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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2019/050
Grunddaten
- Betreff:
-
Gerhart-Hauptmann-Realschule - Fassadensanierung mit Fenstern und Jalousien - Genehmigung der Gesamtmaßnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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15.05.2019
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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21.05.2019
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Beschlussvorschlag
1. Die Sanierung der Fassade mit Fenstern und Jalousien auf der Grundlage der
dargestellten Vorentwurfsplanung des Architekturbüros Herrmann+Bosch Architekten wird
genehmigt (siehe Anlage 1).
2. Den voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 4.313.101,15 EURO (inkl. MwSt.) für die Sanierung der Fassade mit Fenstern und Jalousien inkl. der VgV-Verfahrenskosten wird zugestimmt (siehe Anlage 2).
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die gesamten Fassadenflächen der Gerhart-Hauptmann-Realschule sind
sanierungsbedürftig. Die Fenster müssen erneuert und Fassaden und Teile der Dächer müssen gedämmt werden.
Für die Planungsleistungen dieser Maßnahme wurde aufgrund des Auftragsvolumens
ein Verfahren auf der Grundlage der Verordnung über die Vergabe öffentlicher
Aufträge (VgV) durchgeführt (vgl. Sitzungsvorlage 2018/028).
Das Architekturbüro Herrmann+Bosch Architekten GbR, Teckstraße 56 in
70190 Stuttgart ging als das geeignetste Büro zur Planung und Umsetzung
des Projektes aus dem VgV-Verfahren hervor (siehe Sitzungsvorlage 2018/077).
Der Beauftragung weiterer Fachplanunngs- und Beratenden Leistungen wurde mit der Sitzungsvorlage 2018/171 zugestimmt.
Eine Übersicht über die Vorentwurfsplanung ist in den Anlagen 1.1 – 1.3 dargestellt.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Sanierung der Fassade mit Fenstern und
Jalousien inkl. VgV- Verfahrenskosten betragen 4.313.101,15 EURO.
Die Sanierung wird ab den Sommerferien 2019 bis Ende des Jahres 2020 durchgeführt.
Ziele der Maßnahme
Sanierung der Fassade inklusiv der Erneuerung der Fenster und der Verschattungsanlage
sowie das Aufbringen einer Wärmedämmung zur Anpassung an die aktuellen energetischen
Anforderungen.
Sachverhalt/Sachstand
Zustand der Fassade
Die Gerhart-Hauptmann-Realschule befindet sich zentral im Schulzentrum der Stadt Leonberg und besteht aus dem “Altbau“ (Baujahr ca. 1960) und dem „Erweiterungsbau“ (Baujahr ca. 1980).
Die Schule hat insgesamt eine Netto-Grundfläche von ca. 5.740 m².
Die Fassade der Gerhart-Hauptmann-Realschule soll saniert werden. Sowohl im „Altbau“ als auch im „Erweiterungsbau“ wurden, bis auf die Fassadensanierung der Aula (Nord-Ost-Fassade) im Jahr 2013, nur punktuelle Sanierungen an der Fassade durchgeführt.
Die Aluminiumfenster sind teilweise undicht und können nicht mehr geöffnet werden. Es gibt teilweise keine passenden Beschläge mehr zur Reparatur der Fenster.
Aufgrund ihres Alters weisen sämtliche Fassadenteile einen hohen Energieverlust auf.
Einzelne Eingangstüren mussten bereits ersetzt werden weil diese nicht mehr repariert werden konnten.
Die vorhandenen Jalousien müssen regelmäßig aufwendig repariert werden. Diese erfüllen nicht mehr die Anforderungen an eine zeitgemäße Klassenzimmerbeschattung.
Sämtliche Außenwände des Altbaus sind ungedämmt. Die Wände des Erweiterungsbaus sind nur geringfügig, dem Alter des Gebäudeteils entsprechend, gedämmt.
Nahezu alle Flachdachflächen wurden in den vergangenen Jahres bereits saniert.
Maßnahmenbeschreibung
Die Fassade wird nach den energetischen Anforderungen der aktuell gültigen
Energieeinsparverordnung saniert. Dabei sollen der Charakter des Gebäudes und die differenzierte und feingliedrige Fassade erhalten bleiben und das Gesamtensemble aufgewertet werden.
Die Außenwände erhalten in Teilen ein Wärmedämmverbundsystem oder werden gedämmt und mit hinterlüfteten Fassadenplatten aus Faserzement verkleidet.
