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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2018/206-0-002
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplan 2019 - Stellungnahmen zu den Haushaltsanträgen
Aus dem Ortschaftsrat Höfingen vom 21.11.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Ortschaftsverwaltung Höfingen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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05.12.2018
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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06.12.2018
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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12.12.2018
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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18.12.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt
In der Ortschaftsratssitzung vom 21.11.2018 beschlossen die Mitglieder folgendermaßen:
- Zu DS 2018/206-003 – Stellungnahmen zu den Haushaltsanträgen:
Seite 10 – CDU 38: Optimierung des Verkehrsflusses in Höfingen im Bereich Pforzheimer Straße, Altes Rathaus und Kurfiss-Areal zur Vermeidung Rückstau Pforzheimer Straße/Hirschlander Straße
Der Ortschaftsrat Höfingen beantragt, dass die Verkehrsberuhigungskonzeption 2008 - 2010
im Sinne einer integrierten Verkehrsberuhigungskonzeption (unter Berücksichtigung von ÖPNV, Parken, Fuß- und Radverkehr) aktualisiert wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit der Umsetzung der Ziele des Lärmaktionsplans und der Erweiterung der 30er- Zonenbereiche in der Ortsmitte in den vergangenen Tagen sind wichtige Ziele erreicht. Vor diesem Hintergrund sind die bisherigen Verkehrsberuhigungskonzepte zu überprüfen. Im Falle einer Aktualisierung ist dies aufgrund der fehlenden personellen Ressourcen aber nicht hausintern möglich. Die Erstellung eines Leistungsprogramms und die Ausschreibung dieser Leistungen wird einige Wochen in Anspruch nehmen. Kosten können deshalb derzeit nicht genannt werden.
Seite 20 – FW 34; Prüfauftrag: Für die Parkierung im Bereich des S-Bahnhofes Höfingen (Park + Ride) und beim Bädle wird ein dringender Erweiterungsbedarf gesehen
Der Ortschaftsrat Höfingen stimmt dem Prüfauftrag für eine zusätzliche Fläche für Parkplätze im Bereich des S-Bahn-Haltepunktes Höfingen zu.
Der Ortschaftsrat Höfingen stimmt dem Prüfauftrag für die Schaffung weiterer Parkplätze beim Bädle zu.
- Anträge des Ortschaftsrates Höfingen
a) Herstellung von qualifiziertem Bebauungsplan-Recht in Gebieten nach § 34 BauGB
Der Höfinger Ortschaftsrat beantragt Haushaltsmittel in Höhe von 50 000 EUR einzustellen, um alle ungeplanten Innenbereiche zu überplanen, d. h. qualifizierte Bebauungspläne zu erstellen.
Begründung:
Ohne qualifizierte Bebauungspläne erfolgen Nahverdichtungsmaßnahmen, welche insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Parkplätze, der Grundflächen- und Geschossflächenzahl nicht städtebaulich einfügen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich ist es der richtige Weg, allerdings können nicht alle Baugebiete erfasst werden. Individuelles Aufgreifen von in Frage kommenden Gebieten wäre sinnvoll. Es wird vorgeschlagen, individuelle Bebauungspläne zu entwickeln.
b) Absturzsicherung Straße Am Schlossberg
Die Lücken in der Absturzsicherung am südlichen Gehweg der Straße Am Schlossberg sollen aus Gründen der Sicherheit geschlossen werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Maßnahme ist bereits beauftragt.
c) Einrichtung einer festinstallierten Radar-Geschwindigkeitsmessanlage in der Ditzinger Straße
Der Höfinger Ortschaftsrat beantragt Haushaltsmittel einzustellen für die Einrichtung eines festinstallierten Blitzers in der Ditzinger Straße.
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Ditzinger Straße (Höhe Gebäude 22, Höhe Liebigstr. 13) wird die Geschwindigkeitsüberwachung bisher mit der mobilen Messanlage durchgeführt. Die Übertretungen betragen weniger als 10 %.
Das Einrichten einer stationären Überwachungsanlage ist an den beiden Standorten in der Ditzinger Straße nicht zu empfehlen. Gefahrenstellen, die eine stationäre Überwachung erfordern, liegen nicht vor. Deshalb sollte die Geschwindigkeits-überwachung weiterhin mobil durchgeführt werden.
Es wäre im Falle einer Realisierung mit folgenden Anschaffungskosten zu rechnen:
1 unidirektionale stationäre Geschwindigkeitsmessanlage: 20.304,14 € (brutto)
1 bidirektionale stationäre Geschwindigkeitsmessanlage: 27.599,43 € (brutto)
2 Messeinschübe (Laserscanner): 44.444,12 € (brutto).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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öffentlich
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550,6 kB
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