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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/265

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Neubau der Mensa mit Klassen- und Betreuungsräumen, der Abbruch der Pavillons 1 und 2 sowie die Sanierung des Bestandsgebäudes der Grundschule Warmbronn wird auf Grundlage der dargestellten Vorentwurfsplanung des Architekturbüros dasch zürn + partner genehmigt (siehe Anlage 1).

 

2. Die voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 5.856.317,- € (inkl. MwSt.) für die Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, die Interimsunterbringung von Klassen in Containern und die VgV-Verfahrenskosten werden gebilligt (siehe Anlage 2).

 

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Altbau der Grundschule Warmbronn muss, wie in den Bezugsvorlagen dargestellt, in baukonstruktiver Hinsicht sowie bezüglich der haus- und elektrotechnischen Anlagen saniert werden.

In diesem Zusammenhang soll die Schule gleichzeitig ab dem Sommer 2022 auf die

Einrichtung als Ganztagsschule in Wahlform gemäß § 4a Schulgesetz ausgerichtet werden.

Um den Anforderungen an eine solche Schulform zu entsprechen, müssen neben den zu ersetzenden Klassenräumen auf dem Schulgelände weitere Flächen für eine Mensa mit Küche sowie Betreuungsräume mit Lehrmittelraum angebaut werden.

 

Für die Vergabe der Objektplanungsleistungen dieser Maßnahme musste aufgrund des Auftragsvolumens ein Verfahren auf der Grundlage der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durchgeführt werden.

 

Der Gemeinderat hat am 20.12.2016 (DS 2016 S 62) die Vergabe der Objektplanungsleistung an das Architekturbüro dasch zürn + partner, Böheimstraße 43, 70199 Stuttgart, beschlossen.

Das beauftragte Architekturbüro hat die Planungen mittlerweile unter Zuarbeit der Fachplaner konzeptionell und bautechnisch konkretisiert und um die mittlerweile aus schulkonzeptionellen Gründen erforderlichen Flächen ergänzt.

 

Um den Bauantrag zeitnah einreichen zu können, ist es notwendig, den Neubau der Mensa mit Klassen- und Betreuungsräumen, dem Abbruch der Pavillons 1 und 2, die Sanierung des Bestandsgebäudes sowie die Containerprovisorien als Gesamtmaßnahme durch den Gemeinderat zu genehmigen.

Ziele der Maßnahme

Ziel der Maßnahme ist die Sicherung eines zeitgemäßen Schul- und Betreuungsbetriebs.

Es soll bautechnisch, ökologisch und pädagogisch eine zukunftsfähige Lösung geschaffen werden, die den Erfordernissen eines zeitgemäßen Unterrichtsbetriebs und einer bedarfs-gerechten Schulkindbetreuung mit Essensversorgung als Ergänzung zum Ganztagsschulbetrieb Rechnung trägt.

Sachverhalt/Sachstand

Pädagogisches Konzept für Unterricht und Betreuung

Die Grundschule Warmbronn soll gemäß dem schulischen Konzept nach Fertigstellung der Umbaumaßnahmen ab dem Sommer 2022 zu einer Ganztagesgrundschule (GTS) in Wahlform gemäß § 4 Schulgesetz werden. In der Ganztagsschule sind in einer rhythmisierten Tagesstruktur Unterricht, Übungsphasen und Förderzeiten, Bildungszeiten, Aktivzeiten und Kreativzeiten zu einer pädagogischen und organisatorischen Einheit ver-knüpft. Ergänzt wird die GTS durch ein städtisches Betreuungsangebot vor und nach dem schulischen Ganztagesbetrieb an Freitagen und in den Ferien. Der Beschluss der Schulkonferenz zur Einrichtung der Ganztagsschule in o. g. Form wurde am 7. Juni 2018     gefasst.

 

Auf Grundlage aktueller Hochrechnungen steigt die Schülerzahl auf 175 Kinder. Der Nutzungsgrad der unterschiedlichen Angebote in der Schulkindbetreuung liegt im laufenden Schuljahr bei ca. 60 % mit voraussichtlich weiter steigender Tendenz.

