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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1.                                                                                                                                                          Das eingeleitete und nicht zur Rechtskraft gebrachte Bebauungsplanverfahren Bebauungsplan „Brandenburger-/Dresdner Straße (ehemals Stuttgarter Straße II) – 1. Änderung“, Planbereich 06.03-8/1, in Leonberg Warmbronn wird eingestellt und der gefasste Aufstellungsbeschluss wird aufgehoben.
  2.                                                                                                                                                          Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte zur Aufhebung des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens einzuleiten.
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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Am 26. Februar 2008 wurde im Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplan „Brandenburger-/Dresdener Straße (ehemals Stuttgarter Straße II) - 1. Änderung“, Planbereich 06.03-8/1 gefasst. Die Änderung zielte darauf ab, die vorhandenen Nutzungen aufzuwerten und zu stärken sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu befördern. Dies sollte unter anderem durch die teilweise Umstellung auf die Baunutzungsverordnung 1990 (BauNVO) gewährleistet werden. Im Jahre 2009 wurde die Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Das Bebauungsplanänderungsverfahren wurde jedoch seit dem nicht weitergeführt. Der Beschluss zur Offenlage wurde nicht gefasst und die Bebauungsplanänderung nicht zur Rechtskraft gebracht.

Für den südwestlichen Teilbereich des Plangebiets steht aktuell eine Nutzungsänderung – Umnutzung des Betriebsareals der Firma Keim zu Wohnnutzung – an, die ein eigenständiges Bebauungsplanverfahren mit anderem Inhalt erforderlich macht.

Für das aufgeführte Bebauungsplanverfahren „Brandenburger-/Dresdner Straße (ehemals Stuttgarter Straße II) - 1. Änderung“ sind somit die städtebaulichen Gründe für die Weiterführung entfallen, deshalb soll dieses Verfahren nicht weiterbetrieben und durch Beschluss des Gemeinderats aufgehoben werden.

Die Aufhebung dieses Verfahrens dient auch der Rechtssicherheit für bauliche Maßnahmen innerhalb des Plangebiets. Mit Aufhebung des Verfahrens ist eindeutig der rechtliche Zustand des Plangebiets geklärt.

Ziele der Maßnahme

Aufhebung eines laufenden Bebauungsplanverfahrens für das die städtebauliche Begründung entfallen ist sowie Schaffung von Rechtssicherheit im Plangebiet.

Sachverhalt/Sachstand

Plandaten und Verfahrensschritte:

Bebauungsplanentwurf „Brandenburger-/Dresdner Straße (ehemals Stuttgarter Straße) – 1. Änderung“ Planbereich: 06.03-8/1

-                                                                                                                                          Aufstellungsbeschluss:   26.02.2008 (DS 2008 Nr. P 13 ö)

-                                                                                                                                          Bekanntmachung Amtsblatt:  20.03.2008

-                                                                                                                                          Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung  16.12.2008 (DS 2008 Nr. P 13/2 ö)

-                                                                                                                                          Bekanntmachung Amtsblatt:  18.06.2009

-                                                                                                                                          Frühzeitige Beteiligung:  22.06.2009 – 03.07.2009

 

Abbildung 1: Abgrenzungsplan des Bebauungsplanentwurf „Brandenburger-/Dresdner Straße (ehemals Stuttgarter Straße) – 1. Änderung“, Aufstellungsbeschluss am 26.02.2008 (DS 2008 Nr. P 13 ö)

Grund des Bebauungsplanverfahrens:

Das Bebauungsplangebiet liegt im östlichen Bereich von Warmbronn und umfasst große Teile des Bebauungsplans „Stuttgarter Straße II“ mit Rechtskraft vom 06.04.1973. Das Gebiet war 2008 bereits erschlossen und weitgehend bebaut. Mit dem Bebauungsplan „Brandenburger-/Dresdner Straße (ehemals Stuttgarter Straße) – 1. Änderung“ sollte die vorhandene Nutzung des Gewerbe-gebiets aufgewertet und gestärkt werden, sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung befördert werden. Dies sollte unter anderem durch die teilweise Umstellung auf die Baunutzungsverordnung 1990 gewährleistet werden. Zudem sollten die zulässigen gewerblichen Nutzungen konkretisiert und die Vergnügungsstätten im Gebiet gesteuert werden.

Aus den Unterlagen geht hervor, dass auch in den späteren Jahren das Bebauungsplanverfahren nicht mehr aufgenommen wurde

Heutige Einschätzung:

Inzwischen ist die gewerbliche Nutzung für den südlichen Teilbereich aufgegeben und die Gewerbefläche soll in ein Wohngebiet umgewandelt werden, daher ist die Weiterführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens „Brandenburger-/Dresdner Straße (ehemals Stuttgarter Straße II) – 1. Änderung“ obsolet. Es wird empfohlen, das Bebauungsplanverfahren nicht weiter zu betreiben und den Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Das Verfahren für diesen Bebauungsplan sollte formal eingestellt werden.

Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens einzuleiten und somit den Aufstellungsbeschluss des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens aufzuheben.

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Keine. Die Aufhebung dieses Verfahrens dient der Rechtsicherheit.

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Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

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Der Beschlussvorschlag hat keine finanziellen Auswirkungen.

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