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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/290
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukünftige Organisation der Aufgaben des Eigenbetriebs "Stadthalle Leonberg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Kultur und Sport
- Beteiligtes Amt:
- Hauptamt; Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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24.01.2019
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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29.01.2019
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Konzeption zur künftigen Organisation der Aufgaben des Eigenbetriebs Stadthalle Leonberg vorzulegen.
Ziel ist, dass der Eigenbetriebs zum 30.6.2019 seine Tätigkeit einstellt, die Integration des Gebäudes Stadthalle Leonberg in den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg sowie der Übergang des inhaltlichen Betriebs in die Stadtverwaltung Leonberg verbunden mit einer Neuausrichtung des Amtes für Kultur, Erwachsenenbildung, Sport und Stadtmarketing vor dem Hintergrund der Integration des Personals der Stadthalle.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Betrieb und die Verwaltung der Stadthalle Leonberg wurden auf den Eigenbetrieb Stadthalle Leonberg übertragen. Es ist zu prüfen, inwieweit die bislang durch den Eigenbetrieb wahrgenommenen Aufgaben künftig mit höherer Effizienz innerhalb der Stadtwerke bzw. der Stadtverwaltung übernommen werden können.
Ziele der Maßnahme
- Erhalt und effiziente Bewirtschaftung des Gebäudes Stadthalle
- Effiziente Bewirtschaftung des Stadthallenparkplatzes
- Hebung von Synergieeffekten im Bereich Facility Management, Finanzen und Personal
Sachverhalt/Sachstand
Der Eigenbetrieb Stadthalle Leonberg nimmt auf Grund § 2 der Betriebssatzung vom 19.07.2005 folgende Aufgaben wahr:
- die Stadthalle Leonberg zu verwalten und zu betreiben und damit verbundene Veranstaltungen, insbesondere kultureller, sozialer, gesellschaftlicher und kommerzieller Art zu organisieren und durchzuführen
- die Unterverpachtung der Räume und Einrichtungen, durch die der Betriebszweck der Halle gefördert werden kann
Das Grundstück der Stadthalle einschließlich der Außenanlagen sowie das Gebäude samt technischer Ausstattung und das bewegliche Vermögen wurden von der Stadt Leonberg als Sacheinlage eingebracht und werden seither im Sondervermögen des Eigenbetriebs geführt.
Sämtliche Aufgaben, vom Marketing bis zu baulichen Maßnahmen, werden derzeit von den Mitarbeitern des Eigenbetriebs wahrgenommen. Teilweise wird externe Beratung für die Aufgabenwahrnehmung erforderlich, z.B. bei Baumaßnahmen. Das technische Personal, das vorrangig für die technische Planung und Umsetzung von Veranstaltungen zuständig ist, muss zusätzlich aktiv und koordinativ Aufgaben im Facility Management übernehmen.
Des Weiteren besteht ein eigenes Rechnungswesen, ein Wirtschaftsplan und ein Jahresabschluss sind jährlich aufzustellen. Die Genehmigung des Wirtschaftsplans und die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgen zusätzlich zum städtischen Haushalt. Hierfür fallen u.a. Beratungs- und Prüfungsgebühren an.
Der Eigenbetrieb strebt laut Betriebssatzung keine Gewinnerzielung an. Eine Kostendeckung wird ebenfalls nicht erzielt, jährlich sind vom städtischen Haushalt Verlustzuweisungen an den Eigenbetrieb zu leisten. Im Entwurf des Wirtschaftsplans 2019 ist ein Jahresverlust von 1.052 TEUR geplant. Die Ausgleichszahlung aus dem städtischen Haushalt ist im Haushaltsplan 2019 mit 783 TEUR veranschlagt.
Es ist zu prüfen, welche Aufgaben bei Übertragung des Sondervermögens zum Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg und damit einer Auflösung des Eigenbetriebs Stadthalle Leonberg von den Stadtwerken im Kontext der Parkhausbewirtschaftung bzw. beim inhaltlichen Betrieb der Stadthalle durch das Amt für Kultur, Erwachsenenbildung, Sport und Stadtmarketing im Rahmen einer inhaltlichen Neuausrichtung wahrgenommen werden können, um so Synergien zu erzielen. In diesem Zusammenhang wird eine Aufgabenüberprüfung im Sinne einer Prioritätenbildung der Aufgaben und Abläufe im Amt für Kultur, Erwachsenenbildung, Sport und Stadtmarketing mit dem Ziel höherer Personalkosteneffizienz und ohne Personalsteigerung stattfinden.
Beispiele:
- Unterhaltung des Gebäudes Stadthalle durch die Stadtwerke Leonberg beispielsweise im Kontext des Facility Management der Parkhäuser
- Vermietung des Gebäudes Stadthalle an die Stadtverwaltung für den inhaltlichen Betrieb (Tagungen und Veranstaltungen)
- Bewirtschaftung und Unterhaltung des Stadthallenparkplatzes durch die Stadtwerke Leonberg, Erarbeitung eines Betriebskonzeptes
- inhaltlicher Betrieb und Bewirtschaftung der Stadthalle durch das Amt für Kultur, Erwachsenenbildung, Sport und Stadtmarketing
- Verzicht auf ein eigenes Rechnungswesens bei gleichzeitig identischem steuerlichen Status als Betrieb gewerblicher Art (BgA)
- Inhaltliche und personelle Neuausrichtung des Amtes für Kultur, Erwachsenenbildung, Sport und Stadtmarketing gemeinsam mit dem inhaltlichen Betrieb der Stadthalle, beispielsweise Kartenvorverkauf gemeinsam mit dem i-Punkt und Tagungs- und Veranstaltungsbetrieb gemeinsam mit dem Sachgebiet Kultur
- Vereinfachung der Abrechnung von bezuschussten Vereinsveranstaltungen in der Stadthalle
Der Vorschlag ist in einer Grafik dargestellt, die der Vorlage beigefügt ist.
Weiteres Vorgehen
Eine endgültige Entscheidung über die Weiterführung der Aufgaben im Eigenbetrieb Stadthalle Leonberg oder eine Integration der Aufgaben in die Stadtverwaltung bzw. des Gebäudes in die Stadtwerke ist mit der Genehmigung des Wirtschaftsplans 2019 der Stadthalle im März 2019 zu treffen. Eine Umsetzung soll zum 01.07.2019 erfolgen. Die Kommunalaufsicht beim RPS ist entsprechend zu informieren und einzubinden.
Die Verwaltung wird folgende Handlungsschritte einleiten bzw. darstellen:
- die finanziellen und organisatorischen Auswirkungen sowie Vor- und Nachteile eines Übergangs der Aufgaben auf die Stadtverwaltung, insbesondere des Facility Managements
- die Rahmenbedingungen und erforderlichen Schritte für eine Auflösung des Eigenbetriebs Stadthalle Leonberg und den Übergang des Sondervermögens in den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg
- die aufbau- und ablauforganisatorische Implementierung der Geschäftsprozesse des Eigenbetriebs Stadthalle in die Kernverwaltung
- die inhaltliche und personelle Neuausrichtung des Amtes für Kultur, Erwachsenenbildung, Sport und Stadtmarketing gemeinsam mit der Stadthalle
- den Gebäudebestand und den Instandhaltungsaufwand
- die Rahmenbedingungen für einen Mietvertrag zwischen Stadtwerken und Verwaltung zum Betrieb durch das Amt für KESS
und legt das Konzept dem Gemeinderat im März 2019 zur Entscheidung vor.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Unveränderte Weiterführung des Eigenbetriebs Stadthalle Leonberg
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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22,7 kB
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