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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/273
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunalwahlen am 26.05.2019
- Bildung des Gemeindewahlausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Hauptamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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12.12.2018
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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18.12.2018
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Beschlussvorschlag
1. Der Gemeindewahlausschuss wird aus dem Vorsitzenden und 8 Beisitzerinnen und Beisitzern und deren Stellvertretungen gebildet.
2. Vorsitzender ist Oberbürgermeister Martin G. Kaufmann
1. Stellvertreter ist Bürgermeister Klaus Brenner
2. Stellvertreter ist Hauptamtsleiter Peter Höfer
3. Stellvertreter ist Timon Friedel
3. Zu Beisitzern / Beisitzerinnen bzw. Stellvertretern/Stellvertreterinnen werden berufen:
Beisitzer/Beisitzerin Stellvertreter/Stellvertreterin
1. CDU Grupp, Alwin Schellong, Werner
2. FW Leo Krietenstein, Annegret Schulz, Manfred
3. SPD Engel, Hans Jürgen Hoffmann, Helga
4. GABL
5. NLL
6. FDP
7. S:ALZ
8. DIE LINKE
Sachverhalt
Sachverhalt/Sachstand
Der Wahltag für die im Jahr 2019 stattfindenden Kommunalwahlen wurde mit dem Wahltag für die Europawahl am Sonntag, 26. Mai 2019 zusammengelegt.
Für die Durchführung der Kommunalwahlen ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden.
Der Gemeindewahlausschuss (GWA) hat folgende Aufgaben:
- Leitung und Überwachung der Gemeinderatswahl und der Ortschaftsratswahlen;
- Prüfung und Zulassung der Bewerbungen;
- Gegebenenfalls Entscheidung über Abhilfe von Widersprüchen gegen die Zurückweisung von Bewerbungen;
- Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses.
Bei der Wahl der Kreisräte leitet er zudem die Durchführung der Wahl in der Gemeinde. In Leonberg, das für sich einen Wahlkreis für die Wahl der Kreisräte und -rätinnen bildet, stellt der Gemeindewahlausschuss das Wahlergebnis im Wahlkreis Leonberg fest.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern oder Beisitzerinnen und Stellvertretungen in gleicher Zahl. Sie werden vom Gemeinderat aus den Wahlberechtigten gewählt.
Die Verwaltung schlägt vor, dass jede Fraktion/Gruppierung des Gemeinderats mit einem Beisitzer/Beisitzerin im Gemeindewahlausschuss vertreten ist. Somit wird vorgeschlagen, die Zahl von acht Beisitzern/Beisitzerinnen festzulegen.
Stellvertreter/Stellvertreterinnen sind in gleicher Zahl für den Fall der völligen Verhinderung eines Ausschussmitglieds, aber auch als Abwesenheitsvertretung zu bestellen.
Die Fraktionen/Gruppierungen werden gebeten, für die Wahl der Beisitzer/Beisitzerinnen und der Stellvertreter/Stellvertreterinnen ihren Vorschlag im Finanz- und Verwaltungsausschuss spätestens am 12. Dezember 2018 namentlich einzubringen.
Die Bestellung eines Schriftführers und der erforderlichen Hilfskräfte ist durch die Verwaltung vorzunehmen. Dies sind in der Regel Verwaltungsmitarbeiter/innen. Schriftführer sind keine Mitglieder des GWA.
Der Vorsitz obliegt Kraft Gesetz dem Oberbürgermeister und seinen Vertretern im Amt, außer diese Personen wären verhindert. Im Augenblick sind sowohl bei Oberbürgermeister Kaufmann als auch bei Bürgermeister Brenner keine Hinderungsgründe bekannt. Erster Bürgermeister Dr. Vonderheid wurde am 17.11.2018 auf einem Wahlvorschlag für die Kreistagswahl nominiert und ist damit verhindert. Nur zur Absicherung, falls mehrere Vorsitzende ausfallen sollten, wird der Leiter des Hauptamtes, Herr Peter Höfer und der Persönliche Referent, Herr Timon Friedel, als zweiter und dritter Stellvertreter bestimmt.
Mitglieder des Gemeindewahlausschusses können nicht sein:
- Wahlbewerber
- Vertrauensleute eines Wahlvorschlages
- Mitglieder des Gemeindewahlausschusses dürfen in keinem anderen Wahlorgan tätig sein.
Seit dem 30.06.2018 ist in der Gemeindeordnung geregelt, dass in Gemeinden mit nicht mehr als 3.000 Einwohnern möglich ist, pro Wahlvorschlag bis zu doppelt so viele Bewerber/innen zuzulassen wie Gemeinderäte zur wählen sind. Damit soll in Gemeinden mit sehr wenigen Wahlvorschlägen den Wählern eine größere Auswahl ermöglicht werden. Diese Regelung ist auch für die Ortschaftsratswahl anwendbar.
In Leonberg könnte diese Regelung nur im Teilort Geberheim zum Tragen kommen.
Bei der letzten Wahl wurden für den Ortschaftsrat Gebersheim vier Wahlvorschläge mit insgesamt 25 Bewerber/innen aufgestellt. Zu wählen sind acht Ortschaftsräte.
Vorteil der Regelung ist, dass die Wähler/innen mehr Bewerber/innen zur Auswahl haben
Nachteilig ist, dass
- die Ortschaftsratswahl Gebersheim damit eine Sonderstellung einnimmt und von den anderen Ortschaftsratswahlen abweicht. Das könnte Wähler/innen verwirren.
- die Wahlvorschlagsträger sich nicht auf diese Regelung einstellen konnten und die Wahlvorschläge teilweise schon mit der bisherigen Zahl aufgestellt sind.
- es möglicherweise mehr ungültige Stimmzettel geben kann, weil auf einem Stimmzettel mehr Bewerber/innen stehen als Stimmen zur Verfügung stehen.
Für die Einführung dieser neuen Regelung ist eine Hauptsatzungsänderung erforderlich.
Stellungnahme der Verwaltung
Aus Sicht der Verwaltung besteht derzeit kein Bedarf in Gebersheim diese neue Regelung einzuführen. Es ist zu erwarten, dass die Wähler/innen ausreichend viele Bewerber/innen zur Auswahl haben.
