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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2019/068
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwasserbeseitigung - Ertüchtigung der Phosphorelimination auf der Kläranlage Mittleres Glemstal
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Abteilung Stadtentwässerung
- Beteiligtes Amt:
- Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt; Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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16.05.2019
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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21.05.2019
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Beschlussvorschlag
- Von den Erläuterungen und Begründungen der Verwaltung für die Notwendigkeit der Maßnahme wird Kenntnis genommen.
- Die vom Bund in Aussicht gestellte Förderung der Maßnahme aus Mitteln des Umweltinnovationsprogramms in der Förderkategorie „weitergehende Abwasserbehandlung“ ist von der Verwaltung unter Zugrundelegung der Vorentwurfsplanung im Jahr 2019 zu beantragen und die Höhe zu ermitteln.
- Die vom Land in Aussicht gestellte 20 % Förderung nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FRWW) ist von der Verwaltung im Jahr 2019 zu beantragen.
- Mit den erforderlichen Planungsleistungen nach HOAI wird das Ing.-Büro für Wasser- und Abwassertechnik PW-Plan, Welfenstraße 55, D-70599 Stuttgart beauftragt, welches in einer ersten Stufe die Vorentwurfsplanung u. a. zur Erstellung der Förderanträge erbringt.
Sachverhalt
Sachverhalt/Sachstand
Erste Überlegungen des TBA aus dem Jahre 2017 zur Ertüchtigung der bereits über 20 Jahre betriebenen Phosphoreliminationseinrichtungen auf der Kläranlage führten zu der Notwendigkeit des Tauschs der vorhandenen Flockungs- und Fällmitteldosierungsverfahrenstechnik. Hierfür ergab sich eine grobe Gesamtkostenschätzung von 515.000,-- EUR, welche bei den Mittelmeldungen im Frühjahr 2018 für den Haushalt 2019 berücksichtigt wurden.
In den vom BMU initierten Untersuchungen zur Zielerreichung der WRRL im Jahr 2027 wurden Defizite insbesondere bei der Qualitätskomponente Makrophyten und Phytobenthos (MuP) in Gewässern festgestellt. Vor allem im Einzugsgebiet des Neckars zeigen die jüngsten Untersuchungen und Erkenntnisse, dass auch nach der Umsetzung der 1. Stufe des Handlungskonzeptes Abwasser, die Ziele der WRRL bis 2027 wahrscheinlich in vielen Wasserkörpern, wie auch der Glems, nicht erreicht werden können. Das Umweltministerium plant daher das Handlungskonzept Abwasser um die Stufe 2 zur weiteren Phosphorelemination auf Kläranlagen für 2021 fortzuschreiben: für Kläranlagen der Größenklasse 5,4 und 3 sollen der Jahresmittelwert für Pges auf 0,2 mg/l und für Kläranlagen der Größenklasse 2 auf 0,5 mg Pges/l festgelegt werden. Damit werden für die KA der GK 5,4 und 3 Filtrationen erforderlich werden.
Die zuständige Wasserwirtschaftsverwaltung berichtet, dass es in diesem Zusammenhang evtl. für Maßnahmen (Filter) zur Phophorelimination eine Fördermöglichkeit in den Jahren 2019/2020 geben wird. Tatsächlich hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gemeinsam mit dem Umweltbundesamt und der KfW Bankengruppe am 8. Oktober 2018 beim DWA-Dialog Berlin den neuen Förderschwerpunkt „Innovative Abwassertechnik“ ausgerufen. Dafür stellt das BMU 25 Millionen EUR aus dem Umweltinnovationsprogramm zur Verfügung.
Die erhöhten Anforderungen an die P-Elimination sollen im nächsten Bewirtschaftungszyklus und Maßnahmenprogramm zur WRRL ab 2021 verbindlich werden. Die zusätzlichen Fördermöglichkeiten sollen dann nicht mehr bestehen.
Die Kläranlage Mittleres Glemstal ist der Größenklasse 5 zuzuordnen und der Betreiber muss gewährleisten, dass der im Wasserrechtsbescheid derzeit verankerte Einleitungsgrenzwert für Gesamtphosphor. (Pges) 1,0 mg/l nicht überschritten wird. Dies ist in den vergangenen Jahren durch die Anwendung der vorhandenen Verfahrenstechnik - Simultananfällung mithilfe zudosierter Metallsalze – jederzeit gelungen. Die gesicherte Einhaltung des zukünftigen Einleitungsmittelwertes von 0,2 mg Pges/l l – wie - vom Umweltministerium festgelegt – ist damit jedoch nicht zu gewährleisten. Insofern muss die ursprünglich vorgesehene Ertüchtigung der Phosphorelimination überdacht werden.
Für die zukünftige Verfahrenstechnik auf der Kläranlage sind folgende Anlagenteile zusätzlich erforderlich:
- Installation einer optimierten Simultanfällung. Dazu wird eine Fällmittelstation nebst Mess-, Elektro-, Steuertechnik benötigt.
- Optimierung des vorhandenen Nachklärbeckens - dazu ist ein kleines Flockungsbecken erforderlich.
- Installation einer effizienten Nachfällung hier wird o. g. Fällmittelstation herangezogen.
- Installation einer Flockungsfiltration, welche ab März 2020 komplett vorhanden sein wird.
Aus den Maßnahmen 3. Nachklärung und Spurenstoffelimination – die in 2019 begonnen wird – stehen die beiden Polstofffiltereinheiten zur Verfügung, welche sehr gut zur Flockungsfiltration herangezogen werden können.
