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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/097
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausscheiden von Herrn Ortschaftsrat Nikolaus Hahn aus dem Ortschaftsrat Warmbronn
- Nachrücken von Herrn Sebastian Mohr in den Ortschaftsrat Warmbronn
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Geschäftsstelle Gemeinderat
- Beteiligtes Amt:
- Hauptamt; Ortschaftsverwaltung Warmbronn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Entscheidung
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06.05.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt mit Stellungnahme der Verwaltung
Herr Nikolaus (Klaus) Hahn ist am 09.02.2019 verstorben. Dadurch verliert er formal sein Bürgerrecht (§ 13 GemO) und damit verbunden seine Wählbarkeit (§ 28 (1) GemO) für den Ortschaftsrat Warmbronn. Folglich scheidet Herr Hahn nach § 31 (1) GemO aus dem Gremium aus. Dies ist formal durch den Ortschaftsrat Warmbronn festzustellen.
Durch das Ausscheiden von Herrn Hahn ist dieses Mandat im Ortschaftsrat Warmbronn neu zu besetzen. Nach den Bestimmungen des Kommunalwahlrechts und der Gemeindeordnung (§ 31 (2) GemO) rückt beim Ausscheiden eines Mitglieds des Ortschaftsrates die nach dem Ergebnis der letzten Ortschaftsratswahl festgestellte nächste Ersatzperson in das Gremium nach. Für die Liste der Freien Wähler ist dies Herr Sebastian Mohr. Er hat sich vorab dazu bereit erklärt, für Herrn Hahn in den Ortschaftsrat Warmbronn nachzurücken.
Hinderungsgründe nach § 29 GemO sind der Verwaltung nicht bekannt.
Die öffentliche Verpflichtung von Herrn Sebastian Mohr findet im Anschluss an die Beschlussfassung des Ortschaftsrates statt.
Nach § 72 GemO sind die für den Gemeinderat geltenden Bestimmungen analog für den Ortschaftsrat anzuwenden. Insofern erfolgt die Entscheidung über das Ausscheiden und Nachrücken im Ortschaftsrat Warmbronn.
