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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2019/054

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der TAPiR „Die kleinen TAPiR-Mäuse“ in der Niederhofenstraße 36 in Leonberg wird in die städtische Bedarfsplanung und in die Förderung durch die Stadt Leonberg im Rahmen des Programms TAKKI aufgenommen. Die Mittel sind im Haushalt 2019 eingestellt.

 

  1. Dem Träger wird ein einmaliger Investitionszuschuss in Höhe von 24.000 Euro bewilligt. Die Mittel sind im Haushalt 2019 eingestellt.
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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Aufnahme des neuen TAPiR „Die kleinen TAPiR-Mäuse“ in die städtische Bedarfsplanung und in die Bezuschussung im Rahmen von TAKKI. Gewährung eines Investitionskostenzuschusses.

Ziele der Maßnahme

Bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in Leonberger Kindertageseinrichtungen und bei Tagespflegepersonen gem. § 24 (2) SGB VIII.

Sachverhalt/Sachstand

Mit Unterstützung des Tages- und Pflegemutter Leonberg e. V. konnten 2 interessierte Tagespflegemütter für den Betrieb eines TAPiR in der Niederhofenstraße 36 gewonnen werden. Die inzwischen gegründete „Wenzel, V. & Wenzel J. GbR, Kindertagespflege“ übernimmt die Trägerschaft der Tagespflegestelle in anderen geeigneten Räumen mit Platz für bis zu 9 Kleinkinder. Der TAPiR dient der Deckung des Betreuungsbedarfs für Kleinkinder im Stadtgebiet.

 

Die beiden Tagespflegemütter beantragen die Aufnahme in die städtische Bedarfsplanung und in das Programm TAKKI, die entsprechende Bezuschussung durch die Stadt sowie einen Investitionszuschuss.

 

Die Miete für die ca. 69 m² große 2,5-Zimmer-Wohnung beträgt 662,40 Euro monatlich, die Nebenkosten ca. 276,00 Euro. Die Kosten liegen damit im Rahmen der Vorgaben lt. Vorlage 2018/062. Der jährliche Zuschuss beträgt basierend auf den Fördergrundlagen ca. 26.400 Euro.

 

Für den Umbau sowie die Anschaffung von Mobiliar und Erstausstattung beantragt die GbR einen Investitionszuschuss in Höhe von 24.000 Euro.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2019 eingestellt.

 

Vorbehaltlich des Genehmigungsverfahrens des städtische Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt zum Umbau und der erforderlichen Nutzungsänderung soll die Inbetriebnahme ab 01.07.2019 erfolgen.

 

Weiteres Vorgehen

Abschluss der Verträge und Inbetriebnahme der Einrichtung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Keine Aufnahme in die Bedarfsplanung bzw. in die Förderung durch die Stadt.

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Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

36500003 – 43170000

TAPiR Zuschüsse an private Unternehmen

2019

126.000 EUR

126.000 EUR

 

736500158002

TAPiR Zuwendung

Investitionszuschuss an private Unternehmen

2019

80.000 EUR

80.000 EUR

Bisher in Anspruch genommen:

0,00 EUR

 

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