Die Kombinierbarkeit der Reinigungsziele bei der P- und Spurenstoffelimination wurde anlässlich eines Berichtsersuchens des Abg. Dr. Bernd Murschel u. anderen Mitgliedern der GRÜNEN-Fraktion im Landtag im April 2018 durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, bestätigt.
Das Ministerium berichtet, dass erste Erkenntnisse gezeigt haben, dass Kläranlagen, welche mit einer nachgeschalteten Pulveraktivkohledosierung sowie Filteranlage zur Spurenstoffelimination betrieben werden, auch höhere Phosphor (P)-Eliminationsleistungen aufweisen.
Insofern war die Entscheidung der Stadt, beide o. g. Maßnahmen mit dieser Verfahrenstechnik auszurüsten mit Hinblick auf Nutzung möglicher Synergieeffekte vorausschauend.
Auch vor diesem Hintergrund empfiehlt das Tiefbauamt dem Gemeinderat die Realisierung der Maßnahme wobei die dafür erforderlichen Investitionen der von der Stadt zu entrichtenden Abwasserabgabe gegenzurechnen sind, was einer Ersparnis von ca. 300.000,-- EUR in 3 Jahren gleichkommt.
Der sich aus der Kostenschätzung (anrechenbare Baukosten : 700,000,-- EUR/netto) heraus ermittelte, geschätzte Auftragswert für vergütungsfähige Planungsleistungen (LP 3-8, örtl. Bauüberwachung, Zuschlag für anteilige Verfahrens- und Prozesstechnik, Umbauzuschlag und Nebenkosten) der HOAI beträgt insgesamt ca. 117.000,-- EUR/netto. Da damit der aktuelle Schwellenwert (221.000,-- EUR/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung – VgV – i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen –GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1 Abs. 1 VgV), bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV). Die erforderlichen Planungsleistungen können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich im Rahmen einer freihändigen Vergabe an ein geeignetes, qualifiziertes Ingenieurbüro – hier: Ing.-Büro PW-PLAN – vergeben werden. Die Vergabe erfolgt stufenweise. Als 1. Stufe wird die Vorentwurfsplanung erstellt, welche die Grundlage für die Förderanträge darstellt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Planungen erfolgt erst nach dem Baubeschluss.
Weiteres Vorgehen
Die genannten Förderungen des Landes und des Bundes müssen von der Verwaltung entsprechend, unter Einreichung der vollständigen Unterlagen bei den zuständigen Stellen beantragt werden. Die Fördersätze sind – mit Ausnahme bei der Förderung nach Förderrichtlinien des Landes – nicht bekannt. Nach FRWW des Landes Baden-Württemberg beträgt der Fördersatz 20 %. Voraussetzung für die Anträge zur finanziellen Förderung der Maßnahme durch das Land bzw. durch den Bund ist ein aussagefähiger Vorentwurf eines anerkannten Fachbüros. Die Mittel dafür sind in den Haushalt 2019 aufgenommen
Der Gesamtkostenrahmen der Maßnahme ergibt sich nach der Kostenberechnung des Vorentwurfs welche wiederrum die Höhe der Zuschüsse bestimmt.
Zur Fassung des Baubeschlusses werden die Herstellkosten und die Zuschüsse gegenübergestellt,sodass das Gremium auf aussagefähige Zahlen hinsichtlich Investitionskosten zurückgreifen kann.
Das TBA wird diese Zahlen zusammen mit den Ergebnissen des Vorentwurfs voraussichtlich im Herbst 2019 (Eingang der Förderbescheide) im Gremium vorstellen, welches nach Beratung ggfls. den Baubeschluss faßt..
Ist die Maßnahme in erster Linie aus wasserrechtlichen Gesichtspunkten heraus erforderlich, hat die umfangreiche Phosphorelimination aus dem Abwasser auch einen wirtschaftlichen Aspekt.
Der aus dem Abwasserablauf eliminierte Phosphor gelangt naturgemäß in den Klärschlamm, wo er zukünftig durch die Monoverbrennung in der Asche separiert wird und zur Vermarktung als Rohstoff zur Verfügung steht (vergl. DS 2018, 226 „Abwasserbeseitigung – Schlammbehandlung auf der KA Mittleres Glemstal – Aufgabenstellung zur Phosphorrückgewinnung“). Durch die Ertüchtigung der Phosphorelimination gelangt wesentlich mehr Phosphor in unseren Schlamm und nicht ins Gewässer (Verhältnis zukünftig 0,2 mg P/l : derzeit 1,0 mg P/l eingeleitetes Abwasser), was erheblich mehr rückgewonnenen und damit vermarktungsfähigen Phosphor bedeutet.
Finanz. Auswirkung
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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753800027010 Kläranlage Ertüchtigung Phosphor- elimination |
2019 |
15.000 EUR |
15.000 EUR |
Honorar für Vorentwurfs- planung, Basis für Förderanträge
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2020 |
250.000 EUR |
735.000 EUR |
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2021 |
250.000 EUR |
250.000 EUR |
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753800023002 Kläranlage Ertüchtigung Phosphoreliminination Zuwendung |
2022 |
100.000 EUR |
200.000 EUR |
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Aufgrund der zusätzlich benötigten verfahrenstechnischen Anlagenteile muss die Kostenschätzung um 485.000,--EUR erhöht werden.
Der höhere Finanzbedarf ist in der Haushaltsplanung 2020 zu berücksichtigen.
