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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/265-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundschule Warmbronn - Neubau Mensa mit Klassen- und Betreuungsräumen, Abbruch der Pavillons 1 und 2 sowie Sanierung des Bestandsgebäudes
Beschlussvorschlag aus dem Ortschaftsrat Warmbronn vom 14.01.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Ortschaftsverwaltung Warmbronn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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23.01.2019
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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29.01.2019
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Beschlussvorschlag
1. Der Neubau der Klassen- und Betreuungsräume, der Abbruch des Pavillions 1 und 2 sowie die Sanierung des Bestandsgebäudes der Grundschule Warmbronn wird auf der Grundlage der dargestellten Vorentwurfsplanung des Architekturbüros dasch zürn + partner, jedoch ohne Mensa – soweit eine Aufteilung in Bauabschnitten erforderlich ist (s.u. Ziffer 2) - als erster Bauabschnitt der Maßnahme genehmigt.
2. Statt der Mensa wird an der in der Vorentwurfsplanung ein allgemeiner Versammlungs- und Aufenthaltsraum insbesondere für Veranstaltungen der Schule gebaut und für flexible Verwendung eingerichtet, der bei Bedarf ggfls. auch als Raum zur Essensausgabe und -einnahme genutzt werden kann.
3. Soweit die Umplanung und Umsetzung dieses Teils der Gesamtmaßnahme den Beginn des unter Ziffer 1 dargestellten Teils der Maßnahme verzögern sollte, ist dieser Teil als 2. Bauabschnitt nach Abschluss der dafür erforderlichen Umplanung umzusetzen.
4. Parallel zu den vorstehenden Maßnahmen ist die in der Staigwaldhalle vorhandene Großküche so zu sanieren und einzurichten, dass die Essenszu- und -vorbereitung für die Essenversorgung der Schulkinder dort erfolgen kann. Falls, wie in der Vorlage der Verwaltung DS 2018/265 dargestellt, eine anderweitige Nutzung der Küche als zur Essenversorgung der Schulkinder zwingend ausgeschlossen ist, wird eine anderweitige Nutzung der Küche in Zukunft ausgeschlossen. Die Essensausgabe und -einnahme durch die Schulkinder kann alternativ entweder im Foyer der Staigwaldhalle oder im unter vorstehend erwähnter Ziffer 2 im Schulgebäude vorgesehenen zu errichtenden Versammlungs- und Aufenthaltsraum der Schule erfolgen.
5. Die durch diese Abänderung der geplanten Maßnahme sich reduzierenden Kosten der Gesamtmaßnahme sind von der Verwaltung neu zu berechnen.
Sachverhalt
Begründung
Die Sanierung der Grundschule Warmbronn und ihre Ausgestaltung als Ganztagsgrundschule sind zur notwendigen Schulversorgung der Warmbronner Grundschulkinder dringend erforderlich und überfällig. Die Realisierung dieser Maßnahme ist seit mehreren Jahren geplant.
Andererseits dürfen die hierzu notwendigen finanziellen Aufwendungen zur Realisierung der dazu erforderlichen Maßnahmen die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Leonberg in der Zukunft nicht überfordern. Insbesondere in im Augenblick noch anhaltenden aber absehbar zu Ende gehenden Zeiten wachsender Steuereinnahmen müssen alle vorhandenen Möglichkeiten und Ressourcen genutzt werden, um nicht nur die in Leonberg weiter wachsende Neuverschuldung zu vermindern, sondern insbesondere den städtischen Haushalt in künftigen Jahren nicht noch mit weiteren im konkreten Fall gewichtigen laufenden Unterhaltungslasten zu be- bzw. überlasten.
Die Stadt Leonberg verfügt in der Staigwaldhalle über eine Großküche, die im Grundsatz geeignet und auch dafür ausgestattet ist, eine Anzahl von Personen, die deutlich über die gegenwärtige und auch künftig zu erwartenden Anzahl von mit Mittagessen zu versorgenden Grundschulkindern hinausgeht, in der Grundschule Warmbronn zu versorgen. Die Entfernung zwischen Grundschulgebäude und Staigwaldhalle beträgt weniger als 100 m Luftlinie und wird von den Grundschulkindern tagtäglich für den Schulsport im Klassenverbund zurückgelegt. Gegenwärtig werden die über Mittag betreuten Kinder des Kinderhorts und der Schulkinderbetreuung bereits dort mit Essen versorgt.
