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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/073

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Firma MSE Mobile Schlammentwässerungs GmbH wird mit der Entsorgung des Leonberger Klärschlamms zu deren Angebotspreis in Höhe von 113,05 EUR/to brutto, d. h. jährlich ca. 452.200,- EUR brutto beauftragt.

Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre bis zum 30.06.2021.

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Sachverhalt

Sachverhalt/Sachstand

 

Allgemeines

 

Der Vertrag zur Entsorgung und Verwertung des Klärschlamms mit der Fa MSE Mobile

Schlammentwässerung GmbH lief zum 30.06.2018 aus. Marktbeobachtungen zu diesem Zeitpunkt ließen befürchten, dass sich ein stark erhöhter Entsorgungspreis im Wettbewerb

ergeben würde. Deshalb wurde seitens der Stadt die Entsorgung gemäß Vertrag beim derzeitigen Entsorger, der MSE Mobile Schlammentwässerungs GmbH, weitergeführt.

Die Ausschreibung der Entsorgungsleistung steht nunmehr an welche dann auch – europaweit – durchgeführt wurde.

 

Die 6 Gemeinden, mit denen die Stadt Leonberg die Leistung im Jahr 2004 gemeinsam

europaweit ausgeschrieben hat, haben andere Entsorgungslösungen gewählt. Deshalb wurde nur der Leonberger Schlamm zur Verwertung und Entsorgung ausgeschrieben.

 

Die generelle Vorgabe des Landes Baden-Württemberg den Klärschlamm thermisch zu verwerten und auf dessen Ausbringung in die Landwirtschaft bzw. Einsatz im Landbau zu verzichten, führt zwangsläufig zur Verknappung der deutschen Verbrennungskapazitäten

(Monoverbrennung bzw. Mitverbrennung in Kohlekraftwerken, Zementöfen etc.) und damit zu einem Preisanstieg bei der Klärschlammverwertung.

Die mittlerweile erfolgte Änderung der Klärschlammverordnung hinsichtlich Schadstoffgrenzen für die Ausbringung in der Landwirtschaft und die Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes hat sich wesentlich auf die zukünftige Klärschlammverwertung ausgewirkt. Investoren verzichten auf die Herstellung neuer Kapazitäten weil sie befürchten, dass die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte nicht erreichbar ist und aufgrund fehlender unbelasteter Schlämme keine wirtschaftlichen Anlagenauslastungen möglich sind, was dann zusätzlich zu knapper werdenden Kapazitäten und höheren Preisen führen muss.

Deshalb war es Vorgabe für die Stadt möglichst lange den vergleichsweise günstigen, vorhandenen Preis zu nutzen.

 

Durchführung der Ausschreibung

 

Leistungsbeschreibung

 

Die ausgeschriebene Entsorgungsleistung hat die ausschließlich thermische Verwertung des Schlammes zum Inhalt. Dies soll durch geeignete Verbrennungs- und Mitverbrennungsverfahren geschehen, die in Anlagen mit entsprechenden amtlichen Zulassungen bzw. Genehmigungen sachgerecht durchgeführt werden.

 

Die Stadt Leonberg betreibt eine Kläranlage, deren Beschrieb hinsichtlich technischer Daten, Lage und Fahrwege etc. in der Leistungsbeschreibung dezidiert, unter Beilage eines Übersichtslageplans aufgeführt ist. Wie auch dort beschrieben, muss der Bieter die Verwertungsleistung bei Verwendung der jeweils vorhandenen Containergröße anbieten.

 

Die Angebote müssen sich auf die Abfuhr von entwässertem Klärschlamm aus der Kläranlage Mittleres Glemstal, ausgeführt mit geeigneten Containern und Containerfahrzeugen beziehen.

 

Im Preis enthalten sein müssen alle anfallenden Nebenkosten, Wiegegebühren, Mautgebühren, Regieleistungen etc.

 

Hinzu kommt die Alternative ‚Bahntransport‘, die – unter Verwendung spezieller Container –

ebenfalls als Wahlposition anzubieten war. Insbesondere bei großen Transportentfernungen

kann der Bahntransport neben den ökologischen auch wirtschaftliche Vorteile haben.

 

Die anzubietende Entsorgungsleistung besteht in der Übernahme, dem Transport und der thermischen Verwertung des Klärschlamms einschließlich der erforderlichen Nachweis- und Begleitscheinverfahren.

 

Die Abrechnung der Entsorgungsleistung hat mit dem Betreiber zu erfolgen.

 

Nachweise

 

Die beim Vollzug der geltenden Klärschlammverordnung geforderten Verfahren für den Entsorgungsnachweis mit Annahmeerklärungen, Verantwortlichenerklärungen und Begleitscheinen für die ordnungsgemäße Übernahme sind vom Auftragnehmer durchzuführen. Unter dieser Voraussetzung sind bei der thermischen Schlammverwertung keine darüber gehenden Nachweise erforderlich. Sofern hier, abhängig vom gewählten Verwertungsweg besondere Verfahren notwendig sind, hat der Bieter diese ebenfalls durchzuführen.