 

Die räumliche Gestaltung des Neubaus soll ein pädagogisches Konzept ermöglichen und fördern, welches die Tagesstruktur der GTS mit allen vorgesehenen Inhalten sowie den zusätzlichen Betreuungszeiten eng miteinander verknüpft. In den Planungsprozess wurde die Schulleitung maßgeblich eingebunden. Die Verwaltung ist zu den geplanten Umbau- und Neubaumaßnahmen in enger Abstimmung mit den schulbaufördertechnischen Abteilungen des Regierungspräsidiums Stuttgart.

In diesem Zusammenhang wurde der Verwaltung der Stadt Leonberg durch das Regierungs-präsidium dringend empfohlen, die geplante Küche sowie den Speiseraum zu vergrößern.

(Risiko der Verweigerung der Betriebsgenehmigung durch das Gesundheitsamt bei zu knapper Auslegung der Küchenbereiche).

 

In Zuge der fortschreitenden Planung bestand von Seiten der Schule der Wunsch, auf einen separaten Lehrmittelraum zu verzichten und die hierfür vorgesehenen Flächen in die Klassenräume zu integrieren.

Weiterhin sollte aufgrund des geplanten Betreuungs- und Aufsichtskonzeptes ein Gruppen -raum aufgelöst und die vorgesehenen Flächenanteile den Klassenzimmern zugeschlagen und somit flexibler genutzt werden können. Die verbleibenden beiden Betreuungsräume werden jeweils zwischen 2 Klassenzimmer geschaltet.

Durch diese Planung entsteht eine größtmögliche Flexibilität für den Unterrichtsbetrieb.

Für die Betreuung ergibt sich die Möglichkeit, versch. Angebote durchzuführen und eine optimale Aufsicht zu gewährleisten.

Vor dem Hintergrund steigender Schülerzahlen und evtl. weiterer Neubauaktivitäten in Warmbronn wird ein zusätzlicher Klassenraum vorgesehen und ist in der aktuellen Planung bereits berücksichtigt worden.

 

Raum- und Flächenprogramm

Aus oben geschilderten organisatorischen und pädagogischen Vorgaben ergibt sich ein  modifiziertes Raum- und Flächenprogramm mit moderatem Nutzflächenzuwachs für den Neubaubereich:

 

4 Klassenräumen mit integriertem Lehrmittelbereich

und Betreuungsfläche 4 x 80 qm:     320 qm

1 zusätzliches Klassenzimmer       60 qm

GT Schule/Schulkindbetreuung 2 x 48 qm      96 qm

Lehrmittel:            0 qm

Küche:           84 qm

Speiseraum:        110 qm

zusätzliche Flächen wie Verkehrs- und Funktionsfläche sowie

Konstruktionsfläche von ca. 40 %     270 qm

 

Gesamt BGF ca.:       940 qm

 

Interimsunterbringung von 3 Klassenräumen in Containerprovisorien

Im Zuge der sich konkretisierenden Planung und besonders der Betrachtung der termin-lichen Situation der Neubau- und Sanierungsarbeiten ergibt sich die Notwendigkeit,

3 Klassenräume zeitweise in Interimscontainern unterzubringen. Ein 4. Klassenraum wird für die Zeit der Bauarbeiten jeweils im ehemaligen Kunstraum, im 1. OG des Pavillons 3, unter-gebracht. Die aus Kostengründen wünschenswerte Unterbringung weiterer Klassenräume im Bestandsbau oder umliegenden Gebäuden während der Bauphase erwies sich als nicht realisierbar.

Die Interimscontainer werden in möglichst enger Anbindung an die Bestandsgebäude auf dem bestehenden Parkplatz/Verkehrserziehungsplatz aufgestellt. Der Pausenhof wird aus Sicherheitsgründen Richtung Süden verlagert, sodass die Baustelleneinrichtungsflächen abgewandt, auf den nördlich orientierten Schulhofflächen angeordnet werden können.

