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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/096
Grunddaten
- Betreff:
-
Instandsetzung des Fußweges zwischen Hallenbad (Haupteingang) und dem Haus der Begegnung (1. Bauabschnitt).
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Tiefbauamt
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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16.05.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt/Sachstand
Der Fußweg entlang des Hallenbades von der Steinstraße beginnend bis zum Haus der Begegnung wurde durch die Bauarbeiten 2015/ 2016 an der Jugendmusikschule und dem Neubau der Sauna stark in Mitleidenschaft gezogen. Das alte Betonpflaster und die Entwässerungsrinnen müssen erneuert werden. Der Fußweg wird beidseitig mit erhöhten Rabatten versehen um das ständige Überfahren der Rasenflächen zu verhindern. Die Pflasterfläche wird mit höherwertigem Betonpflaster versehen. Verwendet wird das Betonpflaster, welches bereits für die Stichstraße der Eltinger Straße b.z.w. den Gehweg Lindenstraße (Layher Areal) ausgewählt wurde.
Im Wesentlichen fallen folgende Arbeiten an:
700 m² Betonpflasterabbruch und Entsorgung
70 m³ Kombinierte Frostschutz-Schottertragschicht entsorgen
25 lfm Entwässerungsrinnen ausbauen und Entsorgen
25 lfm Entwässerungsrinnen erneuern
340 lfm Leerrohr verlegen
200 lfm Tiefbordsteine 8/40
30 lfm Einfassungen aus Stahlband
700 m² Pflasterbelag auf Splittbett
Vergabevorschlag:
Im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung wurden die Bauarbeiten zur
Instandsetzung des Fußweges zwischen Hallenbad und dem Haus der Begegnung ausgeschrieben.
Die Ausschreibungsunterlagen wurden daraufhin von insgesamt 5 Firmen (Bewerbern) angefordert bzw. abgeholt.
Bis zum Angebotseröffnungstermin (Submission) am 18.04.2018, 10:00 Uhr lagen 2
Angebote (Bieter) vor.
Durch das Tiefbauamt sowie das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt der Stadt Leonberg
wurde daraufhin die Prüfung und Wertung der Angebote (§16 ff VOB/A) vorgenommen. Die
Wertungsstufen stellen sich wie folgt dar.
Wertungsstufe I (Formale Prüfung - Ausschlüsse von der Wertung):
Es musste keines der 2 Hauptangebote nach § 16 VOB/A, nach den
Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen Gründen von der Angebotswertung
ausgeschlossen werden.
Wertungsstufe II (Eignung der Bieter):
Es wurde kein Angebot nach § 16b Abs. 1 VOB/A im Rahmen der Eignungsprüfung
(Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) von der weiteren Angebotswertung
ausgeschlossen.
Wertungsstufe III (Prüfung der Angebotspreise und fachtechnische Prüfung):
Nach § 16c VOB/A musste kein Angebot aufgrund rechnerischer, technischer bzw.
wirtschaftlicher Prüfung von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
Wertungsstufe IV (Auswahl des annehmbarsten Angebots):
In der engeren Wahl verbleiben somit alle 2 Hauptangebote.
Nach den Wertungsstufen I bis IV ergibt sich die in der vertraulichen Anlage aufgeführte
Bieterrangfolge. Eventuelle Rechenfehler, Abgebote, Sondervorschläge, Nebenangebote
und Nachlässe wurden hierbei im jeweiligen Angebotsendpreis berücksichtigt.
Nach § 16d Abs. 1 Nr. 3 VOB/A stellt das Angebot der Firma EUROVIA Teerbau GmbH, Benzstraße 4, 71272 Renningen unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.
Es wird vorgeschlagen, auf dieses – im Sinne der VOB/A – wirtschaftlichste Angebot der
Firma EUROVIA Teerbau GmbH, Benzstraße 4, 71272 Renningen vom 18.04.2019 mit einer Angebotssumme von 135.719,64 EUR/brutto den Zuschlag zu erteilen.