Der Putz und die Faserzementplatten unterscheiden sich in Farbe, Struktur und Verlegung, je nach Ansicht und Baukörper.
Die bereits sanierte Fassade der Aula (Nord-Ost-Fassade) soll so belassen und in das Sanierungskonzept integriert werden.
Die vorhandenen Aluminiumfenster und –türen werden ausgetauscht.
Die Klassenräume werden über Jalousieanlagen verschattet. In jedem Klassenraum sollen
Beamerpräsentationen möglich sein. Die Klassenräume werden auch zukünftig über die
Fensteröffnungen natürlich be- und entlüftet.
Die Fachklassenräume sind teilweise mit Vollverdunklungsanlagen ausgestattet und erhalten
eine notwendige mechanische Belüftung.
Die ehemalige Hausmeisterwohnung wurde zu einem Schülcafe umgebaut. Momentan ist nur ein Zugang durch die Schule in das Schülercafe möglich. Das Schülercafe soll im Zug der Sanierung einen separaten Zugang erhalten.
Der glaseingehauste Schüleraufenthaltsbereich im Innenhof heizt sich im Sommer stark auf und soll mit einer außenliegenden Beschattungsanlage und einer mechanischen Be- und entlüftung ausgestattet werden. Diese Maßnahmen werden dringend empfohlen um den Raum ganzjährig und ohne Einschränkungen nutzen zu können.
Die Ziegeldächer wurden seit Bestehen der Schule nicht saniert. Eine Sanierung aus energetischer Sicht wird dringend empfohlen. Die Dächer sollen in diesem Zuge ebenfalls den aktuellen energetischen Anforderungen angepasst werden.
Förderprogramme
- Klimaschutz Plus des Landes (L-Bank)
Ein Antrag wird grundsätzlich bei allen energetischen Sanierungsmaßnahmen
geprüft. Die Antragstellung setzt voraus, dass bestimmte CO2-Minderungswerte erreicht werden. Diese Datengrundlage liegt erst nach Beauftragung und Planung durch entsprechende Fachplaner vor.
- Schulbausanierungsförderung des Bundes und des Landes
Der Antrag auf Förderung des Landes wurde am 21. Dezember 2018 beim Regierungspräsidium Stuttgart abgegeben.
Gemäß Pressemitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 1. April 2019 in der sämtliche geförderte Sanierungsmaßnahmen für das Förderjahr 2019 aus dem kommunalen Sanierungsfonds des Landes aufgelistet sind, wird die Stadt Leonberg für diese Sanierungsmaßnahme eine Zuwendung in Höhe von 1.403.000 € erhalten.
Weiteres Vorgehen
Nach der Genehmigung der Gesamtmaßnahme wird die Entwurfs-, Genehmigungs- und Werkplanung weitergeführt. Im Anschluss werden die Bauleistungen ausgeschrieben so dass mit den Arbeiten nach den Sommerferien 2019 begonnen werden kann. Die Gesamtfertigstellung ist Ende 2020 geplant.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Verzicht auf die dringend empfohlenen Maßnahmen im Schüleraufenthaltsbereich. Die Minderkosten inkl. Honorar hierfür betragen ca. 83.000 EURO (brutto).
Verzicht auf die energetisch sinnvolle und dringend empfohlene Dachsanierung der Ziegeldächer. Die Minderkosten inkl. Honorar hierfür betragen ca. 489.000 EURO (brutto).
Finanz. Auswirkung
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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GHR Vollwärmeschutz, Fenstererneuerung |
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721100307004 |
2018 |
100.000 |
22.700 |
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2019 |
1.950.000 |
1.400.000 |
550.000 Deckungsvorschlag u.A. Erwerb Arbeitsamt |
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VE in 2019 veranschlagt für 2020/2021 |
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1.950.000 |
1.950.000 |
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2020 |
1.650.000 |
2.590.800 |
Der erhöhte Finanzbedarf wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 berücksichtigt. Für die geplanten Vergaben in 2019 reichen die veranschlagten Mittel sowie die VE aus. |
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2021 |
300.000 |
300.000 |
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Gesamt |
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4.000.000 |
4.313.500 |
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Für die Sanierung wird ein Zuschuss vom Land in Höhe von 1.400.000 EURO gewährt. Der Zuschuss ist bislang im HH-Plan 2019 nicht veranschlagt. Der Zuschuss wird im HH-Planentwurf 2020 berücksichtigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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356,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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371,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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513,4 kB
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4
|
(wie Dokument)
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301,5 kB
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