Abgesehen von der immensen Investitionssumme von mehr als € 3,6 Mio., die durch den Neubau einer weiteren eigenen Küche der Stadt Leonberg im Grundschulgebäude verursacht werden, sind es insbesondere die unvermeidbar einzukalkulierenden aber in der Beschlussvorlage der Verwaltung unerwähnt gebliebenen beträchtlichen laufenden Unterhaltungs- und Instandhaltungskosten, die durch eine neue Küche zusätzlich verursacht werden, die die geplante Maßnahme so finanziell nicht verantwortbar machen. Aus eigener jahrzehntelanger Erfahrung als Vereinsvorsitzender der Sportvereinigung Warmbronn, die in der Sportheimgaststätte über eine eigene gewerbliche Küche zur Verköstigung von ca. 100 Personen verfügt, ist belegt, dass nach Ablauf der ersten Jahre nach der Investition die Unterhaltungskosten neben Energie- und Wasserverbrauch jährlich durch Instandhaltungsmaßnahmen insbesondere der teuren Geräte zigtausende von Euro verschlingen. Die Geschichte der Grundschule Warmbronn, insbesondere der eigentlich viel zu späte Zeitpunkt der jetzt erst in Angriff genommenen Sanierungsmaßnahmen für die Grundschule machen deutlich, in welches finanzielle Dilemma solche zusätzlichen laufenden Unterhaltungskosten die Stadt, aber vor allem in welche nur schwer erträglichen Zustände die Schulkinder der Zukunft dadurch gebracht werden, weil die finanziellen Mittel zur rechtzeitigen Instandhaltung und Erneuerung von Schuleinrichtungen dann, wenn sie gebraucht werden, fehlen. Meine Kinder, der letzte hat Mitte der 90iger Jahr die 4. Klasse an der Grundschule Warmbronn absolviert, haben sich damals schon geweigert, die Schultoiletten aufzusuchen, weil sie noch heute in dem Zustand sind, in dem sie damals – mehrfach beklagt – waren.
Diese Unterhaltungskosten kommen, folgt man der Beschlussvorlage der Verwaltung, zu den für die seit den 70iger Jahren vorhandene städtische Küche in der Staigwaldhalle notwendigen Unterhaltungskosten hinzu. Wird die Küche in der Staigwaldhalle hingegen künftig für die Essensversorgung der Schule genutzt, wird beides in einem Zuge und für jeden sichtbar unter Einsparung von Kosten sinnvoll erledigt.
Die dagegen in der Beschlussvorlage aufgeführten Gründe tragen nicht:
1. Ob Cook & Chill außer zur Vereinfachung der Verwaltungsorganisation und Vermeidung eigener Verantwortung richtig für gutes Schüleressen ist, soll hier dahingestellt bleiben. Immerhin sei aber am Rande bemerkt, dass - ein wenig nach dem Prinzip „Salat predigen, aber Schweinebauch essen“ – die Massenzubereitung von Essen in industriellen Großküchen irgendwo im Großraum Stuttgart zu geringst bietenden Preisen, das dann auch nicht immer in umweltfreundlichen LKW quer durch den Großraum-Stuttgart-Verkehr gekarrt wird, nicht das sein kann, was die politisch Verantwortlichen quer durch alle Parteien als sinnvolle und anzustrebende Essenszubereitung propagieren. Dieser Abänderungsantrag geht aber davon aus, dass die Essensversorgung der Grundschuldkinder Warmbronn künftig nach diesem Verfahren erfolgen wird.
