fachlicher Beteiligung der jeweiligen Kommunen pro Achse zwei Routen-varianten erarbeitet. Eine dieser Routen wurde aus fachlicher Sicht als Vorzugsvariante definiert und vertieft untersucht. Als Grundlage für weitere Abstimmungen und Planungen in Bezug auf eine mögliche Realisierung können jedoch beide Varianten dienen.
Das Nutzerpotenzial liegt je nach Streckenabschnitt, im Bereich Leonberg zwischen 1.950 und 4.300 Radfahrern/Tag, ausgehend von einem Zielwert eines Radverkehrsanteils von 20%.
Förderfähig sind Streckenabschnitte, die mindestens 5 km lang sind und ein Nutzerpotenzial von über 2.000 Radfahrten/Tag aufweisen (Entwurf des Gesetzes zur Änderung des StrG BW). In acht von 16 Abschnitten (5-km-Abschnitte) wird dieser Wert bereits jetzt erreicht:
- Glemstalradweg mit dem Abschnitt am Leonberger Bahnhof bis Ditzingen (2 Abschnitte)
- durchgehend auf der Achse II von Renningen bis Holzgerlingen (5 Abschnitte)
- vom Verkehrsknoten Böblinger Straße/Gottlieb-Daimler-Straße ausgehend über die Käsbrünnlestrase bis zur Überdeckelung der A81 (1 Abschnitt)
Die Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass bei Herstellung der Radschnell-verbindung auf der Vorzugsroute sich ein volkswirtschaftlicher Nutzen ergibt, der über den eingesetzten finanziellen Mitteln liegt. Es kann nach einer Modellrechnung davon ausge-gangen werden, dass ein eingesetzter Euro etwa einen volkswirtschaftlichen Nutzen von 4,87 € schafft.
Es wird in der Studie festgestellt, dass grundsätzlich die Voraussetzungen für die weitere Planung gegeben seien. Während der Bearbeitungszeit seien aber bereits Umsetzungs-hindernisse bei einer ersten Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange sichtbar geworden. Diese seien für die weitere Planung und Umsetzung zu beachten. Offene Fragen wären:
- Grunderwerb von land- und forstwirtschaftlichen Flachen bzw. Erweiterung sowie Freigabe von land- und forstwirtschaftlichen Wegen
- Nutzungskonflikte mit Natur- und Umweltschutz
- sowie mit anderen Verkehrsarten
- Integration in übergeordnete oder parallele Planungen, wie bspw. die Überdeckelung derA81, das RadNETZ BW oder andere städtebauliche Projekte.
- Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange
Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurden die Routen gemeinsam mit Vertretern des Stadtplanungsamtes befahren. Die Ergebnisse des damaligen Abstimmungsprozesses sind in den jeweiligen Liniensteckbriefen dokumentiert. (Anlage 2 Machbarkeitsstudie)
Da 45% der Vorzugsrouten auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen verlaufen, wurde der Kreisbauernverband zu einem Arbeitstreffen geladen. Seitens des Kreisbauernverbandes wurden keine grundsätzlichen Vorbehalte zur Führung von Radschnellverbindungen auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen geäußert. Es sollten jedoch folgende Aspekte beachtet werden:
- In den Erntezeiten entstehe erhöhtes Konfliktpotenzial aufgrund von verstärkter Verdreckung und einem höheren Verkehrsaufkommen von landwirtschaftlichen Maschinen.
- Zur Verbreiterung der Wege sei voraussichtlich ein Eigentumserwerb erforderlich.
- Der Straßenoberbau für gleichzeitig land- und forstwirtschaftliche Wege müsse für besonders hohe Lasten ertüchtigt sein.
- Auch die Maschinen würden aufgrund steigender Größe in Zukunft mehr Platz benötigen.
- Sollte in diesem Zuge eine Flurbereinigung stattfinden, wären die Kosten vom jeweiligen Verfahrensträger zu tragen.
