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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/085
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzbeschaffung eines Lkw (5,5t) mit Hubarbeitsbühne, Drehturm, teleskopierbarem Trägersystem und Korbarm für den Baubetriebshof
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Abteilung Baubetriebshof
- Beteiligtes Amt:
- Tiefbauamt; Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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16.05.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt
Das Bestandsfahrzeug, Erstzulassung 1996, dient hauptsächlich den Elektrikern zum Unterhalt der über 6.000 Straßenlaternen im Stadtgebiet. Ganzjährig steht es der Bereitschaft zur Verfügung, um Gefahren aus dem Straßenbereich zu entfernen z.B. bei Sturmschäden oder Unfällen, Entfernung von herabhängenden Ästen, angefahrene Straßenlaternen. Ebenso erfolgt der Einsatz bei Veranstaltungen oder auch zur Installation von Weihnachtsbaumbeleuchtung.
Insgesamt dient das Fahrzeug der Einsatzfähigkeit des Baubetriebshofs insbesondere zur Verkehrssicherung im Straßenbereich.
Gemäß dem Konzept für den Fuhrpark des Baubetriebshofs und Beschluss des Gemeinderats (Entscheidung am 10.10.17; DS 2017/230) soll das Fahrzeug in 2019 ersetzt werden.
Daher wurden für das HHJ 2019 die Finanzmittel zur Ersatzbeschaffung bereitgestellt.
Die Beschaffung des Fahrzeugs wurde daraufhin ausgeschrieben.
Vergabevorschlag
Im Rahmen einer „Öffentlichen Ausschreibung“ wurden von 7 Firmen (Bewerber) die Ausschreibungsunterlagen angefordert.
Zum Eröffnungstermin am 02.04.2019, 10.00 Uhr, lag ein Angebot vor.
Durch den Baubetriebshof und das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§ 16 VOL/A) der Angebote vorgenommen.
Wertungsstufe I (Formaler Angebotsausschluss)
Im Rahmen der Wertungsstufe I (§ 16 Abs. 3 und 4 VOL/A, nach den Bewerbungsbedingungen oder aus sonstigen formalen Gründen) musste keines der eingereichten Angebote von der Angebotswertung ausgeschlossen werden.
Wertungsstufe II (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)
Es wurde kein Angebot von der Wertung im Rahmen der Wertungsstufe II (§ 16 Abs. 5 VOL/A) ausgeschlossen.
Wertungsstufe III (Angemessener Preis)
Nach den Wertungsstufen I und II ergibt sich, dass das verbleibende und mithin wertbare Angebot auskömmliche Preise enthält. Rechenfehler wurden korrigiert und Nachlässe bzw. Abgebote berücksichtigt.
Gemäß der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ wurde als Entscheidung über den Zuschlag ausschließlich der Preis festgelegt.
Das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung aller Umstände (§ 16 Abs. 6 bis Abs. 8 VOL/A) stellt daher das Angebot der Firma Ruthmann GmbH & Co KG aus Gescher zum Angebotspreis von brutto 193.125,10 EUR dar.
Es wird vorgeschlagen, dem Angebot der Firma Ruthmann GmbH & Co KG aus Gescher den Zuschlag (§ 18 Abs. 1 VOL/A) zur Lieferung des Lkw (5,5t) mit Hubarbeitsbühne für den Baubetriebshof vom Typ Rutmann Steiger TBR 250 HV5 zu erteilen.
Die Auslieferung des Fahrzeuges wird leider erst im April 2020 erfolgen können, da für diese Spezialfahrzeuge im Moment sehr lange Lieferzeiten (derzeit 11 Monate) bestehen.
Somit muss der Finanzbedarf zur Beschaffung im Haushalt 2020 neu veranschlagt werden.
Finanz. Auswirkung
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JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Ersatzbeschaffung eines Lkw (5,5t) mit Hubarbeitsbühne |
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711250036005 BBH-Gebäudeunterhaltung Fahrzeuge |
2019 |
195.000,00
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529,93 |
Veröffentlichungs-kosten für die Ausschreibung i.H.v. 529,93 EUR; |
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711250036005 BBH-Gebäudeunterhaltung Fahrzeuge |
2020 |
0 |
194.470,00
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Lieferung in 2020, Neuveranschlagung im Haushalt 2020 für Fahrzeug inkl. Kosten für Beschriftung und Warnmarkierung |
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Veräußerung des Bestandsfahrzeugs |
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711250031002 BBH-Gebäudeunterhaltung Veräußerung |
2020 |
0 |
5.000,00 |
Geschätzter Verkaufserlös des Bestandsfahrzeugs Erstzulassung 1996 bei Verkauf in 2020 |