2. Das Hauptargument der Verwaltung gegen die Nutzung der vorhandenen Großküche in der Staigwaldhalle ist, die nach ihrer Auffassung nicht mögliche oder sinnvolle Doppelnutzung der Küche in der Staigwaldhalle für die Schulkinderversorgung einerseits und die bisherige Vereinsnutzung der Küche andererseits. Die Verwaltung geht hier aber von falschen Fakten aus; denn
- (1) die Nutzung der Küche durch Vereine findet nur in einem marginalen Umfang tatsächlich statt. Soweit überhaupt Vereinsnutzungen der Küche durch Essenszubereitung stattfindet, ist der ganz wesentliche Nutzer (über 90 %) die Sportvereinigung Warmbronn. Deren Nutzungen sind: der Waldmeisterlauf (1 x jährlich für Essenszubereitung und -ausgabe an die Läufer nach dem Lauf, wobei die Essenzubereitung durch den Sportheimwirt erfolgt, 3 bis 4 Jugendfußballturniere in der Wintersaison, wobei die Essenzubereitung dafür die Großküche nicht wirklich benötigt, sondern auch mit den vorhandenen Herdplatten der sog. Teeküche auskäme, die Sängerhocketse (1 x jährlich, jedoch ohne Zubereitung von warmen Essen) sowie das Pfingstzeltlager (Essenszubereitung an zwei Abenden und zwei Mittagen durch Ehrenamtliche). In 2016 und 2017 gab es je einmal eine Tanzveranstaltung der Gesangsabteilung zum 1. Mai, jedoch wurde das dort ausgegebene Essen nicht in der Küche gekocht, sondern vom Caterer bezogen und selbst ausgegeben. Neben dem Sportverein nutzen bisher einmal jährlich die Warmbronner Kirchengemeinden für das ökumenische Gemeindefest die Küche zur Zubereitung von warmen Essen. Allerdings wurde in 2018 angekündigt, dass das bisherige ehrenamtliche Küchenteam künftig nicht mehr zur Verfügung steht. Seitdem die Leonberger Volksbank keine Warmbronner Mitgliederversammlung in der Staigwaldhalle mehr macht, gibt es – aber nicht regelmäßig jedes Jahr – noch die Narrenzunft Beerlesklopfer mit einem Zunftball und letztes Jahr einmal die Leonberger Feuerwehr mit einem Kameradschaftsabend, wobei mir die Art und der Umfang der Küchennutzung im Detail nicht bekannt ist.
- (2) Für die Sportvereinigung Warmbronn kann ich definitiv erklären, dass weder die Einnahmen aus Essenszubereitung und ihr Verkauf aus den geschilderten Vereinsveranstaltungen wirtschaftlich von Bedeutung sind; im Gegenteil der Verein wechselt mit der Essensausgabe allenfalls Geld, wenn er nicht sogar Geld verliert; Überschüsse werden nur mit Getränkeverkauf und hin und wieder durch den Verkauf aus der Bevölkerung gespendeter Kuchen erzielt, für die es aber keiner Küchennutzung bedarf, noch die Küchennutzung für den Verein wesentlich wär. Im Gegenteil ein vernünftiges Angebot eines Caterers wäre die bessere Alternative; obendrein kann der Sportverein immer auf seine Sportgaststätte bzw. deren Küche ausweichen.
- (3) Jedenfalls ist es unter keinen Umständen gerechtfertigt, die immensen zusätzlichen Investitions- und Unterhaltungskosten einer weiteren städtischen Küche in weniger als 100 Meter Entfernung von der Staigwaldhalle zu verursachen, um die marginale Nutzung der Staigwaldhallenküche durch Vereine unberührt zu lassen.
3. Die Essensausgabe und -einnahme kann im Foyer der Staigwaldhalle ohne Beeinträchtigung anderer erfolgen. Zu den Schulzeiten, an denen Essen ausgegeben und eingenommen wird, wird die Halle von anderen nicht benötigt. Wenn es mal Veranstaltungen an einem Wochentag in der Halle gab, waren es die letzten Jahre nur Veranstaltungen der Schule (Schulfest, Amtseinführungen oder verabschiedungen). Das Foyer ist zur Essensausgabe und -einnahme von gut 100 Personen gut geeignet. Das weiß ich z.B. aus zehnjähriger Erfahrung durch die Organisation und Leitung des Pfingstzeltlagers mit 50 bis 60 zu speisenden Kindern und mindestens ebenso vielen Betreuern zu Genüge. Klar müssen irgendwann in der Woche die Tische und Stühle mal wieder auf- und abgebaut werden, um das Foyer z.B. für Veranstaltungen am Wochenende zu räumen. Das ist aber pro Auf- oder Abbau ein Aufwand für 2 Personen von weniger als einer Stunde – also kein Aufwand, der nicht – und sei es über eine Erweiterung des bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Sportvereinigung - ohne großen Aufsehens zu erledigen wäre. Ob wirklich zum täglichen Reinigen täglich auf- und abgebaut werden muss, will ich bezweifeln; aber selbst wenn, das hat dann aber in der Mensa in der Schule auch zu geschehen, bedeutet also keinen Mehraufwand.