- Rechtliche Punkte, wie die Haftung bei Verunreinigungen mit Unfallfolgen, seien zu klären.
Weiter wurde von Seiten des Landratsamtes bereits in diesem früheren Planungsstadium die Untere Naturschutzbehörde sowie die Untere Forstbehörde angehört.
- Bürgerbeteiligung
Am 27.03.2019 fand im Landratsamt Böblingen eine öffentliche Bürgerinformation statt. Zu dieser hatte der Landkreis durch eine Presseinformation eingeladen. Zusätzlich hatte die städtische Pressestelle durch das Amtsblatt im Vorfeld über die Veranstaltung informiert und es wurden die Mitglieder des Gemeinderats und des Höfinger Ortschaftsrates sowie die Teilnehmer des Runden Tisches Naturerfahrungsraum Höfinger Täle informiert.
In Anschluss an die Bürgerinformation konnten in dem Zeitfenster 27.03 – 09.04.2019 auf einer online-Plattform des Landkreises Anregungen eingebracht werden.
Zusätzlich wurde von der Stadtverwaltung eine Stellungnahme des landwirtschaftlichen Obmanns der Leonberger Landwirte erbeten. Darin spricht er sich gegen eine Führung entlang der B 295 aus. Als Gründe werden genannt, dass ein erhöhtes erhöhtes Konflikt-potenzial auf den landwirtschaftlichen Wegen und eine Nutzung des Radweges als illegale Stau-Ausweichstrecke befürchtete wird. Stattdessen wird eine Alternativroute rechts der
B 295 durch die Heumahden entlang der BAB A 81 zu den Zielortsarbeitsplätzen in Ditzingen vorgeschlagen.
Der landwirtschaftliche Obmann der Höfinger Landwirte weist in seiner Stellungnahme da-rauf hin, dass bei der Bearbeitung der Wiesen und Äcker an der Radschnellverbindung es nicht zu vermeiden sei, , dass der Feldweg kurzfristig mit Stroh, Gras oder Erde verschmutzt wird und so zu einer Gefahrenstelle für die schnellen Radfahrer werden kann. Dem Landwirt sei es nicht zuzumuten, dass er bei Unfällen und Schäden rechtlich dafür in Verantwortung genommen wird. Speziell bei der Variante durch das Glemstal wird ein größeres Gefahren-potenzial in den Radfahrern gesehen.
Die Leonberger Agendagruppe Radl spricht sich für die Alternativroute Renninger Straße - Friedhofstraße - Brennerstraße - Eltinger Straße - Grabenstraße -Feuerbacher Straße -> Ditzingen aus. Damit gebe es auch die Gelegenheit (endlich!) eine Hauptroute des geplanten Leonberger Radwegenetzes sowie den geplanten Radweg nach Ditzingen zu realisieren.
- Vergleich Vorzugsroute und Routenvariante
Die Vorzugsroute besitzt das Potenzial, eine Radschnellverbindung entsprechend
den hierfür vom Land Baden-Württemberg festgelegten Qualitätsstandards herzustellen.
Nach Vorgaben des Landes Baden-Württemberg muss eine Radschnellverbindung mindestens 80% des Standards „Radschnellverbindung“(A) erfüllen. Dabei dürfen maximal 10% dem Standard „Radschnellverbindung reduziert“(B) und maximal 10% dem „Zielstandard RadNETZ“ (C) entsprechen.
Auffallend ist, dass die reduzierten Standards vorrangig in innerörtlichen Abschnitten zu finden sind. Häufig liegen hier besonders attraktive Ziel und Quellorte für den Radverkehr.
Die Gutachter weisen darauf hin, dass die Berechnung einem Optimalzustand entspricht.
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Die detaillierten Liniensteckbriefe sind in Anlage 2 dargestellt.