Das Bauablaufkonzept sieht vor, die Stand-/Nutzungszeiten der Interimscontainer auf das absolut unerlässliche Maß zu beschränken und mit den Klassen so rasch als möglich wieder in die Klassenräume des Schulhauses einzuziehen.

Dennoch wird mit Kosten für die Interimscontainer und Sicherungsmaßnahmen von ca. 420.000,00 € (inkl. MwSt.) zu rechnen sein.

 

Brandschutz

Aufgrund der gutachterlichen Untersuchung des Bestandsgebäudes ergibt sich für den 2-geschossigen Bauteil Pavillon 3 die Notwendigkeit der Errichtung einer Außentreppe in Stahlkonstruktion als 2. Rettungsweg.

Für die übrigen Bestandsbauteile sind bezüglich des vorbeugenden, baulichen Brand-schutzes die Schaffung von ebenerdigen Fluchtausstiegsmöglichkeiten durch Entfernen der Heizkörper vor den Ausstiegstüren (und Ersatz an anderer Stelle) sowie die Sanierung der Dachflächen mit nicht tropfend abbrennbarer Dämmung und Dachabdichtung erforderlich.

 

Kosten

Die gegenüber dem ersten Kostenansatz vom Juni 2016 (3.8 Mio) gestiegenen Kosten zum Stand Entwurf 08/2017 (4.77 Mio) resultieren in erster Linie aus notwendigen Mehraufwendungen in folgenden Bereichen:

 

- Erhöhter Flächenansatz im Bereich Mensa/Küche (+ 47 m² auf Empfehlung RP Stuttgart)

- Mehraufwendungen für vorbeugenden Brandschutz im Bestand  (Fluchttreppe 1.OG)

- Erhöhter Aufwand für Containerprovisorien zur Interimsunterbringung von Klassenräumen

- Einstellen eines Betrages „Unvorhergesehenes“ (100.000 € aus KG 200-700)

- Allgemeine Kostenindexsteigerung und Preissteigerungen auf Grund der aktuellen Marktsituation im Bausegment

 

Die Zustimmung der Schulgremien für die neue Schulform wurde im Sommer 2018 getroffen. Daher wurden die Kosten zu diesem Zeitpunkt nochmals überarbeitet und angepasst und liegen nun vom Entwurfsstand 08/2017 (4.77 Mio € brutto) zum überarbeitetem Entwurfsstand 09/2018 bei 5.85 Mio € brutto.

Die Kostenerhöhung bedingt sich durch:

 

- 1 zusätzliches Klassenzimmer (ca. 90 m² BGF mit Verkehrs- und Funktionsflächen)

- Mehrkostenansatz für das Containerprovisorium (420.000,- €) auf Grund aktueller Erfahrungswerte bei der Preisentwicklung für Containermieten für diverse Interimscontainer im Kita-Bereich

- Allgemeine Kostenindexsteigerung und Preissteigerungen auf Grund der aktuellen Marktsituation im Bausegment

 

Die Möglichkeit zur Förderung des Bauvorhabens aus Mitteln der Schulbauförderung des Landes BW wurde seitens des RP Stuttgart in Aussicht gestellt.

 

Bauablauf

Um die notwendigen Provisorien (Container) zu minimieren, erfolgt der Bauablauf in 2 Bau-abschnitten. Die Container werden auf dem bestehenden Parkplatz/ Verkehrserziehungs-platz aufgestellt. Der Pausenhof wird aus Sicherheitsgründen Richtung Süden, weg von der Baustelleneinrichtung, verlagert:

 

Bauabschnitt 1

- Abbruch Pavillon 1 und 2, Abbruch WC-Anlage und Pausenhofüberdachung

- Auslagerung der Klassen und der Toiletten

- Neubau des Erweiterungsbaus mit Mensa, Klassen- und Betreuungsräumen

- Inbetriebnahme der Ganztagesschule im Erweiterungsbau Frühjahr 2021

 