4. Weg für die Schüler von der Schule zur Staigwaldhalle und zurück; diesen Weg von geschätzt 80 m pro Strecke und dass nicht über von Autoverkehr befahrener Strecke um das Sportheim herum gehen die Schüler bisher tagaus tagein zum Sportunterricht in der Halle oder auch im Sommer zum Sportplatz. Frau Wenger, die Schulrektorin, hat in den Erörterungsgesprächen mit der Verwaltung, an denen ich teilnehmen durfte, mehrfach erklärt, dass es überhaupt keine Frage sei, dass dies von den Personen des Lehrkörpers miterledigt wird, ebenso wie die Aufsicht (die ja auch in der Mensa stattfinden muss). Aber selbst, wenn man mal unterstellt, das bedürfe einer personellen Verstärkung der Grundschule. Diese wäre außerordentlich zu begrüßen; denn völlig unabhängig vom Essen ist der Lehrkörper der Schule viel zu gering besetzt, die Ganztagesbetreuung mit Essenversorgung ist ein gutes weiteres Argument für dessen Verstärkung. Nur nebenbei: Die Bürgerstiftung Warmbronn finanziert im Rahmen ihrer vielfältigen Unterstützung der Grundschule Warmbronn seit Jahren eine FSJ-Kraft zur Ganztagesbetreuung von Schulkindern, die derer bedürfen. Bei Einführung der Ganztagesschule benötigt diese, wenn sie beibehalten werden soll, vermutlich einer neuen Aufgabenbeschreibung. Schließlich, sollte das Foyer der Staigwaldhalle irgendwann einmal tatsächlich nicht mehr zur Essensausgabe und -einnahme geeignet sein, ließe sich dazu der im Änderungsantrag enthaltene Versammlungs- und Aufenthaltsraum nutzen und das fertige Essen die paar Meter von der Staigwaldhalle ohne Probleme dorthin transportieren. Gegenwärtig erscheint das aber nicht erforderlich.
5. Genehmigungsbedürftigkeit des Küchenumbaus/Brandschutz? Diese Argumentation kann ich als im Baurecht nicht ganz unerfahrener Jurist nicht nachvollziehen und halte ich ohne nähere Aufklärung eher für abwegig. Für das genannte Regenerieren der im Herstellerbetrieb (Großküche) schockgefrorenen Speisen im Chill & Cook-Verfahren vor Ort bedarf es handelsüblicher Geräte, um entweder im Induktions-, Konduktions- oder Konvektionsverfahren bei Tellergerichten oder mittel Heißluftdampfgeräten oder -öfen bei Mehrportionsregenerierung in Gastronom-Behältern die Gerichte wieder auf eine Kerntemperatur von 70 Grad zu bekommen. Diese Geräte müssen im Prinzip nur gekauft, aufgestellt und an Strom evtl. Wasser angeschlossen werden. Weshalb das eine Genehmigungspflicht nach der Landesbauordung BW auslösen soll, ist mir ein Rätsel und nach Nachfrage bei Fachleuten nicht nur mir. Obendrein: Die Staigwaldhalle war seit ihrem Bau und ist nach wie vor zweifelsfrei eine Versammlungsstätte nach der Versammlungsstättenverordnung. Wenn da behördlicher Nachholbedarf besteht, so ist dieser völlig unabhängig von diesem Thema zu veranlassen.
Anmerkung des Antragstellers
Aus den dargelegten Gründen halte ich als Mitglied des Ortschaftsrates Warmbronn in Verantwortung für notwendige kommunale Gestaltungsräume nachfolgender Generationen den von der Verwaltung vorgeschlagenen Neubau einer weiteren städtischen Küche in der Grundschule Warmbronn mit einem Investitionsvolumen von über € 3,6 Mio. und den damit verbundenen immensen laufenden Folgekosten nicht für verantwortbar. Mein Änderungsantrag soll aber gewährleisten, dass die längst überfällige Sanierung und Umgestaltung der Grundschule Warmbronn nicht noch weiter verzögert wird.