 

Bedingungen

 

Mit dem Angebot war eine Bestätigung der zuständigen Genehmigungsbehörde vorzulegen,

aus welcher klar erkennbar ist, dass die vom Bieter betriebene bzw. mit dessen Unternehmen kooperierende Verwertungsanlage (Heizkraftwerk, Zementofen etc.) eine gültige Betriebsgenehmigung (für die Aufbereitung und Verwertung von Klärschlamm aus kommunalen Anlagen) hat.

 

Vertragsdauer

 

Die Vertragslaufzeit soll auf 2 Jahre festgesetzt werden. Grund für die vergleichsweise kurze Laufzeit ist nicht zuletzt die derzeitige öffentliche Diskussion über das Recycling von Phosphor aus Klärschlamm. Die Stadt unterstützt die Gründung des Zweckverbandes dessen Aufgabe der Bau und der Betrieb einer Klärschlammmonoverbrennungsanlage beim Restmüllheizkraftwerk BB ist. Der Zeitpunkt deren Inbetriebnahme ist aus heutiger Sicht unbestimmt, sodass mit der kurzen Vertragslaufzeit genügend Flexibilität für die Stadt bei einer gegebenenfalls möglichen, frühzeitigen Nutzung der zukünftigen Monoverbrennunganlage besteht (vgl. Vorlage 2018/226: Abwasserbeseitigung – Schlammbehandlung auf der Kläranlage Mittleres Glemstal).

 

 

Vergabevorschlag

 

Die Klärschlammentsorgung („Abholung, Transport und thermische Entsorgung/Verwertung von Klärschlamm aus der Sammelkläranlage Mittleres Glemstal“) wurde auf Grundlage der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) im Rahmen eines Offenen Verfahrens (europaweite Ausschreibung) in der Zeit vom 24.01.2019 bis 26.03.2019 ausgeschrieben. Im Rahmen des Offenen Verfahrens wurden daraufhin von insgesamt 5 Bewerbern die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Zum Submissionstermin am 26.03.2019, 10:00 Uhr wurden insgesamt 2 Angebote eingereicht.

 

Durch das Tiefbauamt und das Bauverwaltungsamt wurde daraufhin die Prüfung (§ 57 VgV) und Wertung (§§ 42 bis 46 VgV) der Angebote vorgenommen.

 

Wertungsstufe I (Formular Angebotsausschuß)

Im Rahmen der Wertungsstufe I (§ 57 VgV, nach den Bewerbungsbedingungen oder sonstigen formalen Gründen) musste ein Angebot nach § 57 Abs. 1 Nr. 6 VgV von der Angebotswertung ausgeschlossen werden, da es sich um ein nicht zugelassenes Nebenangebot handelt (In der Aufforderung zur Angebotsabgabe für Lieferleistungen [Komm EU (L) Auf] wurden Nebenangebote nicht zugelassen).

 

Wertungsstufe II (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) 

Im Rahmen der Wertungsstufe II (§§ 42 bis 46 VgV) (Eignungsprüfung) musste kein weiteres Angebot von der Angebotswertung ausgeschlossen werden.

 

Wertungsstufe III (Angemessener Preis)

Nach den Wertungsstufen I und II ergibt sich, dass das verbleibende Angebot auskömmliche Preise (§ 60 Abs. 3 VgV) beinhaltet. Rechenfehler wurden korrigiert und Nachlässe bzw. Abgebote berücksichtigt.

 

 

Der Zuschlag ist auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen (gemäß der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ war ausschließlich nach dem Preis zu entscheiden - § 58 Abs. 2 VgV).

 

Somit schlägt die Verwaltung die Vergabe wie folgt vor:

 

Die Klärschlammentsorgung („Abholung, Transport und thermische Entsorgung/Verwertung von Klärschlamm aus der Sammelkläranlage Mittleres Glemstal“) wird auf Basis der Entsorgungsvariante „Straße“ an die Fa. MSE Mobile Schlammentwässerungs GmbH zum Bruttoeinheitspreis von 113,05 EUR/to und einem voraussichtlichen Bruttoentsorgungsaufwand von 452.200,-- EUR/Jahr vergeben.

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Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

53800001-42710000

Kläranlagen – Besondere Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen

 

2019

680.000 EUR

263.783 EUR

anteilig f. d. Zeit ab 1.6.19

 

 

2020

680.000 EUR

452.200 EUR

Finanzplanung

 

2021

680.000 EUR

188.416 EUR

anteilig bis 31.05. 2021

Finanzplanung

 

Die benötigten Mittel sind in der Finanzplanung enthalten und sind bei den kommenden

Haushaltsplanungen zu berücksichtigen

 

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