Bauabschnitt 2

- Auslagerung der verbleibenden 4 Bestandsklassen in Container und Fachraum Kunst

- Auslagerung des Verwaltungs-/Lehrerbereichs in Container

- Sanierung des Bestandsgebäudes bei laufendem Schul-/Ganztagesbetrieb im

 Erweiterungsbau

- Herstellen der neuen Außenanlagen

- Inbetriebnahme des sanierten Bestandsgebäudes Beginn Schuljahr 2022/2023

 

Prüfauftrag aus der ORW – Sitzung vom 03.07.2017

 

Der Ortschaftsrat Warmbronn hat in seiner Sitzung vom 03.07.2017 folgenden Prüfauftrag beschlossen:

„Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die vorhandene Küche in der Staigwaldhalle nach einem Umbau neben der Vereinsnutzung für einen Mensabetrieb mit Cook-Chill-Verfahren für die Grundschule Warmbronn genutzt werden kann. Die Prüfung umfasst eine Klärung mit dem RP Stuttgart und den Catering-Unternehmen.“

 

1. Doppelnutzung der bestehenden Küche Staigwaldhalle:

Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen wird die Schülerverpflegung inklusiv der Essensausgabe i. d. R. durch Ausschreibung komplett an einen externen Dienstleister vergeben.

Aus Gründen hygienerechtlicher Vorgaben sowie organisatorischer Belange ist eine Doppelnutzung (Cook & Chill-Verfahren für die tägliche Schülerverpflegung und Essenszubereitung bei Vereinsnutzung sowie bei anderweitigen Veranstaltungen) in der bestehenden Raumgeometrie ohne eindeutig getrennte Küchenbereiche nicht möglich.

Nach einer ‘Fremdnutzung‘ der Küche durch Vereine oder externe Nutzer müssen die Räumlichkeiten für Produktions-, Ausgabe – oder Regenerierküchen gereinigt und aus Gründen der Hygieneverantwortlichkeit des Dienstleisters desinfiziert werden. Die Reinigung des Küchenbereichs durch Vereinsmitglieder bzw. Externe entspricht nicht den Anforderungen an die Küchenhygiene in der Gemeinschaftsverpflegung. Wird eine unerwartete Reinigung des Küchenbetriebs erforderlich, gefährdet dies die fristgerechte Essensausgabe. Aufgrund der bisherigen Gespräche und Erfahrungen mit den an Ausschreibungen beteiligten Unternehmen ist es unwahrscheinlich, dass sich ein Catering-Unternehmen den Anforderungen an eine Doppelnutzung stellt.

 

2. Auswirkungen der Einrichtung einer Schülermensa in der Staigwaldhalle für die

   Vereinsnutzung:

Die Doppelnutzung der Küche der Staigwaldhalle ist in der bestehenden Raumgeometrie nicht möglich.

Sollte auf eine zusätzliche Küche verzichtet werden und nur eine Küche umgesetzt werden, wäre die Konsequenz, den kompletten Cateringbetrieb der Staigwaldhalle, also auch die Verpflegung bei Vereinsveranstaltungen und Veranstaltungen externer Nutzer, an den Betreiber der Schülerverpflegung fremd zu vergeben.

Den Vereinen würden dadurch die bislang erwirtschafteten Einnahmen durch Bewirtung bei  Wochenendveranstaltungen entgehen.

Die Einrichtung eines Speisesaals in der erforderlichen Größe im Foyer der Staigwaldhalle hat aus bau- und hygienerechtlichen Gründen die dauerhafte Abtrennung und Möblierung mit Tischen und Stühlen zur Folge (Der Speisebereich muss nach jeder Nutzung vor der nächsten Essensausgabe gereinigt werden). Für Vereine und anderweitige Nutzungen wäre die Nutzung des bestehende Foyers erheblich eingeschränkt, der Garderobenbereich würde entfallen - es stünde nur noch ein schmaler Eingangsbereich zur Verfügung.