- Stellungnahme der Verwaltung
Die Stadt steht der Schaffung von Radschnellverbindungen positiv gegenüber. Die besonderen Qualitäten solcher Verbindungen sehen wir in der Durchwegigkeit (umwegearme Linienführung, angemessene Wegebreiten und Ausbaustandards etc.).
Aufgrund der vorhandenen Topographie sind einzelne Steigungs-/ Gefällstrecken zwar unerwünscht, aber in der vorhandenen Kulturlandschaft leider unvermeidlich. Begrüßt wird ausdrücklich, dass beide Varianten auf Leonberger Markung weitgehend auf bestehenden Wegen konzipiert sind und damit dem weiteren Flächenverbrauch entgegenwirken.
Im Bereich der Vorzugsvariante "Glemstal" kommt es aus funktionaler, städtebaulicher und landschaftsräumlicher Sicht zu einem erheblichen Zielkonflikt: Dieser Naturraum, der in ganz weiten Teil intakt ist und eine wichtige Naherholungsfunktion für die Leonberger Bürgerschaft erfüllt, sollte in der bisherigen Form erhalten bleiben. Amphibienwanderungen in erheblichem Umfang von/ zum Gewässer führen jährlich zu temporären Sperrungen, um dem Artenschutz im Glemstal eine angemessene Wertigkeit zukommen zu lassen. Hinzu kommt, dass die mäandrierende Führung der Glems in engen Talabschnitten auch zu umwegigen Wegebe-ziehungen führt und die die Durchwegung im Sinne eines Radschnellweges deutlich behin-dert. Auch die Frage einer etwaigen Beleuchtung der Wege im Glemstal läuft den Zielen des Arten- und Biotopschutzes grundsätzlich entgegen. Im Wege von ökologischen Ausgleichs- und gestalterischen Aufwertungsmassnahmen führt die Stadt derzeit das Projekt "Naturerfahrungsraum Höfinger Täle" durch. Diese Bemühungen, die auch einer noch höheren Naherholungsfunktion in Leonberg dienen, würden durch eine intensive Nutzung in Form eines Radschnellwegs konterkariert werden.
Der Glemstalradweg wird bereits intensiv und zunehmend von Pedelecs genutzt, was heute schon eine Herausforderung an ein verträgliches Miteinander mit Anwohnern, Fußgängern und Nutzern des Sportgeländes darstellt. Deshalb wurde im Rahmen des Projekts Naturerfahrungsraum Höfinger Täle bereits in Teilabschnitten eine getrennte Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer untersucht. Mangels Flächenverfügbarkeit und dafür notwendiger Eingriffe in den Baumbestand konnte eine getrennte Wegeführung nicht umgesetzt werden.
Aus Sicht der Stadtentwässerung weisen wir darauf hin, dass sich auf der Vorzugsvariante im Glemstal die Zufahrt zur Kläranlage befindet. Der bezgl. der Kläranlage stattfindende Lieferverkehr mit Schwerlast-und Gefahrguttransport-LKW würde der fahrradverkehrlichen Anforderung an eine Fahrradschnellwegeverbindung zuwider laufen. Deshalb ist aus sicherheitstechnischen Gründen eine Zusammenlegung der Radschnellverbindung mit der Kläranlagenzufahrt zu verneinen.
Aus Sicht des Bauverwaltungs- und –Bauordnungsamtes weisen wir darauf hin, dass derzeit ein Verfahren zur straßenrechtlichen Einziehung von Teilflächen der Mühlstraße (Höfinger Täle) am Laufen ist. Die öffentliche Bekanntmachung hat bereits stattgefunden, die Einwendungsfrist endet Ende Juni. Ziel des Verfahrens ist es, diesen Straßenabschnitt, der bisher als Gemeindeverbindungsstraße eingestuft war, als sonstige Straße auszuweisen und die Benutzungsmöglichkeiten, insb. für den motorisierten Verkehr, dauerhaft einzuschrän-ken. Im Zuge des Projekts Naturerfahrungsraum Höfinger Täle soll die Straße nur noch von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden. Ein für die Radschnellverbindung Glemstal prognostiziertes Radverkehrsaufkommen von rund 2.550 – 4.300 Radfahrern pro Tag könnte dem Allgemeinwohlinteresse und der Nutzung für Zwecke der Freizeit und Erholung zuwiderlaufen.