 

3. Organisatorische und finanzielle Auswirkungen:

Die Nutzung der Küche sowie Essenseinnahme in der Staigwaldhalle ist mit einem erhöhten organisatorischen, personellen und finanziellen Aufwand verbunden.

Dies begründet sich durch den erhöhten zeitlichen Aufwand durch Wegezeiten der Kinder vom Schulgebäude zur Staigwaldhalle und zurück (Einrichtung eines Sammelpunkts, Jacken anziehen, Wegezeit, Jacken ausziehen etc…).

Auf dem Weg von der Schule zur Staigwaldhalle verlassen die Kinder (ca. 65 Kinder pro Schicht) das Schulgelände und müssen von mindestens einer Aufsichtsperson begleitet werden.

Durch das nahezu gleichzeitige Ankommen von 65 Kindern in der Staigwaldhalle kommt es zu erheblichen Wartezeiten bei der Essensausgabe.

Nach dem Essen müssen die Kinder mit einer Aufsichtsperson gesammelt zur Schule zurück begleitet werden. Das bedeutet, dass alle Kinder warten müssen bis auch das letzte Kind fertig ist. Zurück in der Schule, wiederholt sich der Vorgang mit der 2. Schicht.

Die begleitende Betreuungskraft steht in der Zeit für andere Aufsichtspflichten und Betreuungsaufgaben nicht zur Verfügung. Die Anzahl der Betreuungskräfte ist insoweit aufzustocken.

 

4. Bauliche und baurechtliche Auswirkungen:

Aus organisatorischen und hygienischen Gründen ist eine Doppelnutzung der Küche in der bestehenden Raumgeometrie nicht möglich.

Der vorhandene Küchenbereich müsste bei Installation eines Mensabetriebes in der Staig-waldhalle in zwei getrennte Küchen für Schülerverpflegung und Vereinsnutzung/Veranstal-tungen unterteilt werden. Der erforderliche Platz für die Einrichtung zweier Küchen im vorhandenen Bauvolumen des bestehenden Küchenbereiches der Staigwaldhalle ist vorhanden.

Es müssten jedoch umfangreiche bauliche Arbeiten durchgeführt werden, um eine allen Ansprüchen der unterschiedlichen Nutzer gerecht werdende Lösung realisieren zu können.

 

Das Architekturbüro dasch zürn + partner hat hierzu 3 alternative Szenarien räumlich - konzeptionell und in ihren finanziellen Auswirkungen im Vergleich zum Ursprungskonzept     (Mensa mit Küche im Neubau an der Schule) untersucht (siehe Anlagen 3 bis 6)

 

 

Beschreibung

Kosten

Ursprungskonzept

Entwurf                        

  • Küche und Verpflegung im Schulneubau, (Gesamtkosten)

5.850.000 €

Alternative

Variante 1

  • Umbau des Küchen-/Vereinsbereichs zur Schulküche und separater Vereinsküche
  • Verpflegung der Schule über eine Ausgabetheke in der neuen Schulmensa

Mehrkosten
+ 291.000 €

Alternative

Variante 2

  • Umbau des Küchen-/Vereinsbereichs zur Schulküche und separate Vereinsküche,
  • Verpflegung der Schule in der Staigwaldhalle
  • Foyer wird zur Mensa umgebaut, Entfall Foyer und Garderobe

Mehrkosten
+ 283.200 €

Alternative

Variante 3

  • Umbau des Küchen-/Vereinsbereichs zur Schulküche und separate Vereinsküche,
  • Verpflegung der Schule in der Staigwaldhalle
  • Verkleinerung aber Beibehaltung Foyer mit Garderobe, Anbau für Mensa

Mehrkosten
+ 443.700 €

 

Die Übersicht zeigt, dass alle untersuchten alternativen Varianten mit erheblichen Mehrkosten verbunden sind (Die o.g. Beträge enthalten nicht die Erstellungskosten der Schul- und Betreuungsräume sowie ggf. entstehende zusätzl. Personalkosten).

 

Weitere baurechtliche Konsequenzen bei einer baulichen Umgestaltung des bestehenden Küchenbereichs in der Staigwaldhalle sind zu berücksichtigen:

 

  • Der Einbau einer Cook & Chill-Regenierküche mit Speisesaal ist verfahrenspflichtig. Somit muss für einen möglichen Umbau des Küchenbereichs ein Baugenehmigungs-antrag eingereicht werden, welcher den gesamten Gebäudekomplex der Staigwaldhalle betrifft.
    Nach Einschätzung eines Brandschutzsachverständigen wäre das gesamte Gebäude dann nach den erhöhten Brandschutzanforderungen einer Versammlungsstätte zu bewerten (Bestand genießt bis jetzt noch reduzierte Anforderung, da nicht als Versammlungsstätte bewertet).

Da eine neue Baugenehmigung die aktuelle Versammlungstättenverordnung als Grundlage heranziehen muss, werden umfangreichere Investitionen zur Ertüchtigung und Anpassung des Gebäudes an die brandschutzrechtlichen Bestimmungen einer Versammlungsstätte erforderlich werden, um den Weiterbetrieb der Halle sicherzu-stellen. (Einbau einer BMA, Nichtbrennbarkeit der Wand – und Deckenverkleidung der Sporthalle, Nichtbrennbarkeit des Dach-Dämmmaterials etc..).

 

  • Die Sanierung der Staigwaldhalle müsste parallel zu den Baumaßnahmen an der Schule durchgeführt werden. Das heißt, die für die Jahre 2019/ 2020/ 2021 einge-stellten Haushaltsmittel in Höhe von ca. 4 Mio Euro müssten parallel umgesetzt werden. Hierbei unberücksichtigt sind zusätzliche Baukosten, welche durch den Entfall des Bestandsschutzes entstehen würden.

 

  • Verzögerung des Gesamtprojekts um ca. ein weiteres Jahr durch die vergabe-rechtliche Notwendigkeit der Einleitung eines weiteren VgV-Verfahrens zum Umbau/ Generalsanierung der Staigwaldhalle.

 

 

 

5. Fazit aus den Untersuchungen des Prüfauftrages

Nach Prüfung der oben dargestellten Aspekte und Abwägung aller finanziellen, bau-

logistischen, funktionalen und organisatorischen Belange empfiehlt die Verwaltung, die Einrichtung einer Mensa mit Cook & Chill-Regenierküche in einem neu zu errichtenden Anbau an der Schule gemäß dem Ursprungskonzept zu realisieren.

 

Weiteres Vorgehen

Nach Genehmigung der Gesamtmaßnahme durch den Gemeinderat werden unverzüglich die weiteren Phasen der Objekt- und Fachplanungen fortgeführt und der Antrag auf Baugenehmigung eingereicht.

Die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Fördergeldern werden in enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Regierungspräsidiums Stuttgart geprüft und die Anträge hierzu zeitnah eingereicht.

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Die Realisierung eines alternativen Konzeptes.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

7 2110 014 7303

GS Warmbronn – Abbruch Pavillone und Neubau

2016

41.317

41.317

VgV Verfahren/

Verfahrenskosten

 

2017

147.059

147.059

Honorarkosten

 

2018

0

0

 

7 2110 014 7303

GS Warmbronn – Abbruch Pavillone und Neubau

2019

645.000

800.000

 

 

2020

1.000.000

1.500.000

VE für 2020: 1 Mio. €

 

2021

1.000.000

1.500.000

VE für 2021: 1 Mio. €

 

2022

2.000.000

553.679

VE für 2022: 2 Mio. €

7 2110 014 7302

GS Warmbronn – Sanierung Altbau

2021

1.080.000

1.314.262

 

Gesamt

 

5.913.376

5.856.317

 

 

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Anlagen

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