Vor diesem Hintergrund ist aus planerischer Sicht eine Wegeführung entlang der Feuerbachstraße/ B 295 Richtung Ditzingen zu priorisieren. Abgesehen vom topographischen Höhenversatz führt die Trasse parallel zur Straße durch weitgehend ausgeräumt Feldflur, die intensiv landwirtschaftlich genutzt wird. Hinzu kommt, dass bis zur Abzweigung Richtung Gerlingen in den nächsten Monaten der Straßenausbau durchgeführt wird inkl. eines überbreiten Wegestreifens für den landwirtschaftlichen Verkehr. Die notwendigen Grunderwerbsverhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern finden derzeit statt. Das Regierungspräsidium Stuttgart Stuttgart als zuständiger Straßenbaulastträger ist in diesen Themen derzeit aktiv und will das Vorhaben bis Herbst dieses Jahres abschließen.
Im Falle einer aus unserer Sicht wünschenswerten Bündelung der unterschiedlichen Verkehre wäre eine kurzfristige Abstimmung dringend erforderlich.
Die besondere Stärke von Radschnellverbindungen sehen wir darin, dass diese in den Bereichen wichtiger Alltagspendlerachsen eingesetzt werden sollen, wo ein entsprechend hohes Potenzial besteht. Bereits im Jahr 2013 wurde die Leonberger Radverkehrskonzeption beschlossen. Im Vorfeld wurde damals eine breite Bürgerbeteiligung mit Schülerbefragung, online-Portal und intensiver Einbindung der Agendagruppe Radl durchgeführt. Ergebnis war, dass sich in den letzten Jahren die Bedürfnisse der Fahrradfahrer gewandelt haben und inzwischen ein schnelles Vorankommen auf den Hauptverkehrsachsen gewünscht wird.
In konsequenter Fortsetzung der an den Bedürfnissen der Fahrradfahrer orientierten Konzeption wird von städtischer Seite die Variantenroute (Renninger Straße – Brennerstraße – Eltinger Straße – Feuerbacher Straße) der Machbarkeitsstudie, die sich nahezu mit den Hauptrouten der städtischen Radverkehrskonzeption deckt, priorisiert.
Bereits heute weisen wir aus Sicht der Unteren Straßenverkehrsbehörde darauf hin, dass die Führungsform „Fahrradstraße“ (Z. 244 StVO) vor ihrer Umsetzung zunächst noch einer rechtlichen Überprüfung im Einzelfall bedarf. Beispielsweise stellt die Wasserbachstraße in Silberberg die einzige Erschließungsstraße dar. Ein weiteres Beispiel wäre der Bereich In der Au, wo sich die Hauptzufahrt zum Bauhof und zur Sozialstation befindet. Aus Sicht des städtischen Bauhofes und der Sozialstation weisen wir darauf hin, dass dort bedingt durch einen hohen Parkdruck eine schwierige Zu- und Ausfahrtssituation besteht. Deshalb sind die Aspekte, dass Radfahrer nebeneinander fahren dürfen und Vorrang vor dem Autoverkehr haben, sicherer und schneller fahren, mit weniger Lärm und Abgasen zu rechnen ist, aber auch eine funktionierende verkehrliche Erschließung weiterhin gewährleistet werden muss, sorgfältig einander abzuwägen.
Ergänzend soll die Machbarkeit einer Schnellverbindung zwischen Leonberg und Stuttgart untersucht werden. Hierzu hat der Landkreis Böblingen bereits erklärt, die Kosten zu tragen.
Fragen der Baulastträgerschaft, Finanzierung und Fördermöglichkeiten sind zu klären.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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849,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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